Vikariat

Weitere Infos

Sicher hast du zu deinem Vikariat noch viele Fragen. Zu einigen Themen wirst du hier fündig. Bei weiteren Fragen nimm gerne Kontakt mit uns auf.

Gelbes Fragezeiches ein Faden hängend
Viele Fragen kommen immer wieder. Hier haben wir die häufigsten gestellten Fragen beantwortet.MicroStockHub - iStock
  • Die Altersgrenze für das öffentl.-rechtl. Dienstverhältnis liegt beim Vikariat bei 32 Jahren, beim Probedienst bei 34 Jahren, beim Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit bei 39 Jahren. Wer älter ist, kann trotzdem noch Pfarrerin oder Pfarrer werden, wird dann aber privatrechtlich angestellt.

  • Zur Erstanschaffung eines Talars gibt es einen Zuschuss seitens der ELKB in Höhe von 500 Euro. Er wird mit Beginn des Vikariats ausgezahlt.

  • Deine Ausbildung findet nicht nur in einer einzigen Gemeinde statt, sondern in einer ganzen Ausbildungsregion (meist Dekanate). Die Ausbildungsregionen bewerben sich um dich und präsentieren die Möglichkeiten, die eine Ausbildung in ihrer Region bietet. So lernst du von Anfang an vernetztes Denken und Arbeiten im Raum der Kirche mit allen relevanten Playern in einem Kontext.

  • Auch Theologinnen und Theologen, die sich für eine akademische Laufbahn entschieden haben, steht der Weg zum Pfarrberuf offen – mit dem Vikariat im Ehrenamt. Neben der akademischen Arbeit kann auf ehrenamtlicher Basis und in Teilzeit der Vorbereitungsdienst absolviert werden. So kann nach der Promotions- oder Habilitationsphase oder einer Assistenz an einer Universität ohne Verzögerung in den Pfarrdienst gewechselt werden. Junge Theologinnen und Theologen müssen sich somit nicht schon früh auf eine akademische Laufbahn festlegen. Damit bleibt ihnen auch in einer späteren Lebensphase der Zugang zum Pfarramt möglich.
    Um ein Vikariat im Ehrenamt ableisten zu können, muss das Erste Theologische Examen innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) absolviert und eine akademische Laufbahn an einer theologischen Fakultät eingeschlagen worden sein. Anwärterinnen oder Anwärter müssen in einem Fachbereich innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) tätig und Mitglied einer der zur EKD gehörenden Kirchen sein. Um die Ortsnähe zur Ausbildungsregion im Vikariat gewährleisten zu können, muss sich der Wohnsitz in Bayern befinden.
    Das Vikariat im Ehrenamt dauert mindestens 3,5 Jahre, da es sich um eine Teilzeitausbildung handelt. Zugelassen sind Bewerberinnen und Bewerber, die zu Beginn des ehrenamtlichen Vikariats nicht älter als 50 Jahre sind. Die Zulassung zum Vikariat im Ehrenamt wird je nach Eignung und Ausbildungskapazität vergeben. Die Anstellung an einer Universität im Fachbereich Evangelische Theologie oder ein Stipendium für eine theologische Promotion ist obligatorisch. Dabei darf der Umfang des Arbeitsverhältnisses an der Universität nicht mehr als 70 Prozent betragen.
    Ein Vertrag zwischen Universität, dem Vikar oder der Vikarin und der Landeskirche ist Voraussetzung. Durch diese Vereinbarung kann die Teilnahme an den Kursen des ESP, der Regionalgruppe sowie die Präsenz in der Gemeinde gesichert werden. Alle Seiten müssen dafür Zeiten der Freistellung ermöglichen.

  • Die besonderen Herausforderungen, die ein Vikariat für Familien mit sich bringt, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Mütter und Väter, insbesondere Alleinerziehende, können mit der Unterstützung der ELKB rechnen. Wir setzen uns dafür ein, dass berufliche und familiäre Verpflichtungen in Einklang gebracht werden können.
    Vikarinnen, die sofort nach der Mutterschutzfrist oder nach der Elternzeit wieder in den Dienst einsteigen möchten, planen mit dem Evangelischen Studienseminar für Pfarrausbildung in der ELKB (ESP) gemeinsam die individuelle Fortsetzung des Vikariats. Grundsätzlich ist ein Einstieg jeweils nach dem Abschluss eines Moduls wieder möglich.
    Selbstverständlich kann auch während des Vikariats von Müttern und Vätern bis zu dreimal Elternzeit in Anspruch genommen werden. Das Vikariat verlängert sich dadurch unter Berücksichtigung der versäumten Ausbildungsabschnitte. Ein Einstieg beginnt jeweils zu Beginn eines neuen Moduls.
    Eltern mit Kleinkindern können ihr Kind selbstverständlich zu den Aufenthalten in den Tagungshäusern mit dem ESP mitbringen, wenn ausreichend Zimmer vorhanden sind – zusammen mit einer Begleitperson, die das Kind während der Kurszeiten beaufsichtigt. Ansonsten werden Kinderbetreuungskosten von 100 € pro Kurswoche vom Ausbildungsreferat gezahlt.

  • Was früher Predigerseminar hieß, heißt heute Evangelisches Studienseminar für Pfarrausbildung in der ELKB (ESP). Die Kurse finden nicht an einem einzigen Standort statt, sondern in Bildungshäusern in ganz Bayern. Zu diesen Seminarzeiten kommt der jeweilige Kurs der Vikarinnen und Vikare komplett zusammen und reflektiert die Erfahrungen aus der Praxis in den jeweiligen Ausbildungsregionen. Mehr Infos zum ESP.

  • In der ELKB musst du kein 2. Examen machen. Prüfungen finden im Vikariat am Ende eines jeden Moduls und am Ende von Modul 4 als mündliches Abschlusskolloquium statt. Dadurch bist du für jede Prüfung voll im Thema drin. Und es gibt keinen großen Block an Prüfungen, der am Ende wartet.

  • Du hast im Ausland deine theologische Ausbildung abgeschlossen und möchtest in Bayern Pfarrerin oder Pfarrer werden? In der ELKB ist das möglich. Ein paar Bedingungen müssen allerdings erfüllt sein. Dafür Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 des Europäischen Referenzrahmens nachweislich vorhanden sein. Außerdem sind eine vierjährige berufliche Tätigkeit als Pfarrerin oder Pfarrer oder als Theologin oder Theologe in Kirchen nachzuweisen, die in voller Kirchengemeinschaft mit der ELKB stehen. Darüber hinaus sind eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und die Option auf den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft bei Nicht-EU-Bürgern Voraussetzung.
    Wir benötigen ferner eine Stellungnahme der Heimatkirche, die Empfehlung einer Referenzperson sowie folgende Unterlagen für den Antrag:

    • Lebenslauf
    • Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Heiratsurkunde und Nachweis der kirchlichen Hochzeit
    • Abiturzeugnis
    • Nachweis eines Studienabschlusses
    • Ordinationsurkunde
    • schriftliche Information über Dienstlaufbahn
    • Kopie des Ausweises
    • erweitertes Führungszeugnis
    • Gesundheitszeugnis
    • Antrag auf Übernahme

    Das Fortbildungsvikariat erstreckt sich in der Regel über sechs bis zwölf Monate, kann aber auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Inhalte und Dauer legt der Landeskirchenrat im Einzelfall fest. In der Regel ist der Abschluss zur Lehrtätigkeit an Schulen nachzuholen.
    Wenn Sie sich für ein Fortbildungsreferat interessieren, steht Ihnen Kirchenrätin Isolde Schmucker als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

  • Vikare und Vikarinnen aus anderen Landeskirchen sind grundsätzlich in der ELKB willkommen. Für ein Gastvikariat wird aber die Zustimmung deiner Heimatkirche benötigt. Wenn das gegeben ist, stellt dir die ELKB einen Ausbildungsplatz zur Verfügung (inkl. der Prüfungen im Vikariat). Gastvikare stehen jedoch weiterhin in einem Dienstverhältnis zu ihrer Landeskirche, sie werden zum Beispiel von dort bezahlt. Auch bayerische Vikare können einen Antrag auf ein Gastvikariat in einer anderen Landeskirche stellen. Dazu bedarf es eines Motivationsschreibens für das Gastvikariat an die entsprechende Landeskirche, sowie eine Genehmigung durch die ELKB.

  • Die Bezahlung des Vikarinnen und Vikare ist höher als der eigentlich geltende Betrag für Anwärterinnen und Anwärter des Landes Bayern: Der Grundbetrag von derzeit 1600,08€ wird generell um 480€ Zuschuss aufgestockt (Stand: Januar 2024) – so kommst du auf 2100,08€ (plus Familienzuschlag). Weitere Zuschüsse: 500€ Talarzuschuss; Umzugskostenzuschuss; Fahrtkostenerstattung zu den Einheiten des Evangelischen Seminars für Pfarrausbildung in der ELKB und den Regionalgruppen.

  • Das geistliche Mentorat ist ein Unikum in der Vikariatsausbildung in der ELKB. Durch eine Begleitperson, die vollkommen unabhängig von den Bewertungszusammenhängen ist und der seelsorgerlichen Verschwiegenheit unterliegt, hast du einen Raum für deine spirituelle Entwicklung, sowie für Fragen und Zweifel.

  • Im öffentl.-rechtl. Dienstverhältnis kannst du dich ab dem Vikariat privat krankenversichern lassen. Die ELKB zahlt einen Anteil Beihilfe.
    Du kannst aber auch freiwillig gesetzlich krankenversichert sein, hier gewährt die ELKB den Arbeitsgeber-Zuschuss. Am besten informierst du dich vor Beginn des Vikariats ausführlich zur Frage, wie du krankenversichert sein möchtest, da bei dieser Frage sehr viele Faktoren eine Rolle spielen. Es gibt auch immer ein Info-Treffen mit Kirchenjuristen der ELKB.

  • Im neuen Konzept des Vikariats in der ELKB spielen Regionalgruppen eine große Rolle. Jede Gruppe hat einen Fachbegleiter oder eine Fachbegleiterin, der oder die die Gruppe koordiniert. Es gibt sowohl einzelne inhaltliche Tage, in denen Themen in der Kleingruppe vertieft werden, als auch Feedback-Einheiten, in denen beispielsweise gegenseitig Gottesdienste oder Schulunterricht besucht und reflektiert werden.

  • Das Vikariat findet in einer Ausbildungsregion statt. Deshalb musst du nicht auf dem Gebiet einer bestimmten Gemeinde wohnen, sondern lediglich im Gebiet der jeweiligen Ausbildungsregion. Manchmal ist es aber auch möglich, dass Vikarinnen und Vikare mehrerer angrenzender Regionen eine Wohngemeinschaft in einem Pfarrhaus bilden können. Für diese und andere Fälle ist auch eine Befreiung von der Residenzpflicht möglich.

  • Spezialvikariat ist eine Ergänzung im Anschluss an das Vikariat. Spezialvikariate dauern in der Regel ein Jahr. Sie erweitern den Horizont und ermöglichen die Aneignung von Kenntnissen in besonderen Arbeitsfeldern der Kirche. Spezialvikariate sind je nach Angebot in Bereichen der ELKB sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland und gegebenenfalls im Ausland möglich. So etwa in der Diakonie, den Medien, der Ökumene, Erwachsenenbildung, Mission und Partnerschaft, in der Seelsorge und Jugendarbeit sowie in der Wirtschaft und in Auslandsgemeinden. In der Regel werden ein oder zwei Stellen pro Kurs ausgeschrieben.
    Die Ausschreibung der Stellen erfolgt über das Ausbildungsreferat an alle Vikare (etwa elf Monate vor Beginn des Spezialvikariates). Bewerbungsschluss ist bis neun Monate vor Beginn des Spezialvikariates. Die Bewerbungen werden über den Dienstweg eingereicht. Nach der Hälfte des Spezialvikariates findet ein Zwischengespräch mit dem Fachreferat statt, über welches das Spezialvikariat vermittelt wurde. Ein Abschlussbericht und ein Abschlussgespräch schließen die Ausbildung ab.
    Auf Antrag ist es möglich, während des Spezialvikariates ordiniert zu werden, wenn die Tätigkeit im Spezialvikariat Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung beinhaltet. Die Teilnahme an der FEA (Fortbildung in den ersten Amtsjahren) ist auch während des Spezialvikariates verpflichtend. Gehalt und Konditionen entsprechen den Bedingungen des regulären Vikariats. Ist ein Spezialvikariat Grund für die Überschreitung der Altersgrenze für die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, kann unter Berücksichtigung der Dauer des Spezialvikariates von den Beschränkungen des Höchstalters abgesehen werden.

  • Wenn du eines oder mehrere Kinder hast oder einen Familienangehörigen pflegst, ist auch ein Vikariat in Teilzeit möglich. In diesem Fall dauert das Vikariat insgesamt 3,5 Jahre. Du kannst zu jedem Beginn eines Moduls von Teilzeit auf Vollzeit wechseln.

  • Der Standard-Betrag ist 256€. Verheiratete, deren Ehepartner eigene Einnahmen von weniger als 65% des Vikariats-Grundgehalts haben, bekommen insgesamt 384€. Für jedes Kind gibt es 103€ obendrauf. Ab einer Entfernung von mehr als 250€ gibt es nochmal 103€ dazu.

  • Nach bisheriger Regelung stehen Vikarinnen und Vikaren jährlich 36 Kalendertage Urlaub zu (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 PfUrlV – RS 508). Im ersten Ausbildungsjahr bemisst sich die Länge des Urlaubs anteilsmäßig nach den Dienstmonaten. Der Urlaub muss am Ausbildungsort über den Dienstweg beantragt werden.