Probedienst
Die letzte Probe
Im Anschluss an das Vikariat und das bestandene Zweite Theologische Examen steht einer Übernahme in den dreijährigen kirchlichen Probedienst nichts mehr im Weg.
In den drei Jahren des Probedienstes soll die Fähigkeit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Ausübung des Pfarrdienstes festgestellt werden. Das Pfarrdienstverhältnis auf Probe endet in der Regel durch Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit und die Berufung in ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit.
Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe werden vor Beginn des Probedienstes ordiniert und in der Regel in Gemeinden gesandt. Dort werden sie im Rahmen eines Gottesdienstes vorgestellt und treten ihren Dienst als Gemeindepfarrerin oder -pfarrer an.
In dieser Zeit sind die Pfarrerinnen und Pfarrer dazu angehalten sich fortzubilden. Im Vorfeld des Probedienstes werden sie über die Fortbildungen in den Ersten Amtsjahren (FEA) informiert und erhalten eine verbindliche Einladung zu einem ersten Regionalgruppentreffen. Von den individuell gewählten Fortbildungen müssen 10 bis 15 Tage im Probedienst nachgewiesen werden. Die Erfüllung der FEA-Pflicht ist eine der Voraussetzungen zur Verleihung der Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin oder Pfarrer der ELKB.
Der Probedienst dauert in der ELKB drei Jahre und kann im Einzelfall unter Anrechnung anderer Dienste auf bis zu ein Jahr verkürzt werden. Im Falle einer Beurlaubung oder von Elternzeit kann der Probedienst um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Bei Ablauf des Probedienstes wird über die Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit entschieden, und die Probedienstlerin oder der Probedienstler kann sich auf jede freie Stelle in der ELKB bewerben.