Gehalt und Benefits
Der Pfarrberuf in Bayern bietet mehr als ein Gehalt – er bietet Sicherheit, Freiheit und echte Perspektive. Hier bekommst du alle Fakten.
Lass uns ehrlich sein – auch das Finanzielle zählt
Sinn und Berufung sind gut. Aber du lebst auch davon. Deshalb sprechen wir hier offen über Zahlen, Vorteile und das, was dich als Pfarrerin oder Pfarrer in Bayern finanziell erwartet. Das Ergebnis: Du bist gut abgesichert – von Anfang an.
Geregelt, transparent & fair
Gehalt im Überblick
Genau genommen bekommst du als Pfarrerin oder Pfarrer kein „Gehalt“ – sondern eine Besoldung. Der Unterschied: Die Besoldung landet pünktlich zu Beginn des Monats auf deinem Konto – und nicht erst zur Monatsmitte oder am Ende. Das Beste daran: Du musst nie verhandeln. Die Besoldung ist an das Beamtenrecht des Landes Bayern angelehnt – geregelt, transparent und fair. Wenn die bayerischen Landesbeamten eine Erhöhung bekommen, zieht die ELKB in der Regel nach. Und noch ein Punkt, der oft überrascht: Da du keine Sozialabgaben zahlst, bleibt dir deutlich mehr Netto vom Brutto als in vielen anderen Berufen. Deine Bezüge setzen sich so zusammen:
- Grundbetrag – fest einer Besoldungsgruppe zugeordnet (z. B. im Pfarrdienst A 13 / A 14)
- Erfahrungsstufen – mit wachsender Berufserfahrung steigst du automatisch auf
- Zuschläge – abhängig von deiner Lebenssituation, z. B. Strukturzulage, Orts- und Familienzuschlag
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Verschiedene Stationen
Besoldungskategorien
Auf deinem Weg ins Pfarramt und in deiner weiteren Karriere gibt es verschiedene Kategorien, wie du besoldet wirst. Hier ein kleiner Einblick:
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Öffentlich-Rechlich oder Privatrechtlich
Zwei Beschäftigungsverhältnisse
In der ELKB gibt es zwei Wege, als Pfarrerin oder Pfarrer zu arbeiten:
Der häufigere Weg ist das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis. Es ist eng am bayerischen Beamtenrecht orientiert. Einige Pfarrer:innen sind im privatrechtlichen Anstellungsverhältnis tätig. In den meisten Punkten ist es dem öffentlich-rechtlichen Weg angeglichen – du hast also kaum spürbare Unterschiede im Alltag.
Öffentlich-Rechtliches Dienstverhältnis
Altersgrenzen, Beihilfe + private oder gesetzliche Krankenversicherung, kirchliche Versorgung
Privatrechtliche Anstellung
Keine Altersgrenzen, Arbeitsvertrag, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung plus Zusatzversicherung
Benefits
Häufig gestellte Fragen
Noch offene Fragen? Dann findest du hier die Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Alltag im Pfarrberuf. Noch mehr Antworten findest du im FAQ Bereich.
Wo finde ich verlässliche aktuelle Zahlen zu meinem Gehalt?
Die aktuellen Zahlen zur Besoldung von Vikar:innen und Pfarrer:innen findest du in den Anlagen zum Pfarrbesoldungsgesetz (Rechtssammlung der ELKB, abrufbar über ELKB-Intranet, Account notwendig). Die Besoldung richtet sich nach der Bayerischen Besoldungsordnung.
Verdiene ich schon im Vikariat Geld?
Ja, im Vikariat bekommst du sog. „Anwärterbezüge“, die sich nach den Vorgaben des Landes Bayern richten. Die ELKB stockt den Grundbetrag – neben den Zuschlägen, die dir je nach Ort- und Familiensituation zustehen – um eine feste Pauschale auf.
Bekomme ich eine Dienstwohnung?
Das hängt von der Stelle ab. Bei Gemeindepfarrstellen gehört eine Dienstwohnung bzw. ein Pfarrhaus dazu. Hier zahlst du eine feste Pauschale statt einer Miete – diese ist ortsunabhängig.
Gibt es Zuschläge – und wofür?
Ja. Es gibt – je nach Region – eine Strukturzulage, sowie den Orts- und Familienzuschlag – abhängig von deiner Familiensituation. Im Vikariat gibt es außerdem eine zusätzliche feste Pauschale. Und: Du bekommst gegen Ende des Jahres eine jährliche Sonderzahlung.
Steigt die Besoldung mit der Zeit?
Ja. Es gibt Erfahrungsstufen: Mit Berufsjahren steigt die Höhe der Besoldung automatisch an.
Muss ich mein Gehalt verhandeln?
Nein. Die Besoldung ist geregelt. Du musst nicht um Zahlen kämpfen – das System ist klar und nachvollziehbar.
Warum heißt das „Besoldung“ und nicht „Gehalt“?
Weil viele Pfarrer:innen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis arbeiten. Die Zahlung ist dann rechtlich als Besoldung geregelt – transparent und planbar.
Was verdiene ich als Pfarrer:in in Bayern ungefähr?
Das hängt von Erfahrungsstufe, Familienstand und Stelle ab. Der Einstieg orientiert sich an A13 der Beamtenbesoldung Bayern (vergleichbar mit Lehrer:innen an Gymnasien).
