Promotion

Weiter forschen

Wer Evangelische Theologie studiert hat, kann natürlich auch promovieren. Die Bayerische Landeskirche unterstützt dich dabei.

Während deines Studiums haben sich dir vielleicht Themenfelder oder spezifische Forschungsfragen eröffnet, die du weiterverfolgen möchtest. Die Theologie und die Kirche sind darauf angewiesen, dass zentrale Themen durch junge Forscher weiterentwickelt werden. Daher unterstützten wir junge Doktoranden.

Aufgeschlagenes Buch im Theologischen Seminar München
Mit deiner Promotion kannst du weiter forschen.ELKB - Dennis Krahwinkel

Solltest du dich für eine Promotion im Anschluss an dein Studium oder das Vikariat entscheiden, unterstützen wir dich gern dabei. Dazu solltest du ein Studium mit überdurchschnittlichen Leistungen im Examen absolviert haben und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern angehören. Die Förderung läuft üblicherweise über zwei Jahre und kann um ein Jahr verlängert werden. Die Bewerbung ist jeweils mit vollständigen Bewerbungsunterlagen zu vier Stichtagen im Jahr möglich.

Alle Informationen zur Höhe der Förderung, zum Ablauf und zu besonderen Voraussetzungen zur Förderungen von Promotions- und Habilitationsvorhaben durch die ELKB findest du hier.

    • Zugehörigkeit zur ELKB
    • zügig absolviertes Studium
    • überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen, die eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen
    • Studienabschluss, der zur Promotion berechtigt
    • Bewerbungsschreiben, in der auch die Motivation für das Promotionsfach und -thema dargelegt wird
    • Foto
    • Lebenslauf, tabellarisch und ausformuliert
    • Kopie des Examenszeugnisses
    • Nachweis über Platznummer oder Ranking und Gesamtnote
    • Erklärung der Einkommensverhältnisse
    • Gliederung, Konzeption und Zeitplan der Dissertation
    • zwei Gutachten von Professoren oder Professorinnen
    • Stichtage für die Einreichung der Bewerbung:
    • 31. Januar, eine Entscheidung fällt in der Regel im März
    • 30. April, eine Entscheidung fällt in der Regel im Juni
    • 31. Juli, eine Entscheidung fällt in der Regel im September
    • 30. Oktober, eine Entscheidung fällt in der Regel im März