Gerüchteküche
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Von 7 Gerüchten hat die ELKB 4 Gerüchte in der versprochenen Zeit beantwortet. 3 Gerüchte wurden mit einer Gesamtverspätung von 124 Stunden und 13 Minuten beantwortet.
Das neuste Gerücht …
Die Abbrecherquote des Studiums evangelische Theologie ist höher als bei Jura. Aber wie hoch ist sie tatsächlich bei Evangelischer Theologie?
Noch 57 Stunden und 58 Minuten Zeit für die Antwort der ELKB.
Die neuste Antwort …
Mittlerweile gibt es viele angestellte Pfarrer, die zwar genauso viel arbeiten, aber durch ihr Alter nicht mehr verbeamtet werden können. Wie ist da die Arbeitszeitregelung, gelten die gleichen 48 Stunden?
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Konditionen im Pfarrberuf sind bei beiden Anstellungsverhältnissen angeglichen: Die Rechte und Pflichten, die für öffentlich-rechtlich angestellte Pfarrpersonen gelten, gelten (im Großen und Ganzen) auch für Pfarrpersonen mit einer privatrechtlichen Anstellung - wie auch die Bezahlung im aktiven Dienst angeglichen ist.
Zu den Unterschieden gibt es weiter unten schon mehrere ausführliche Antworten.
Viele Grüße
Daniel Steigerwald
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00Noch mehr Gerüchte und ihre Antworten …
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Liebe Leserin, lieber Leser,
die Konditionen im Pfarrberuf sind bei beiden Anstellungsverhältnissen angeglichen: Die Rechte und Pflichten, die für öffentlich-rechtlich angestellte Pfarrpersonen gelten, gelten (im Großen und Ganzen) auch für Pfarrpersonen mit einer privatrechtlichen Anstellung - wie auch die Bezahlung im aktiven Dienst angeglichen ist.
Zu den Unterschieden gibt es weiter unten schon mehrere ausführliche Antworten.
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Liebe Leserin, lieber Leser,
zunächst zur Info vorneweg: Einen Arbeitsvertrag gibt es nur bei einer privatrechtlichen Anstellung. Der Großteil der Pfarrer:innen arbeitet in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (da gibt es keinen Arbeitsvertrag).
Zur Arbeitszeit: In der ELKB gibt es für eine 100%-Stelle die Regelung von sog. "oszillierenden 48 Stunden pro Woche" bzw. einer 6-Tage Woche. D.h.: Im Durchschnitt sollte man ungefähr bei dieser Zeit landen. Weihnachten und Ostern liegt man ggf. deutlich drüber, zu anderen Zeiten dann darunter.
Grundlage für die Arbeit ist eine Dienstordnung, die gemeinsam mit dem Dienstvorgesetzten u.a. erarbeitet wird. Darin werden die Aufgabenbereiche und die dafür angesetzte Dauer festgehalten.
In der Praxis besteht in Bezug auf die Arbeitszeit eine hohe Eigenverantwortung: Es ist Teil der Arbeit, einen guten Umgang mit den anvertrauten Aufgaben und der zur Verfügung stehenden Zeit zu finden - oft liegt es da im eigenen Ermessensspielraum, bei welchen Aufgaben man zu- oder absagt und wie viel Zeit man in eine Aufgabe steckt.
Manchen Kolleg:innen hilft es auch, selbstständig die Arbeitszeit zu erfassen, um einen eigenen Überblick zu behalten.
Herzliche Grüße
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Liebe Leserin, lieber Leser,
das kann man so pauschal nicht sagen.
Gemeindepfarrer:innen sind grundsätzlich verpflichtet, an ihrem Dienstsitz zu wohnen. Sie haben Anspruch auf eine Dienstwohnung und müssen diese auch beziehen. Bei Teildienst gibt es keinen Anspruch auf Dienstwohnung. In diesem Fall müssen Pfarrer:innen die Wohnung aber so auswählen, dass "die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Dienstes gewährleistet ist. Die Wohnung soll im räumlichen Bereich der Kirchengemeinde liegen."
Pfarrer:innen mit einer allgemeinen kirchlichen Stelle oder einem allgemeinen kirchlichen Auftrag müssen ihre Wohnung ebenfalls so wählen, dass "die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Dienstes gewährleistet ist."
Ausnahmen von der Dienstwohnungspflicht können in besonders begründeten Fällen genehmigt werden.
Herzliche Grüße
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Liebe Leserin, lieber Leser,
ja, Dienstfahrten werden bezuschusst/übernommen - es schlüsselt sich wie folgt auf:
1) Fahrten vom Wohnort zur Dienststelle sind in den 480€ enthalten, die zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag monatlich ausgezahlt werden.
2) Fahrten, die für die Arbeit in der Gemeinde zurückgelegt werden, werden mit der jeweiligen Gemeinde abgerechnet (das Prozedere muss man vor Ort klären, also ob Fahrtenbuch o.Ä.)
3) Fahrten, die in der Ausbildungsregion getätigt werden, werden mit dem jeweiligen Dekanat abgerechnet
4) Fahrten, die ansonsten im Rahmen der Ausbildung getätigt werden, werden mit dem ESP abgerechnet.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
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Liebe Leserin, lieber Leser,
was andere Landeskirchen betrifft, können wir Ihnen hier keine Auskunft geben.
In der ELKB sind Kürzungen in der Besoldung von Pfarrer:innen kein Thema.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
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Liebe Leserin, lieber Leser,
das ist ein Gerücht!
Pfarrer:innen im privatrechtlichen Anstellungsverhältnis werden natürlich nicht gekündigt, wenn sie krank sind. Das ist gesetzlich unzulässig, auch bei allen anderen Angestelltenverhältnissen außerhalb des Pfarrberufs. Wer im Krankenstand ist, bekommt lediglich nach 6 Wochen weniger Geld, aber auch das ist parallel zu anderen Angestelltenverhältnissen.
Herzliche Grüße
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Liebe Leserin, lieber Leser,
das ist ein Gerücht - dafür gibt es in Bezug auf die ELKB gerade keine Grundlage.
Herzliche Grüße
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Liebe Leserin, lieber Leser,
danke für die Nachfrage!
Ich empfehle Ihnen, in diesem Fall Kontakt mit dem Prüfungsamt und dem Ausbildungsreferat der ELKB aufzunehmen.
Mit KR Isolde Schmucker können Sie Ihr Anliegen besprechen, in den Dienst / das Vikariat der ELKB zu treten.
Das Prüfungsamt (bis 30.09.24 KR Günter Riedner) findet in diesem Fall eine Lösung für Ihren Fall, der sowohl Dopplungen für Sie vermeidet, als auch für eine Gleichbehandlung mit den Studierenden von dt. Universitäten/Hochschulen sorgt.
Bei näheren Fragen zu Ihrem Fall können Sie mir auch zunächst eine Email schreiben (daniel.steigerwald[a]elkb.de) oder sich telefonisch an mich wenden (089 5595 613).
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
010Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
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Liebe Leserin, lieber Leser,
Die Regelungen der Altersgrenzen für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis sind im Moment EKD-weit vereinbart:
Beginn des Vikariats: das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet (bei Schwerbehinderung das 35.)
Beginn des Probedienstes : das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
Übernahme auf Lebenszeit: das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet
Wer zunächst privatrechtlich angestellt war, dann aber zum Probedienst oder der Übernahme auf Lebenszeit unter die nötige Altersgrenze fällt, kann dann noch in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen werden. Der Beitrag für die Versorgung der vorherigen Berufsjahre wird nachberechnet.
Das Landeskirchenamt kann bei Vorliegen wichtiger Gründe auf Antrag Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze zulassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Altersgrenze aufgrund Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege von Angehörigen überschritten wurde. Ebenfalls angerechnet wird ein staatlich anerkannter Freiwilligendienst (z.B. "FSJ"). Die Dauer einer (theologischen) Promotion wird allerdings nicht angerechnet.
Herzliche Grüße
Daniel Steigerwald
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Liebe Leserin, lieber Leser,
aktuell ist die Lage in der ELKB so:
Um ins Vikariat aufgenommen zu werden, muss man das Kirchliche Examen der ELKB ablegen.
Examina anderer Landeskirchen wie auch Fakultätsexamina sind aktuell KEINE Alternativmöglichkeiten.
Es liegt also weniger an dem Master oder der ausländischen Fakultät, dass man mit dem MTh aus Wien nicht geregelt ins Vikariat der ELKB übernommen wird, sondern an der Voraussetzung, das kirchliche Examen der ELKB ablegen zu müssen.
Der Weg wäre also an sich, mit den Studienleistungen (da werden auch die aus Wien voll anerkannt) zum Examen in Bayern anzutreten.
Sollte der Master bereits abgeschlossen sein, könnte es aber auch sinnvoll sein, das Prüfungsamt der ELKB anzusprechen, welche Optionen es im konkreten Fall gibt.
Herzliche Grüße
Daniel Steigerwald
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010Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
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Liebe Leserin, lieber Leser,
Pfarrer:innen, die hauptamtlich im Schuldienst tätig sein wollen, müssen in der Regel einen Notendurchschnitt aus beiden Examina von mind. 3,5 haben.
Die Grundlage dafür sind die Voraussetzungen, die das Staatsministerium bei der Einstellung von Lehrkräften ansetzt. Auch hier liegt der geforderte Notendurchschnitt beider Examina bei mind. 3,5.
"In der Regel" heißt in diesem Zusammenhang: Begründete Ausnahmen sind möglich, dann braucht es aber eine gute "Performance" im Religionsunterricht.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
200Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
20 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Vikariat gibt es die Möglichkeit, auf Kosten der ELKB Supervision in Anspruch zu nehmen.
Dafür gibt es zwei Modelle:
Einzelsupervision: 5+1 Sitzungen (Nr. 1 für Kennenlernen; Nr. 2-6 für die eigentliche Supervision). 660€ können insgesamt von der ELKB erstattet werden.
Gruppensupervision (mit anderen Vikar:innen): 10x90 min; die Kosten übernimmt das Landeskirchenamt direkt.
Nähere Infos gibt's beim ESP (ehm. Predigerseminar).
Herzliche Grüße
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100Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
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Liebe Leserin, lieber Leser,
die Rechtssammlung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern ist von C.H. Beck herausgegeben.
Es gibt eine gedruckte Ausgabe, die man käuflich erwerben kann.
Und es gibt die von Ihnen erwähnte Online-Ausgabe. Über das Intranet der ELKB gibt es auch einen Zugang zur Online-Ausgabe. Zum Intranet haben alle hauptamtlichen Mitarbeiter:innen Zugang. Auch ehrenamtliche Mitarbeiter:innen können einen Zugang beantragen.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
102Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
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Liebe Leserin, lieber Leser,
das stimmt so nicht.
Alle Mitarbeitenden der ELKB sind gesetzlich rentenversichert (das ist im Vergleich zu anderen Landeskirchen eine Besonderheit). Deshalb führt die ELKB monatlich die entsprechenden Beiträge an die Träger der Rentenversicherung ab. Sobald ein Rentenanspruch durch Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge aufgebaut ist, gehört er als individueller Anspruch der betreffenden Person. Verlässt jemand den Dienst der ELKB, nimmt die Person die aufgebauten Rentenansprüche mit. Die Rentenansprüche bleiben der Person also.
Personen, die aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausscheiden, verlieren den Anspruch auf Versorgung (umgangssprachlich Pension). Passiert das beim Staat, muss der Staat die Person in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern, um diese soziale Absicherung „mitzugeben“. Die öffentlich-rechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der ELKB sind aber ohnehin rentenversichert, haben daher bereits die der Zeit bei der ELKB entsprechenden Rentenansprüche auf ihrem Konto und nehmen diese beim Abschied von der ELKB mit. So bedarf es bei Mitarbeitenden der ELKB im Falle des Abschieds logischerweise keiner Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
210Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
Probedienst sind i.d.R. die ersten drei Jahre als Pfarrerin oder Pfarrer. Man wird zu Beginn des Probedienstes ordiniert, trägt die Amtsbezeichnung "Pfarrer" / "Pfarrerin" (z.A. gibt es offiziell nicht mehr) und wird in voller Höhe besoldet (zu Beginn des Dienstes als Pfarrer:in startet man in der Stufe A13, Stufe 5 und rückt dann mit der Zeit immer weiter auf - Probedienst hat damit nichts zu tun). Die Stelle für den Probedienst wird von der Landeskirche vergeben - natürlich unter Berücksichtigung von Wünschen.
Der Probedienst dient dazu, dass die "Bewährung in der selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausübung des Pfarrdienstes festgestellt" wird (PfDG.EKD §8). In der Regel folgt deshalb nach den drei Jahren Probedienst die Anstellungsfähigkeit - damit wird das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit begründet. In der ELKB bist du damit bewerbungsfähig, d.h. du kannst dich auf alle im Amtsblatt ausgeschriebenen Stellen bewerben.
Mehr zum Probedienst findest du hier: https://www.pfarrer-in-bayern.de/probedienst-125.php
Was den Umzugskostenzuschuss angeht: Vikari:innen und Pfarrer:innen im Probedienst erhalten einen pauschalen Zuschuss (UmzKV §1a): Im Probedienst sind das im Moment im Grundbetrag 767€ (plus Aufstockung je nach Familien-/Einkommensverhältnissen und Entfernung). Bei Pfarrer:innen auf Lebenszeit fällt die Erstattung deutlich höher aus.
Herzliche Grüße
Daniel Steigerwald
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020Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
das ist ein Gerücht!
Es ist nicht möglich, dass ein Prädikant/Prädikantin eine Pfarrstelle übernimmt - und das wird auch weiterhin so bleiben.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
001Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
02 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
Danke für dein positives Feedback!
Aktuell gibt es keine konkreten Planungen, die bisherigen Anstellungsverhältnisse zu ändern. Verbindliche Zusicherungen, wie das in 10 Jahren aussehen wird, können wir aber natürlich nicht geben.
Im Moment ist es ja auch schon so, dass es neben dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auch eine privatrechtliche Anstellung gibt (Details s. einige Fragen weiter unten). Beides sind Anstellungen mit sehr großen Sicherheiten und finanziell kommt man, abgesehen von der Pension, bei gleichem Lohn heraus.
Die Regelungen der Altersgrenzen für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis sind im Moment EKD-weit vereinbart:
Beginn des Vikariats: das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet (bei Schwerbehinderung das 35.)
Beginn des Probedienstes : das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
Übernahme auf Lebenszeit: das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet
Wer zunächst privatrechtlich angestellt war, dann auf eine Stelle auf Lebenszeit kommt und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann einen Antrag auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis stellen. Der Beitrag für die Versorgung der vorherigen Berufsjahre wird nachberechnet.
Eine Verschiebung der Altersgrenzen ist derzeit nicht geplant.
Bei Fragen, die deine eigene Situation näher betreffen, kannst du dich gerne auch an mich persönlich wenden.
Herzliche Grüße
Daniel Steigerwald
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001Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
auch vor Übernahme auf Lebenszeit gibt es nochmal eine gesundheitliche Prüfung. Diese heißt jedoch nicht, dass man bei einer behandelten Depression nicht in ein Beamtenverhältnis übernommen wird.
Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 6 PfDG.EKD ist die gesundheitliche Eignung Voraussetzung für eine Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis auf Lebenszeit. Ob die gesundheitliche Eignung gegeben ist, ist aufgrund eines in der Regel amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens festzustellen, § 2 Abs. 21 PfDAG. Daher findet auch vor Übernahme auf Lebenszeit eine vertrauensärztliche Untersuchung statt. Es geht hierbei nicht darum, ob eine Psychotherapie durchgeführt wurde oder noch durchgeführt wird. Relevant ist, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die Auswirkungen auf die Ausübung der Dienstpflichten haben. Auch wird betrachtet, wie sich etwaige Beeinträchtigungen voraussichtlich entwickeln werden. Die Landeskirche hält sich hierbei an die Grundsätze, die die staatliche Rechtsprechung entwickelt hat. Ob die Eignung vorliegt wird im Landeskirchenamt – und nicht durch den Vertrauensarzt - auf Grundlage des Gutachtens eigenständig beurteilt. Da die Situation bei jedem Menschen anders ist, muss auch jeder Fall einzeln betrachtet und geprüft werden.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
011Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
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Liebe Leserin, lieber Leser,
die Beschlüsse bzgl. des TV-L stehen noch aus, deshalb können wir hierzu keine Auskunft erteilen.
Herzliche Grüße
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103Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
du kannst auf jeden Fall mit Diabetes Theologie studieren und Pfarrerin werden.
Für die Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis (Verbeamtung) ist generell gesundheitliche Eignung Voraussetzung. Diese wird aufgrund eines amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens festgestellt. Das führt nicht die Landeskirche selbst durch, sondern Ärztinnen und Ärzte. Relevant ist, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die Auswirkungen auf die Ausübung der Dienstpflichten haben. Auch wird betrachtet, wie sich etwaige Beeinträchtigungen voraussichtlich entwickeln werden. Die Landeskirche hält sich hierbei an die Grundsätze, die die staatliche Rechtsprechung entwickelt hat. Ob die Eignung vorliegt wird im Landeskirchenamt - und nicht durch den Vertrauensarzt - auf Grundlage des Gutachtens eigenständig beurteilt. Da die Situation bei jedem Menschen anders ist, muss auch jeder Fall einzeln betrachtet und geprüft werden.
Wird eine Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, gibt es die Möglichkeit einer privatrechtlichen Anstellung. Zu den Unterschieden gibt es weiter unten eine eigene Frage. Im Großen und Ganzen sind die beiden Anstellungsverhältnisse weitestgehend angeglichen.
Wenn deine Krankheit dich also bisher nicht eingeschränkt hat, wird das aller Voraussicht nach auch von den Ärzten:innen/im Landeskirchenamt so eingeschätzt werden. Selbst ohne Verbeamtung ist aber eben der Beruf als Pfarrer:in auch über eine privatrechtliche Anstellung möglich.
Bei weiteren Fragen dazu kannst du dich gerne auch persönlich an mich werden.
Herzliche Grüße
Daniel Steigerwald
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000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit einem Diakoniestudium kann man nicht direkt Pfarrer werden - das ist ja darauf ausgelegt, Diakon:in zu werden.
Das Theologiestudium ist das Studium, das auf den Pfarrberuf hinführt (zusammen mit der praktischen Ausbildung im Vikariat).
Natürlich ist das Theo-Studium nicht immer leicht - es ist aber auch voller Schätze: Es gibt kaum ein so breites Studium, bei dem man so viele verschiedene Fächer studiert und sich dabei so tief mit den großen Lebensfragen aus verschiedenen Perspektiven beschäftigen kann. Manche Studierende empfinden die Sprachen als Hürden, für andere macht das Sprachenlernen dagegen Spaß. Für die meisten ist wohl das große Examen am Ende ein großer Berg - aber auch das haben schon viele andere geschafft (und in anderen Studiengängen gibt es ja auch schwierige Prüfungen).
Wenn du also Interesse am Pfarrberuf hast, dann empfehle ich dir, Evangelische Theologie zu studieren. Wenn du magst, können wir gerne auch mal darüber sprechen. Schreib mir einfach eine Email, dann machen wir einen Termin aus.
Jetzt noch ein letztes zu deiner Frage: Es gibt die Möglichkeit des Quereinstiegs. Der ist gedacht für Menschen mit einer ersten Berufsausbildung/einem anderen Studium. Da gibt es verschiedene Masterstudiengänge und den berufsbegleitenden Studiengang ins Pfarramt an der Augusten-Hochschule Neuendettelsau. Wer eine Ausbildung/Studium in einem kirchlichen Beruf hat und 8 Jahre Berufserfahrung, kann in 1,5 Jahren diesen berufsbegleitenden Studiengang absolvieren, kommt dann ins Vikariat und kann dann ins Pfarramt zugelassen werden. Für Berufsanfänger:innen mit dem Wunsch Pfarramt empfehlen wir diesen Weg nicht, da man sehr lange Zeit zunächst in einem anderen Feld studiert/arbeitet.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
202Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
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Liebe Leserin, liebe Leser,
die Entgelttabellen für die Besoldung von Pfarrer:innen finden sich im Pfarrbesoldungsgesetz. Dieses kann in der gedruckten Rechtssammlung der ELKB oder online im Intranet unter Veröffentlichungen/Beck-Online(Rechtssammlung) aufgerufen werden.
Anlage I (§ 4 PfBesG).
Als grober Anhaltspunkt kann Ihnen auch die Besoldung bayerischer Landesbeamter dienen (Beginn: A13, Stufe 5).
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
001Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
02 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
Pfarrerinnen und Pfarrer haben gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 PfDG.EKD in ihrem dienstlichen und außerdienstlichen Verhalten erkennen zu lassen, dass sie dem anvertrauten Amt verpflichtet sind. Vergleichbar mit Alkoholkonsum kann Cannabiskonsum - während der dienstlichen Tätigkeit oder in der Freizeit - dienstrechtliche oder disziplinarische Folgen haben, sofern der Dienst oder das Ansehen der Kirche hierdurch beeinträchtigt wird. Wird der Pfarrer bzw. die Pfarrerin z.B. bekifft in der Öffentlichkeit wahrgenommen, kann dies – wie bei Trunkenheit - negativ auf das Image der Kirche zurückfallen.
Herzliche Grüße
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000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
das ist ein Gerücht! Eine solche pauschale Regel gibt es definitiv nicht.
Für die Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ist generell gesundheitliche Eignung Voraussetzung. Diese wird aufgrund eines amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens festgestellt. Es geht hierbei nicht darum, ob eine Psychotherapie durchgeführt wurde oder noch durchgeführt wird. Relevant ist, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die Auswirkungen auf die Ausübung der Dienstpflichten haben. Auch wird betrachtet, wie sich etwaige Beeinträchtigungen voraussichtlich entwickeln werden. Die Landeskirche hält sich hierbei an die Grundsätze, die die staatliche Rechtsprechung entwickelt hat. Ob die Eignung vorliegt wird im Landeskirchenamt - und nicht durch den Vertrauensarzt - auf Grundlage des Gutachtens eigenständig beurteilt. Da die Situation bei jedem Menschen anders ist, muss auch jeder Fall einzeln betrachtet und geprüft werden.
Wird eine Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, gibt es die Möglichkeit einer privatrechtlichen Anstellung. Zu den Unterschieden gibt es weiter unten eine eigene Frage. Im Großen und Ganzen sind die beiden Anstellungsverhältnisse weitestgehend angeglichen.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
02 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Aufteilung der Arbeitszeit von Pfarrerinnen und Pfarrern in der ELKB wird individuell in einer Dienstordnung festgehalten. Diese wird v.a. mit dem/der Dekan:in gemeinsam erarbeitet und berücksichtigt die Gegebenheiten vor Ort.
Grundlage dafür ist die Handreichung "Gut, gerne und wohlbehalten arbeiten. Handreichung für die Erstellung von
Dienstordnungen für Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern"
Sie können Sie hier einsehen:
https://landesstellenplanung-elkb.de/wp-content/uploads/2022/03/do_3._auflage_0.pdf
Der von Ihnen angesprochene Bereich fällt unter "Theologische Existenz" (Supervision, Pflege der eigenen Spiritualität, eigene Fort- und
Weiterbildung). Dafür sind als Orientierung 2-5 Stunden pro Woche angegeben.
Zusätzlich gibt es in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit, neben dem persönlichen Urlaub zusätzliche dienstfreie Zeiten (und teilweise finanzielle Erstattung) für Auszeiten zu bekommen. Eine Übersicht dazu finden Sie hier:
https://www.pfarrer-in-bayern.de/auszeiten-und-ubergange-165.php
Herzliche Grüße
Daniel Steigerwald
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000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
Es stimmt, dass es an sich im Landesstellenplan (also dem Gesamtkontingent an Stellen in der Landeskirche) nur noch ganze und halbe Stellen gibt.
Allerdings muss man unterscheiden zwischen vorhandenen/ausgeschriebenen Stellen und dem tatsächlichen Umfang, in dem eine Person eingesetzt ist.
Am einfachsten kann man sich das an den sog. Stellenteiler:innen vorstellen: Da wird eine ganze Pfarrstelle (100%), die als eine Stelle existiert und ausgeschrieben ist, von 2 verschiedenen Personen besetzt. Wie diese beiden Personen die 100% aufteilen, spielt dabei keine Rolle (also ob 50/50 oder 75/25).
Für die Praxis heißt das: Es ist in einer Region in Absprache mit dem Dekanat sehr viel an Kombinationen möglich, sodass i.d.R. jede:r auf den Prozentsatz kommen kann, der für ihn/sie passt. Es gibt in einem Dekanat meist einige Stellenanteile, die offen sind (u.a. Schul-Anteile), durch die man dann z.B. eine 50%-Stelle um 25% in einem anderen Bereich erweitern kann.
Herzliche Grüße
Daniel Steigerwald
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000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
11 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Beschlüsse bzgl. des TV-L stehen noch aus, deshalb können wir hierzu keine Auskunft erteilen.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
005Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
04 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
zunächst wird die Arbeitsrechtliche Kommission eine Entscheidung treffen bzgl. der Angestellten, danach wird es die Entscheidung für Kirchenbeamte geben.
Ein genauer Zeitpunkt steht nicht fest, es sollte aber bis Mitte diesen Jahres geschehen.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
03 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Großen und Ganzen sind die beiden Anstellungsmöglichkeiten gleichgestellt, die größten Unterschiede gibt es in der Tat bei Versorgung/Rente.
Für die Details verweise ich gerne auf die Dienstvertragsordnung für die Beschäftigung von Pfarrern und Pfarrerinnen
in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis.
Die grundsätzlichen Unterschiede hat eine Kirchenrechtlerin hier für Sie zusammengestellt:
Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis:
- Ist dem öffentlichen Recht zugeordnet, das von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zweier Rechtspersönlichkeiten ausgeht
- Regelung durch Gesetz, Bescheid, teilweise mit Urkunde
- Feststellung der (gesundheitlichen) Eignung und Altersgrenze bei Einstellung
- ist grundsätzlich auf Lebenszeit ausgerichtet
- Alimentationsprinzip: Besoldung, Versorgung, Beihilfe u.a.
- Laufbahnprinzip, d.h. Entwicklung nur nach Maßgabe einer geregelten Laufbahn
- Beurteilungen
- vor der Übernahme auf Lebenszeit ist ein Probedienst zu durchlaufen
- Weitergewährung der Besoldung im Krankheitsfall
- bei Pflichtverletzung Disziplinarrecht
Privatrechtliche Dienstverhältnis:
- Ist dem Privatrecht bzw. dem Zivilrecht zugeordnet, das von einem Nebeneinander zweier Rechtspersönlichkeiten ausgeht
- Regelung durch Arbeitsvertrag sowie arbeitsrechtliche Vorschriften (Tarifvertrag, § 611 ff. bürgerliches Gesetzbuch, etc.)
- Keine Altersgrenzen
- Befristete oder unbefristete Anstellung
- Entgelt für geleistete Arbeit
- Rente in der Regel durch Dt. Rentenversicherung Bund; in der Regel gesetzliche Krankenversicherung
- Arbeitszeugnis
- Probezeit gem. Teilzeitbefristungsgesetz
- sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- bei Pflichtverletzung Abmahnung/Kündigung
Mit der Dienstvertragsordnung für Pfarrer und Pfarrerinnen („DiVOPf“, siehe Anhang) wird versucht eine Annäherung zwischen diesen Kategorien zu erreichen. Zentral ist hier die Regelung in § 11 Abs. 1 DiVOPf, wonach Pfarrer und Pfarrerinnen ein Entgelt erhalten in Höhe der Pfarrern und Pfarrerinnen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis nach dem Pfarrbesoldungsgesetz zustehenden Besoldung. Der daraus sich ergebende Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung (Rentenversicherungszuschlag) wird von der Dienstgeberin getragen. Ferner wird eine weitere Zahlung zum Ausgleich der steuerlichen Mehrbelastung durch die Übernahme des Arbeitnehmerbeitrags zur Rentenversicherung (Steuerabgeltungszuschlag) entsprechend Art. Artikel 1 Versorgungsneuregelungsgesetz sowie der Steuerabgeltungsverordnung gewährt. Nach § 12 DiVOPf werden Pfarrer und Pfarrerinnen im privatrechtlichen Dienstverhältnis darüber hinaus bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Darmstadt versichert.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
101Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Sie sprechen mehrere Themen an:
Das eine Thema ist die Frage nach der Reform des klassischen Theologiestudiums.
Das liegt nicht in der Hand der ELKB, sondern wird von zahlreichen EKD-weiten Gremien verantwortet: Das Studium soll ja nicht nur in Bayern möglich sein, sondern deutschlandweit einheitlich. Das macht Prozesse natürlich auch länger und komplizierter.
Im Moment gibt es sowohl Entwürfe für eine neue Prüfungsordnung wie auch für eine neue Studienordnung. Bis diese final beschlossen und umgesetzt sind, braucht es noch ein wenig Geduld.
In diesem Zuge stehen auch die "alten Sprachen" zur Debatte. Hier gibt es viele Vorschläge, was nötig und was wünschenswert wäre. Für die Umsetzung braucht es wie gesagt noch ein wenig Geduld.
Ein völlig anderes Thema ist die Frage des Quereinstiegs. Quereinstieg ist kein "Theologiestudium light", sondern ein anderer Zugang: Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Erststudium und mind. 5 bzw. 8 Jahre Berufserfahrung (je nach Studiengang).
Pfarrer wird dann z.B. eine Person, die Abi hat, BWL studiert, 8 Jahre in einem Konzern gearbeitet und entsprechende Erfahrung gesammelt hat, dann 3 Jahre berufsbegleitend studiert und dann noch Vikariat macht: Eine Zusammenstellung einer Vielzahl an Kompetenzen also.
All diese Kompetenzen fließen dann in die Ausübung des Pfarrberufs (und nicht nur, was im Studium erworben wurde).
Wer also nach dem Abitur gerne den Beruf Pfarrer/Pfarrerin ergreifen möchte, ist weiterhin im klassischen Theologiestudium gut aufgehoben.
Wer nach Erstausbildung und vielen Jahren Berufserfahrung noch einmal neu einsteigen möchte, bringt schon so viel mit, dass kein theologischen Vollstudium in seiner Intensität notwendig ist.
Herzliche Grüße
Daniel Steigerwald
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1115Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
38 -
Liebe Leserin,
lieber Leser,
Quereinstieg gibt es in vielen Berufen.
Die Idee dahinter ist: Jemand bringt Kompetenzen aus einer anderen Berufsausbildung bzw. einem anderen Studium und seiner Erfahrung im Berufsleben mit in ein neues Berufsfeld.
Der "neue" Studiengang ist erstmal gar nicht so neu, sondern ein Update der Pfarrverwalter:innen-Ausbildung, die es seit vielen Jahren gibt. Ähnlich funktionieren auch die "Master of Theological Studies", die an zahlreichen Unis in Deutschland angeboten werden.
Studiendauer sind hier 3 Jahre, die 1,5 gibt es nur in Ausnahmefällen für Menschen aus bestimmten kirchlichen Berufsgruppen, da sie Inhalte schon aus ihrer Ausbildung mitbringen.
Man kann nicht die 3 Jahre gegen ein theologisches Vollstudium (das im Übrigen 6 Jahre Regelstudienzeit hat) aufwiegen: Quereinsteiger:innen bringen ja eben als wichtigen Teil ihre Vorkenntnisse mit: Wenn z.B. eine Person ein BWL-Studium hat, 8 Jahre im Personalmanagement gearbeitet und vielleicht da noch einige Fortbildungen besucht hat, ist sie ja nicht auf dem selben Niveau wie ein:e Abiturient:in.
Wer dann mitten im Berufsleben Stellung und Bezahlung aufgibt, die Belastung eines berufsbegleitenden Studiengangs auf sich nimmt, danach 2 Jahre im Vikariatstarif besoldet wird, der/die gibt selbst sehr viel auf.
Das alles in Summe rechtfertigt die Gleichstellung von Pfarrer:innen über Vollstudium und Quereinstieg.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
7-10Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
52 -
Liebe Leserin,
lieber Leser,
Grundsätzlich werden Regelungen des TV-L in das kirchliche Arbeitsrecht gemäß § 4 Abs. 1 DiVO übernommen.
Der Landeskirchenrat kann einzelne Bestimmungen von Tarifverträgen vorläufig ausschließen.
Endgültig entscheiden tut die Arbeitsrechtliche Kommission. Sie ist zusammengesetzt aus je 8 Vertreter:innen der Arbeitgeber (4 verfasste Kirche, 4 Diakonie) und 8 Vertreter:innen der Arbeitnehmer (4 verfasste Kirche und 4 Diakonie).
Dieser Weg ist auch als "dritter Weg" bekannt (paritätisch besetzte Kommission statt "Arbeitskampf" durch Streik etc.).
Es ist davon auszugehen, dass im Normalfall TV-L übernommen wird.
Herzliche Grüße
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11-2Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
1-1 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
man muss im Pfarrberuf erreichbar sein - wenn man nicht gerade frei hat. Aber das bedeutet nicht, dass man 24/7 immer ans Telefon gehen muss.
Die Praxis, die Kolleginnen und Kollegen üben, ist da recht unterschiedlich. Von nur einem Handy, dessen Nummer alle haben, über den AB bis hin zum Diensthandy, das zu bestimmten Zeiten, wie z.B. Nachts abgeschaltet ist. Jede:r muss eine Praxis finden, die mit der eigenen mentalen Gesundheit vereinbar ist - wer Nachts z.B. nicht schläft, weil er/sie ständig angerufen wird, ist auch auf Dauer Tagsüber nicht dienstfähig und kann nicht gut für andere da sein, die ihn/sie brauchen. Für Fälle, in welchen jemand Nachts einfach nur jemanden zum Sprechen braucht, ist z.B. auch die Telefonseelsorge 24 Stunden besetzt und genau für sowas auch da.
Der einzige Fall indem man wirklich immer erreichbar sein muss, ist, wenn man sich dazu entschieden hat, Teil eines Notfallseelsorge-Teams zu sein und man man für ein diese Woche/diesen Tag (je nachdem wie das im jeweiligen Team geregelt ist) den Dienst am Notfallseelsorge-Handy hat. Dann ist man quasi in Bereitschaft.
Im Normalfall kann "erreichbar" z.B. aber auch einfach bedeuten, den Anrufbeantworter regelmäßig zu checken und dann ggf. zurückzurufen.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
302Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Studium auf Lehramt mit dem Fach ev. Religionslehre und der Magister Theologiae sind grundsätzlich verschiedene Studiengänge. Es gibt zwar einige Überschneidungen, gleichzeitig werden aber große Bereiche, die zum Magister Theologiae gehören, im Lehramtsstudiengang nicht mit studiert.
Deshalb ist es nicht möglich, direkt mit einem Abschluss eines Lehramtsstudiengangs in das Vikariat zu gehen.
Die zwei direkten Wege sind:
1) Sie schreiben sich im Magisterstudiengang ein und lassen sich vom theologischen Prüfungsamt Ihrer Fakultät Leistungen aus Ihrem Lehramtsstudiengang anerkennen. Dann studieren Sie noch einige Semester die Bereiche, die Ihnen noch fehlen und legen dann das kirchliche Examen ab. Sollten Sie diesen Weg erwägen, können Sie auch mit dem theologischen Prüfungsamt der ELKB Kontakt aufnehmen und vorher prüfen lassen, welche Leistungen aus Sicht der ELKB noch für eine Zulassung zum Examen notwendig wäre.
2) Sie promovieren in einem theologischen Fach, was ja auch mit dem Lehramtsstudiengang möglich ist und schließen Ihre Promotion mit einem mind. 3-Fach-Rigorosum ab. Anschließend können Sie ins Vikariat der ELKB gehen.
Eine dritte Option ist ein längerer Weg: Sie absolvieren zunächst das Referendariat und arbeiten als Lehrer:in. Mit 8 Jahren Berufserfahrung können Sie den berufsbegleitenden Studiengang ins Pfarramts absolvieren und anschließend ins Vikariat gehen. Oder Sie nehmen bereits mit 5 Jahren Berufserfahrung einen der Masterstudiengänge auf (Master of Theological Studies). Details zu dieser dritten Option finden Sie unter
https://www.pfarrer-in-bayern.de/quereinstieg-580.php
Bei weiteren Fragen zum konkreten Vorgehen können Sie sich gerne persönlich bei mir melden.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
beide Infos stimmen so nicht (ganz).
Im neuen Vikariatskonzept, das seit September 2023 gilt, bekommen angehende Vikar:innen eine Übersicht mit allen vorhandenen Ausbildungsregionen, die für diesen Jahrgang zur Verfügung stehen, vorgelegt. Die Bewerbung funktioniert zu Beginn umgekehrt: Dekanate oder Teil-Dekanate bewerben sich darum, eine:n Vikar:in zu bekommen: Sie geben dazu eine genaue Übersicht ab, welche Vorteile ihre Region bietet und was in einem Vikariat dort alles möglich wäre. Alle Bewerbungen werden dann in eine Übersicht zusammengestellt - diese Übersicht erhalten die Vikar:innen.
Dann hat jede:r Vikar:in 3 Prioritäten, die er/sie zu den entsprechenden Regionen abgeben kann.
Aus allen abgegebenen Wünschen werden dann die Zuteilungen vorgenommen, die für alle insgesamt die höchst mögliche Zufriedenheit bieten. Dabei gibt es kein festes Raster, welche Gründe einen Vorzug haben (z.B. Ehepartner, Kind(er), Pferd o.Ä.). Alle Gründe, die Vikar:innen für Ihre Wahl angeben, werden berücksichtigt.
Überhaupt nicht stimmt die Aussage, dass das Vikariat in einer bestimmten Entfernung zum Wohnort der Ursprungsfamilie stattfinden muss. Einzige Einschränkung ist, dass ein:e Vikar:in nicht im Dekanat seines früheren Wohnortes/dem Wohnort seiner Ursprungsfamilie eingesetzt werden darf; dasselbe gilt für das Heimatdekanat einer/eines möglichen Ehepartners/Ehepartnerin.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
300Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
das ist ein Gerücht.
Wer als katholischer Priester mit abgeschlossenem Studium und Berufserfahrung in den Dienst der ELKB treten will, muss nicht noch einmal Theologie studieren. Das Studium wird voll anerkannt und auch die Ausbildung in Religionspädagogik in der 2. Ausbildungsphase.
Nach einem ersten Personalgespräche findet vor Übernahme in den Dienst der ELKB ein fachliches Kolloquium über Reformationsgeschichte, Kirchen- und Gemeindetheorie sowie ein Auswahlgespräch statt. Der Landeskirchenrat entscheidet auf Grundlage des Ergebnisses des Kolloquiums wie auch des Votums der Kommission für das Auswahlgespräch dann über die Übernahme in den Dienst der ELKB.
Es gibt eine Absprache zwischen der abgebenden und der aufnehmenden Kirche, dass die Person nicht in der Diözese, in der sie vorher als Priester im Dienst tätig war, eingesetzt wird.
Ich hoffe, die Antwort hilft dir weiter.
Herzliche Grüße
Daniel Steigerwald
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100Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
Die Rechtslage ist hier in der ELKB ähnlich wie in der EKBO. Grundsätzlich wird diese Frage nämlich vom Pfarrdienstgesetz der EKD geregelt, das in beiden Landeskirchen angewendet wird.
Sie fragen nach einer Beziehung. Pfarrer:innen sind in ihrer Lebensführung, im familiären Zusammenleben und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen aus der Ordination gebunden, in der sich ein:e Pfarrer:in dazu verpflichtet, sich "in ihrer Amts- und Lebensführung so zu verhalten, dass die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird." (§3 Abs 2 PfDG.EKD). Außerdem dürfen Pfarrer:innen "das Leitbild von Ehe und Familie durch ihr dienstliches oder außerdienstliches Verhalten nicht beeinträchtigen." (§18 Abs. 1 PfDAG). Bisher gilt demnach, dass, sofern eine langfristige Beziehung besteht, diese auch in die (kirchliche) Ehe münden sollte. Darüber hinaus ist grundsätzlich nur ein Ehegatte zur Nutzung der Dienstwohnung berechtigt. Für die Nutzung durch Dritte – also auch die Beziehungspartnerin - bedarf es der Genehmigung durch das Landeskirchenamt, § 26 Abs. 4 PfBesG, § 8 Abs. 2 PfDWV.
Zur Frage der Religion in einer Ehe:
Im EKD-Gesetzt ist geregelt, dass Ehepartnerinnen und Ehepartner evangelisch sein sollen (§39 Abs. 2 Satz 2 PfDG.EKD) - d.h. idealerweise wären sie evangelisch, sie müssen aber nicht evangelisch sein.
Allerdings müssen Ehepartnerinnen und Ehepartner "einer christlichen Kirche angehören" (§39 Abs. 2 Satz 3 PfDG.EKD), d.h. sie dürfen keiner anderen Religion angehören und dürfen auch nicht konfessionslos sein.
Dieser recht strengen Regelung wird aber mit einer Ausnahmemöglichkeit begegnet: "im Einzelfall kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass die Wahrnehmung des Dienstes nicht beeinträchtigt wird." (§39 Abs. 2 Satz 3 PfDG.EKD).
Soweit das Recht der EKD, das in beiden Kirchen Anwendung findet.
Ausnahmen (das beträfe auch die Ehe mit einer muslimischen Partnerin) würden in der ELKB wie folgt behandelt:
• Die Entscheidung über eine Ausnahme trifft der Landeskirchenrat der ELKB
• Dazu führt der zuständige Dekan/Dekanin ein Gespräch, das klären soll,
○ ob das Paar bereit ist, den christlichen Glauben in der Familie weiter zu geben (Taufe, Teilnahme am Reliunterricht)
○ ob das Paar bereit ist, eine Ehe zu führen, die den christlichen Maßstäben entspricht (freiwillig, partnerschaftlich, exklusiv etc.)
○ Ob der Partner bereit ist, sich sozial einbinden zu lassen und auf religiöse Eigenheiten Rücksicht zu nehmen
Theo-Studierende und Probedienstler:innen sollen zudem vom Landeskirchenrat informiert werden, dass eine Heirat mit einem konfessionslosen oder religionsverschiedenen Partner die Eignung zum Pfarrdienst mindern kann und zu einer eventuellen Nicht-Einstellung führen kann.
Wie gesagt: Diese Regelungen sind EKD-Recht, dass von allen Landeskirchen übernommen wird. Sowohl in der EKBO wie auch in der ELKB gibt es aber die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung, die eine Ehe zwischen einem Pfarrer und einer Person islamischen Glaubens möglich machen würde.
Gleichzeitig gilt auch: Dieses Recht ist historisch gewachsen, die gegenwärtige Lebenslage hat sich in vielen Bereichen weiterentwickelt. Deshalb stehen diese Gesetze auch immer wieder auf dem Prüfstand und werden ggf. den modernen Gegebenheiten angepasst werden müssen.
Herzliche Grüße
Daniel Steigerwald
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-102Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
05 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Struktur des Theologiestudiums und der Abschluss mit dem theologischen Examen ist immer wieder - so auch aktuell - Gegenstand von Beratung.
Als der Großteil der Studiengänge an deutschen Universitäten im Bologna-Prozess auf das BA/MA-System umgestellt wurde, gab es zwei miteinander verbundene Gründe, weshalb das theologische Vollstudium nicht umgestellt wurde:
1) Ähnlich wie bei Jurist:innen und Mediziner:innen handelt es sich beim ev. Theologiestudium um einen Professionsstudiengang, d.h. das Studium zielt auf die Arbeit in einem bestimmten Beruf ab (als Anwalt/Richter Anwältin/Richterin u.Ä., Arzt/Ärztin und Pfarrer/Pfarrerin). Das unterscheidet dieses Studium von vielen anderen Studiengängen, bei denen der Studiengang selbst nicht direkt mit einem bestimmten Beruf verknüpft ist. Hierüber leitet sich auch die Verbindung zwischen theologischen Fakultäten und den Kirchen her.
2) Im Bologna-Prozess war eines der Ziele und eine Voraussetzung bei der Systemumstellung, dass ein beträchtlicher Anteil Studierender auch nur mit einem BA-Abschluss im entsprechenden Studiengang eine dazu passende Arbeitsstelle finden und kompetent bewerkstelligen kann. In den Beratungsprozessen wurde deutlich, dass es in der Kirche keine zwei "Klassen" von Theolog:innen geben soll - solche mit "vollständigem" Studium und solche mit "nur" einem Grundstudium. Folglich hätten BA-Absolvent:innen ohne MA-Abschluss keinen Zugang zum Pfarramt bekommen, was aber Voraussetzung für die Studiengangsumstellung war.
Soweit zur Genese.
Mittlerweile haben sich die Bedingungen für BA/MA-Umstellung dahingehend verändert, dass diese Voraussetzung nicht mehr zwingend notwendig ist. In den entsprechenden Gremien sind deshalb aktuell sowohl die Studiengänge selbst, wie auch die Studienabschlüsse wieder Teil von Überprüfungsprozessen. Auch das angesprochene Problem, dass man bei Nicht-Bestehen des Examens ohne Studienabschluss dasteht, wird dabei berücksichtigt.
Zu den Quereinsteiger:innen: Quereinstieg unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 8 Jahre Berufserfahrung. Die Kompetenzen, die Quereinsteiger:innen durch diese und andere Voraussetzungen mitbringen, ersetzen nicht das theologische Vollstudium, werden aber deshalb (mit der entsprechend zusätzlichen Qualifikation) als ausreichend für einen Vikariatseintritt angesehen, weil sie dazu beitragen, dass es zu einer Verstärkung der Diversität an Profilierungen im Pfarrberuf kommt, der der gestiegenen Diversität an benötigten Kompetenzen in diesem Beruf entspricht. Kurz und knapp: Quereinsteiger:innen bringen Komopetenzen mit, die man von Berufsanfänger:innen nicht erwarten kann, die aber sehr von Vorteil für den Pfarrberuf sind.
Herzliche Grüße
Daniel SteigerwaldWie zufrieden bist du mit der Antwort?
10-1Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
2-1 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
die Kolleginnen und Kollegen aus dem Personalservicezentrum mögen diese Fragen garnicht so gern, weil es aufgrund der vielen unterschiedlicher Zulagen DAS Vikariatsgehalt nicht gibt. Es gibt ein Grundgehalt, das aufgrund von Zuschüssen immer höher ausfällt.
Aber hier mal möglichst einfach aufgeschlüsselt:
Vikariat
Grundgehalt 1.570,08 Euro (01.12.22).
Das ist aber nicht der Endbetrag.
Dazu kommen noch einmalige Leistungen wie etwa der Talazuschuss von 450 Euro oder der Umzungskostenzuschuss in Höhe von zwischen 256 bis knapp 500 Euro.
Und durchgehende Leistungen, wie
Mietzuschuss (der sich je nach Ballungsraum richtet),
Familienzuschlag,
Weihnachtsgeld,
Fahrtkostenzuschuss,
die Beihilfe,
den Telefonzuschuss und andere.
Wie viel dann am Ende rauskommt ist also davon abhängig wo man eingesetzt ist, wie groß wie Wohnung ist in der man wohnt, ob man alleinstehend ist, wie viele Kinder man hat und ob und wie viel der Ehepartner/die Ehepartnerin verdient.
Probedienst:
Grundgehalt 4774, 01 Euro (1.12.22)
Auch das ist etwas künstlich, es stellt nur einen Single ohne alle weiteren Zuschüsse dar.
Hier muss man weiter auch beachten, dass es in Dienstwohnungen und Pfarrhäusern einen Mietdeckel gibt und aufgrund des öffentl.-rechtl. Dienstverhältnisses weniger Sozialabgaben anfallen, man also mehr Netto hat, als in Berufen in der Privatwirtschaft.
Die ELKB zahlt im Gegensatz zu anderen Landeskirchen im Probedienst die reguläre A13 Pfarrer-Besoldung und kein Ausbildungsgehalt mehr.
Das konkrete jeweilige Gehalt wird dann vom PSZ (Personalservicezentrum) individuell aufgrund des jeweiligen Grundgehalts plus Zuschüsse zum Stellenantritt errechnet.
Was das Vikariatsgehalt angeht gibt es z.Z. unterschiedliche Überlegungen wie eine Erhöhung aussehen könnte. Eine davon ist das Gehalt auf die A 13 Ausbildungsbesoldung Bund (anstatt Bayern zu erhöhen) oder etwa die Art der Zuschüsse zu ändern.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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402Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
es ist etwas schwierig sich zu einem Fall zu verhalten "von dem jemand mal gehört hat".
Normal ist es so:
Du studierst, absolvierst die KSB, machst 1. Examen, Vikariat und 2. Examen sowie die vertrauensärztliche Untersuchung. Dann wirst du in den Probedienst und dann auf Dauer übernommen.
Das ist der Normalfall!
Wie bei jedem Arbeitgeber hat man kein Anrecht auf eine Stelle, nur weil man ein die Examina absolviert hat. Es ist aber der absolute Regelfall, dass absolvierte Examina und Dienstzeugnisse auf denen "Geeignet" zu einer dauerhaften Übernahme führen.
Es gibt Fälle in welchen sich im Laufe dieser Zeit herausstellt, dass Menschen auf Grund ihrer Persönlichkeit nicht für den Pfarrdienst geeignet sind.
Bei einem Verdacht darauf sollte allerdings schon die KSB das Gespräch suchen, damit man gemeinsam schauen kann, ob an manchen Schwächen gearbeitet werden kann oder ob der Mensch nicht vielleicht dauerhaft in einem anderen Beruf seine Zukunft gestaltet.
Auch im Vikariat werden manchmal noch Entwicklungspotentiale festgestellt, da sich die Anforderungen der Praxis nochmal von den Anforderungen des akademischen Studiums unterscheiden. Man kann nicht schon um 2. Semester wissen, wie jemand sich am Ende des Vikariats in der Praxis verhalten wird. Aber auch da steht in der Regel eher nochmal ein gemeinsames Arbeiten am jeweiligen Thema.
All diese genannten Fälle kommen schon nur sehr vereinzelt vor. Dass jemand tatsächlich am Ende der Ausbildung nicht übernommen wird ist der absolute Ausnahmefall. So, wie ich das überblicken kann, müsste das in den letzten 10 Jahren weniger als eine Hand voll vorgekommen sein.
Mein Tipp wäre sich nicht von Ausnahmefällen verrückt machen zu lassen.
Oft steckt hinter solchen Fällen eine längere Problemgeschichte. Man kann es einem Betroffenen auch nicht verdenken seine Geschichte aus seiner Perspektive zu darzustellen. Die Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten (und das ist auch gut so!) verbietet es den Personalverantwortlichen die andere Perspektive zu ergänzen.
Es ist also eine sehr vernünftige Annahme nicht zu meinen, man wäre dieser Ausnahme von der Regel.
Ich kenne niemanden aus meinem oder einem anderen Jahrgang, aus den/die das zugetroffen hätte.
Oft ist es so, dass sich solche Einzelfälle in der kleinen theologischen Community lange Zeit weitererzählen, sodass man den Eindruck hat, das käme ständig vor. Mit solchen Fehlwahrnehmungen aufzuräumen war einer der Gründe für die Entwicklung der Gerüchteküche.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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100Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
ein Teilzeitvikariat ist tatsächlich hauptsächlich aus familiären Gründen (auch Pflege eines Familienangehörigen fällt darunter) möglich.
Sowie, wenn man ein Vikariat im Ehrenamt macht.
Ehrenamtsvikariat bedeutet:
- Examen innerhalb der EKD
- Anstellung an einer Universität im Fachbereich ev. Theologie innerhalb der ELKB
- Vertrag zwischen Lehrstuhlinhaber, ELKB und Vikar/in
Mit dem Vikariat im Ehrenamt wollen wir folgendes ermöglichen:
Junge Theologen/innen während der Promotionsphase ein Vikariat zu ermöglichen und Theologen den Zugang zum Pfarramt zu ermöglichen, ohne dass sie mit der Altersgrenze in Konflikt kommen
So können sie auch länger an der Universität bleiben, sind auch ordiniert, können sich aber dann jederzeit Umentscheiden und dann gleich ins Pfarramt gehen.
Ein Wechsel von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt ist möglich.
Eine Art berufsbegleitendes Vikariat ist in der ELKB nicht möglich. Dazu sind die Anforderungen des Vikariats zu umfassend.
Herzliche Grüße,
Isolde Schmucker und Steve Kennedy Henkel
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000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
auf diese recht juristische Frage hier eine juristische Antwort von unseren Dienstrechtlern.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
"Eine Versetzung ist nach Maßgabe von § 79 PfDG.EKD möglich, z.B. dann, wenn der Pfarrer bzw. die Pfarrerin sich auf eine andere Stelle bewirbt oder der Versetzung zustimmt. Ansonsten ist eine Versetzung von einer Pfarrstelle nur im besonderen kirchlichen Interesse möglich, etwa wenn die Stelle aufgrund der Stellenplanung aufgehoben wird. Der Auftrag im Probedienst kann aus dienstlichen Gründen geändert werden. Bei einer Versetzung bzw. Änderung des Auftrags im Probedienst ist immer auch Ermessen auszuüben. Das bedeutet, die Dienstherrin muss die Interessen des Pfarrers bzw. der Pfarrern in den Blick nehmen und gegen die eigenen Interessen abwägen. Hierbei spielt eine Rolle, ob eine Schwangerschaft oder Elternzeit besteht.
Mutterschutz und Elternzeit werden gemäß § 54 PfDG.EKD gewährt. Dauert die Elternzeit maximal 18 Monate oder wird während der Elternzeit mindestens hälftiger Dienst ausgeübt, so behält der Pfarrer bzw. die Pfarrerin Ihre Stelle. Um unterhälftigen Teildienst über einen Zeitraum von 18 Monaten hinaus zu ermöglichen, muss ein anderer Einsatz übertragen werden. Ansonsten dürfen sich Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit bei dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken.
Pfarrer und Pfarrerinnen sind gemäß § 25 Abs. 4 PfDG.EKD, § 11 PfDAG verpflichtet, Vertretungen zu übernehmen. Wenn und soweit eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Pfarrern und Pfarrerinnen nicht zustande kommt, entscheidet dies der Dekan oder die Dekanin, bei Einsätzen in einem anderen Dekanatsbezirk der Oberkirchenrat oder die Oberkirchenrätin im Kirchenkreis. Eine Vertretung kann darüber hinaus durch Pfarrer und Pfarrerinnen im Ruhestand oder andere Theologen sowie ehemalige Mitarbeitende sichergestellt werden (siehe Vertretungszulagenbekanntmachung).“Wie zufrieden bist du mit der Antwort?
000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
ja die Präsenzzeiten in den Kursen werden sich im Vikariat 2026 verändern.
Während z.Z. noch 5 Tage (am Wochenende ist man auch jetzt immer schon zuhause und das Wochenende nach PS Kursen ist bisher auch immer in der Gemeinde ein freies Wochenende) im Predigerseminar sind, werden es in Zukunft in der Regel eher 3 Tage sein. Das verbessert die Lernatmosphäre und ist familienfreundlicher. Ein Teil der Reflexionseinheiten wird in Regionalgruppen stattfinden, sodass man auch am Abend wieder bei seiner Familie sein kann.
Derzeit werden wir weiterhin für Kinder unter 12 Jahren, in den Zeiten, in denen der Vikar, die Vikarin über Nacht im Studienhaus ist, die Kinderbetreuungszuschuss zahlen.
Herzlich,
Isolde Schmucker und Steve Kennedy Henkel
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020Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
11 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
Wie die Gehälter aller Pfarrerinnen und Pfarrer orientiert sich das Gehalt im Vikariat bisher (sic!) an der Bayrischen Beamtenbesoldung Gruppe A13.
Somit verdienen Vikare das, was auch Bayerische Beamte, die später A13 beziehen, während ihrer Ausbildungszeit bekommen, also z.B. Referendare für Gymnasiales Lehramt.
Die Besoldung der Vikare dürfte aufgrund zahlreicher Zuschüsse am Ende sogar etwas höher ausfallen.
Weder der Freistaat noch die Landeskirche beziehen in bei der Festlegung der A13 Anwärtersbesoldung der Gedanken ein, dass die Referendare oder Vikare in dieser Zeit von ihren Eltern finanziert werden sollen.
So etwas zu behaupten ist einfach quatsch. Wir würden sehr darum bitten zu erfahren, wer das behauptet haben soll, um auch ihm oder ihr darzulegen, dass das absolut nicht der Fall ist und auch so nicht weiterverbreitet werden sollte.
Grundsätzlich kann ich aus eigener, noch nicht allzu lange zurückliegender, Erfahrung sagen: Man kann durchaus von einem Anwärtergehalt leben.
Davon kann man keine großen Sprünge machen, aber nach 2 Jahren (Vikariat 2026) ist das volle A13 Gehalt (anders, als in anderen Landeskirchen, die im Probedienst noch weniger bezahlen) dann durchaus komfortabel und muss sich als akademisches Einstiegsgehalt auch nicht verstecken.
(Für größere Anschaffungen, für die man als Anwärter noch keine Rücklagen hat, kann man übrigens bei der Landeskirche ein Darlehen bekommen.)
ABER
es gibt tatsächlich Gedanken das Vikariatsgehalt anzupassen. Dazu eine Antwort, die Frau Schmucker kürzlich hier in der Gerüchteküche gegeben hat:
"Die Gliedkirchen der EKD orientieren sich mit ihrem Grundgehalt entweder an den Grundgehältern des Bundes oder der jeweiligen Länder für den öffentlichen Dienst. Die ELKB hat sich bisher immer an dem Grundgehalt des Landes Bayern im öffentlichen Dienst orientiert.
Aber wir sind gerade an der Überarbeitung des Vikariates nicht nur inhaltlich, sondern auch in Bezug auf die Rahmenbedingungen.
So hoffen wir, im Laufe des Jahres 2023 zu einem Ergebnis zu kommen, sodass dann ab 2024 für alle Vikarinnen und Vikare veränderte Bedinungen gelten."
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
Wie zufrieden bist du mit der Antwort?
003Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
02 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
solche Informationen erhält du am besten an den Studienorten selbst.
München, Neuendettelsau und Erlangen bieten für sehr unterschiedlichste Bedürfnisse unterschiedliche Angebote. Da geht es nicht nur um Einschreibungszahlen, sondern auch um die Art des Miteinanders, die sich ja nach Studienort unterscheiden kann und auch je nachdem, wo man an einem Studienort wohnt (z.B. in einem Theologischen Wohnheim, einer WG oder ganz woanders).
Gerne kannst du auch dem LABET für Informationen von Studierenden aus erster Hand schreiben:
https://www.labet.de/ueber-uns
Erlangen:
https://www.theologie.fau.de/studium/informationen-fuer-studienanfaenger/
Neuendettelsau:
https://augustana.de/studium/erste-infos.html
--> Die Studienatmosphäre in Neuendettelsau kannst du auch diesen Sommer auf Theo Tasting kennenlernen:
https://augustana.de/fileadmin/user_upload/news/ws2223/2023-theotasting-2.pdf
München:
https://www.evtheol.uni-muenchen.de/studium/index.html
Fachschaft für Infos aus erster Hand: https://www.fachschaft.evtheol.uni-muenchen.de/ueber-uns/index.html
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
Wie zufrieden bist du mit der Antwort?
100Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Lieber Leser, Liebe Leserin,
Die Tendenz auf der Liste der Anwärterliste der ELKB in den letzten 10 Jahren ist leicht abnehmend. Ungefähr mit der Kirchenmitgliederentwicklung vergleichbar.
Die Einschreibungen an den Theol. Fakultäten in Bayern sind jedoch mit Corona deutlich zurückgegangen und haben sich seither nicht wieder auf dem vor Corona Niveau stabilisiert.
Dies sieht in einigen anderen Studiengängen ähnlich aus. Wieder andere haben sich jedoch schneller erholt.
Wir führen diesen plötzlichen Einbruch in der Theologie auf den Rückgang der persönlichen Kontakte mit jungen Menschen in der Berufsorientierungsphase zurück. Im Umkehrschluss müsste dies bedeutet, dass mit der Rückkehr der persönlichen Kontakte in Gemeinden und kirchlicher Jugendarbeit wieder mehr Menschen Kontakt mit überzeugenden Persönlichkeiten aus Pfarr- oder Diakonenberuf haben und wieder Lust auf Theologie bekommen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
Wie zufrieden bist du mit der Antwort?
000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
danke für Ihre wichtige Anfrage. Gleich vorweg - diese Jahreszahl ist unsinnig und von uns nie in Betracht gezogen worden.
Wir sind derzeit an der operativen Umsetzung des Teilzeitivikariates. Unser Anliegen ist es, eine gute Lösung sowohl im Sinne der Familienfreundlichkeit wie auch im Sinne einer guten Ausbildung zu finden. Das heißt auch, eine Ausbildung soll so schnell als möglich unter Beachtung aller Ausbildungsinhalte zu einem guten Ende geführt werden können. Das Konzept des Teilzeitvikariates ist noch nicht ganz ausgearbeitet. Wir gehen aber derzeit von einer Länge von ca. 7 Semestern aus, das sind umgerechnet ca. 3,5 Jahre.
Wir reden nicht nur von Familienfreundlichkeit, wir wollen sie auch umsetzen.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Isolde SchmuckerWie zufrieden bist du mit der Antwort?
111Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
20 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Ihre Frage ist sehr allgemein, insofern erlaube ich mir auch, sehr allgemein zu antworten.
Zuerst möchte ich unterscheiden, ob es sich um einen Konflikt zwischen den Mitarbeitenden handelt oder zwischen dem Vorgesetzten und einem der Mitarbeitenden.
Für ein Team, das schwer miteinander arbeiten kann, kann man als Vorgesetzter eine Gruppensupervision anbieten, anraten oder einfordern. Wenn man selbst in diesen Konflikt involviert ist, scheint es mir ebenso sinnvoll, für sich in der Supervision diesen Konflikt quais von außen zu betrachten und eigenes Handeln zu überdenken. Reflexion über einen Konflikt kann unter Umständen wieder mehr Freiheit im Tun ermöglichen und evtl. deeskalierendes Verhalten aufzeigen.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Isolde Schmucker
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000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin,
lieber Leser,
die Gliedkirchen der EKD orientieren sich mit ihrem Grundgehalt entweder an den Grundgehältern des Bundes oder der jeweiligen Länder für den öffentlichen Dienst. Die ELKB hat sich bisher immer an dem Grundgehalt des Landes Bayern im öffentlichen Dienst orientiert.
Aber
wir sind gerade an der Überarbeitung des Vikariates nicht nur inhaltlich, sondern auch in Bezug auf die Rahmenbedingungen. So hoffen wir, im Laufe des Jahres 2023 zu einem Ergebnis zu kommen, sodass dann ab 2024 für alle Vikarinnen und Vikare veränderte Bedinungen gelten.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Isolde SchmuckerWie zufrieden bist du mit der Antwort?
001Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Öffentlich-rechtliche Beschäftigte haben im Falle einer Dienstunfähigkeit i.d.R. Anspruch auf Versorgungsleistungen, allerdings erstens regelmäßig erst nach fünf Jahren und zweitens zuerst nur in Höhe der sog. Mindestversorgung. Allen Beschäftigten ist demnach zu raten, sich Gedanken über den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen und – was insbesondere die ersten fünf Jahre des Dienstverhältnisses betrifft – eben nicht zuletzt auch im Hinblick auf verbeamtete Mitarbeitende.
Privatrechtlich Beschäftigte fallen i.d.R. nach sechs Wochen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aus der normalen Lohnfortzahlung heraus. Zudem besteht nur bei Erwerbsunfähigkeit und nicht bei Berufsunfähigkeit u.U. der Anspruch auf Rentenversicherungsleistungen.
Soweit die Dienstunfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit aber auf einen Dienstunfall/Betriebsunfall zurückzuführen sein sollte, besteht regelmäßig Schutz über die Unfallfürsorge des Dienstherren oder die betragsgestützte Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften, auch was Dienstbezüge bzw. Rentenleistungen angeht.
Sie merken, es bestehen seitens des Arbeitgebers hohe Schutzvorkehrungen trotzdem ist es ratsam, selbst für seine eigene Vorsorge tätig zu werden. Sie können sich bei der eigenen Krankenkasse kundigzu machen, wie hoch das Krankengeld ausgfällt, das nach sechs Wochen Krankheitsdauer ausgezahlt wird.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Isolde SchmuckerWie zufrieden bist du mit der Antwort?
000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
Hier gibts schon Infos dazu: https://www.pfarrer-in-bayern.de/73AFF5B258F643B796AEF902439CFE84.php
Mehr Infos werden zur Veröffentlichung in Vorbereitung :-)
Steve Kennedy Henkel
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001Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
01 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
Für Menschen mit Theologisch-Pädagogischer Vorbildung ist der Pfarrverwalter der beste Weg!
Mehr Infos dazu gibts hier: https://www.pfarrer-in-bayern.de/quereinstieg-580.php
Gerne kannst du dich auch persönlich beim Leiter des Pfarrverwalterstudiengangs, Herrn Eyselein unter pfarrverwalter@augustana.de erkundigen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
Möglicherweise haben wir uns in der vorherigen Antwort nicht klar genug ausgedrückt.
1. Die aktuelle Form des Theologiestudiums wird derzeit reformiert. Dies wird hoffentlich zu einer besseren Struktur und Studierbarkeit führen.
2. Pfarrverwalter bzw. Master sind für Menschen, die sich nach einer anderen Berufsbiographie für den Pfarrberuf entscheiden.
I.d.R. ist es so, dass sie durch ihre (auch akademischen) Vorerfahrungen effizienter studieren, als das die meisten grundständig Studierenden, die sich in den ersten Semestern zunächst auch im System Universität einleben, können.
Weiter ist es in der Tat so, dass deren Studium nicht so breit und tief sein wird, wie das der Grundständig studierenden. Dafür bringen sie aber wertvolle Methoden, Erkenntnisse und Erfahrungen aus ihrer vorherigen Berufslaufbahn mit, die den Pfarrberuf sehr bereichern.
Dieser Mix, aus grundständig studierten, die akademisch mehr in die Tiefe gegangen sind und Quereinsteigern, die eine Perspektive jenseits des "schon immer Pfarrer gewesen seins" mitbringen, ist eine große Bereicherung für den Verkündigungsdienst.
Wenn ein akademisches Studium für Sie grundsätzlich eher nicht in Frage kommt, ist vielleicht eher das fachhochschulbasierte Studium und die Ausbildung zur Diakonin oder zum Religionspädagogen etwas für Sie. Diese Studiengänge und Ausbildungen kommen auch gänzlich ohne die alten Sprachen aus und beides sind sehr wichtige Berufe in der Kirche bei denen auch in der sozialen Interaktion viel "zurück kommt". Es muss garnicht jeder und jede Pfarrerin und Pfarrer werden. Das Berufsgefüge der Kirche bietet hier Verwirklichungsmöglichkeiten für unterschiedliche Begabungen und Interessen.
Wenn noch etwas offen ist, können wir das gerne per Mail oder Telefon besprechen.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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025Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
Sinn und Zweck des Theologiestudiums ist es ja nicht, dass man möglichst schnell durchkommt, sondern, dass man in wissenschaftliches Arbeiten und die Tiefe der der biblischen Texte, das Lernen aus der Geschichte und das Reflektieren über die Glaubensinhalte und das Handeln in der Praxis.
Dies alles ist wichtig, um den Pfarrberuf – gerade vor dem Hintergrund zunehmend erklärungsbedürftiger Kirchlichkeit – im 21. Jahrhundert gut ausüben zu können.
Dies ist der Zugang zum Pfarrberuf über das grundständige Studium. Das wird auch in Zukunft der Hauptzugang zum Pfarrberuf sein.
Unbenommen ist, dass es im derzeitigen Theologiestudium einen enormen Reformbedarf gibt. Im Frühjahr 2023 ist bereits eine Reform der EKD Rahmenprüfungsordnung beschlossen worden, die sich auch auf das Examen auswirken wird. An einer Reform der Studienordnung wird gerade gearbeitet.
Eine andere Frage ist der Quereinstieg in den Pfarrberuf via Pfarrverwalter oder Masterstudiengang für Postgraduierte.
Gerade aufgrund der sich verändernden kirchlichen Sozialisation, gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und verstärkter Sinnsuche in bestimmten biographischen Situationen spüren immer wieder Menschen, die jetzt in der Mitte des Lebens stehen und vorher einen anderen Beruf ausgeübt haben, einen Ruf zum Pfarrberuf.
Um diesen das Leben dieser persönlichen Berufung zu ermöglichen und gleichzeitig auch Pfarrpersonen in den kirchlichen Dienst übernehmen zu können, wurden der Pfarrverwalterstudiengang und das Masterstudium entwickelt. Hier solle Menschen, die schon eine zum großen Teil akademische oder berufliche Vorqualifikation sowie Berufserfahrung und eine andere, längere Lebens- und Berufserfahrung haben, ein Weg in den Pfarrberuf ermöglicht werden, der in ihrer Lebensphase auch machbar ist.
Dafür bringen sie andere Kompetenzen und Qualifikationen mit, als manche, die bereits seit Mitte 20 im System Kirche gearbeitet haben. Oft bringen sie auch Kompetenzen, welche die theol. Ausbildung gar nicht berücksichtigen kann – die aber auch wichtig und hilfreich für den Pfarrberuf sind. Und natürlich absolvieren auch sie ein theologisches Studium, das aufgrund der bisherigen Lebens- und Lernerfahrungen oftmals auch etwas effizienter durchgeführt werden kann.
Dieser Mix an grundständig Studierten und Quereinsteigern ist eine Bereicherung für den Verkündigungsdienst.
Gleichzeitig ist es so, dass auch Quereinsteigern der Eintritt in den kirchl. Dienst nicht „hinterhergeworfen“ wird.
Es braucht Mut sich, obwohl man eigentlich im Leben angekommen ist, nochmal auf ein Studium einzulassen. Es braucht ein hohes Investment an Zeit, oft neben Beruf und Familie, denn auch nach der Reform des Pfarrverwalters wird der Zugang inklusive Vikariat 5 Jahre dauern. Und auch Pfarrverwalter schließen das Studium und das Vikariat mit einem Examen ab, halt einem, dass an ihr Studium angepasst ist.
Wer also schon mit 18 weiß, dass es ihn oder sie in den Pfarrberuf zieht, der sollte also weiter grundständig studieren und kann früher seinen Wunschberuf ausfüllen.
Wer aber mit 18 erst einen anderen Plan für sein Leben hatte, ein anderes Studium / Ausbildung gemacht und darin gearbeitet hat, dann aber später feststellt, dass es ihn oder sie in den Pfarrberuf zieht, für die sind die Möglichkeiten des Quereinstiegs ein, zwar anstrengender, aber doch sehr guter Weg in den Pfarrberuf.
Mit 18 zunächst etwas anderes zu Studieren oder eine Ausbildung zu machen, um dann Berufserfahrung darin zu sammeln, um dann wiederum einen Quereinstieg in den Pfarrberuf zu machen, kann einem natürlich niemand verbieten und man wird sicher viele wertvolle Erfahrungen sammeln, aber es sicher nicht der schnellere und wahrscheinlich auch nicht der einfachere Weg in den Pfarrberuf.
Herzliche Grüße,
Isolde Schmucker & Steve Kennedy Henkel
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1-210Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
010 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
Die kurze Antwort ist. Ja, es gab Gehaltsunterschiede, die wird es aber bei der zukünftigen Ausbildung nicht mehr geben.
Die ausführliche Antwort von Frau Schmucker:
"Vielen Dank für Ihre Frage. Sie erlaubt mir die Möglichkeit, das erst im letzten Monat beschlossene neue Konzept des Pfarrverwalterstudiengangs vorzustellen. Es ist gleich ein ganzes Paket an Veränderungen, die auch die Zeit des Vikariates und danach einschließen.
Bisher dauerte das Pfarrverwalterstudium für unsere theologisch-pädagogischen Berufsgruppen ein Jahr (Studienjahr), für berufsfremde Quereinstiege vier Jahre. Das Vikariat wurde mit den grundständig studierten Kollegen*innen absolviert (gleiche Bezahlung). Nach dem Probedienst, sobald eine Pfarrstelle auf Lebenszeit übertragen wurde, konnte man ein theologisches Kolloquium ablegen. Mit erfolgreich abgelegtem Kolloquium wurden die Kollegen*innen, die über das Pfarrverwalterstudium den Pfarrberuf ausübten, auch finanziell allen Pfarrern*innen gleichgestellt.
Das neue Konzept sieht vor, dass der Pfarrverwalterstudiengang auch weiterhin mit mittlerer Reife und selbstverständlich mit Fachabitur und Abitur, bewährter Berufserfahrung und Gemeindebewährung absolviert werden kann. Es wird derzeit ein berufsbegleitender Studiengang konzipiert, der in drei Jahren absolviert werden kann. Durch die Reform des Vorbereitungsdienstes (Vikariat 2026), die ab Herbst 2023 umgesetzt werden soll, ist es möglich, mit erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes sofort den Kollegen*innen aus dem grundständigen Studium gleichgestellt zu werden. Dies beinhaltet, dass Absolventen der Pfarrverwalterstudiengangs in den Profilphasen während des Vorbereitungsdienstes einen Schwerpunkt auf theologische Vertiefung legen. Mit dem dann am Ende des Vorbereitungsdienstes erfolgreich absolviertem Abschlusskolloquium gehen alle Vikare*innen als Pfarrer oder Pfarrerin in den Probedienst mit gleicher Bezahlung und gleichen Aufgaben. Nicht nur im Vikariat, sondern auch ab Beginn des Probedienstes sind dann die Kollegen*innen, die aus dem Pfarrverwalterstudiengang kommen, ihren Kollegen*innen in jeder Hinsicht gleichgestellt. Der nicht mehr zeitgemäße Begriff Pfarrverwalter ist damit dann auch hinfällig."
Herzliche Grüße - auch von Frau Schmucker,
Steve Kennedy Henkel
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112Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
12 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
auf deine recht ausführliche Anfrage hier die ausführliche Antwort von Frau Dr. Schulze aus dem Kirchenrecht:
"Art. 23 BayBG meint die Berufung auf Lebenszeit. Hier ist die Höchstgrenze das vollendete 45. Lebensjahr.
Das Pendant zu Art. 23 BayBG ist § 19 PfDG.EKD. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PfDG.EKD nennt als Höchstgrenze für die Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit das vollendete 40. Lebensjahr, von dem insbesondere in den besonders begründeten Fällen des § 19 Abs. 1 Satz 3 PfDG.EKD nach oben abgewichen werden kann.
Für das Pfarrdienstverhältnis auf Probe, das dem auf Lebenszeit zwecks Erprobung naturgemäß vorausgehen muss, liegt die Höchstgrenze beim vollendeten 35. Lebensjahr (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 PfDG.EKD mit der gleichen Ausnahmevorschrift für besonders begründete Fälle in § 9 Abs. 1 Satz 3 PfDG.EKD).
Hier muss mit Blick auf die Altersgrenze schlicht „Luft nach oben“ für den Fall der Verlängerung des Probedienstes sein."
Und "Orientierung" an den Regelungen des Freistaats ist etwas anderes als sie analog zu übernehmen. So handhabt ELKB z.B. die Einstellung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bei vorangegangener Psychotherapie deutlich toleranter als der Freistaat.
Über Faktoren, die bei der Altersgrenze angerechnet werden (z.B. Elternzeit, Pflege oder FSJ) kannst du mehr weiter unten in der Gerüchteküche lesen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
anbei die Antwort aus dem Referat, dass für die Liegenschaften zuständig ist.
"Die Pfarrhäuser, die als Dienstwohnungen verwendet werden, befinden sich entweder in einem sehr guten Zustand, oder sie werden bis zum Einzug des Pfarrers bzw. der Pfarrerin entsprechend hergerichtet. Verfallene Häuser, die als Dienstwohnungen genutzt werden, gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht."
Es ist auch normal, dass die Wohnungen oder Häuser dann vor dem Einzug einer neuen Pfarrperson renoviert werden.
Oft gibt es im ländlichen Raum Häuser, in der Stadt wiederum oft Dienstwohnungen - in seltenen Fällen gibt es auch keine Immobilie, dann mietet die Gemeinde eine Dienstwohnung an.
Grundsätzlich gibt es eine Dienstwohnungspflicht (§ 6 Pfarrdienstwohnungsverordnung), davon kann man sich allerdings auch auf Antrag befreien lassen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
01 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
meiner Kenntnis nach gilt die Regel, eine Pfarrperson soll ein Wochenende im Monat frei nehmen.
Das trifft allerdings vor allem auf Gemeinden zu, die von einer Person begleitet werden. Diese Person soll auch einmal monatlich ein ganzes Wochenende frei haben.
Bei Team-Pfarrämtern bzw. Stellenteilern kann es je nach Arbeitsaufteilung (Stichwort: Dienstordnung) auch zu mehr Gottesdienstfreien Wochenenden im Monat kommen.
Beispiel:
Stellenteiler (mit je 50%) könnten sich z.B. auch so absprechen, dass Person A einen größeren Arbeitsbereich in der Gemeinde übernimmt z.B. Kinder- sowie Konfirmandenarbeit und Taufen und Person B dafür drei Gottesdienste im Monat macht, anstatt, dass beide je zwei Gottesdienste übernehmen. Dann hätte Person A nur ein Wochenende mit Gottesdienst pro Monat.
Ich hoffe das beantwortet die Frage.
Herzlich, Steve Kennedy HenkelWie zufrieden bist du mit der Antwort?
000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
das ist je nach Ausbildungs- bzw. Berufsphase unterschiedlich. Daher hier mal die Antworten nach der jeweiligen Phase.
Vikariat:
Im Vikariat geben die Vikarinnen und Vikare ihre Wunschregion an. Wenn sich in dieser Region dann auch eine passende Gemeinde und eine passende Mentorin oder Mentor findet, wird das in der Regel auch möglich gemacht. Es kommt jedoch nicht jede Gemeinde bzw. jeder Pfarrer als Mentor in Frage - deshalb ist der Prozess etwas komplexer, als ein einfaches "sich aussuchen". Wollen mehrere Vikare in die gleiche Region, wird in erster Linie Rücksicht auf zu pflegende Angehörige, Kinder und arbeitende Partner genommen. Daher dürftest du keine schlechten Chancen haben in örtlicher Nähe des Arbeitsplatzes deines Partners eingesetzt zu werden.
Probedienst:
Im Probedienst wird über die Dekane und Regionalbischöfe eine Liste mit zu besetzenden Stellen erstellt. Auf diesen Pool können sich alle Probedienstler bewerben. Auch hier werden Menschen, auf die die oben genannten Kriterien zutreffen bei der Auswahl bevorzugt.
Wenn du eine konkrete Region im Blick hast, solltest du frühzeitig des Gespräch mit der Dekanin, Frau Löser und dem Regionalbischof suchen. Voraussetzung ist natürlich, dass dort eine Stelle frei ist.
Nach dem Probedienst:
Nach dem Probedienst bist du bewerbungsfähig und kannst dich auf alle freien Stellen bewerben.
Kurz: Einen Anspruch sich eine bestimmte Stelle auszusuchen gibt es nicht. Wohl wird bei der Zuteilung der Stellen (in Ausbildung und Probedienst) Rücksicht auf persönliche Situationen, wie arbeitende Partner oder ähnliches genommen. Dieses Bedürfnis sollte man frühzeitig und klar bei den jeweiligen Stellen ansprechen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
solche Versicherungsfragen sind oft ein bisschen kompliziert. Daher hier die Antwort von unserer Kirchenjuristin Frau Dr. Schulze, Ich hoffe es hilft :)
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
"Bei privatrechtlich Beschäftigten übernimmt die ELKB den Arbeitgeberanteil nach den allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
Bei öffentlich-rechtlich Beschäftigten zahlt die ELKB – im Gegensatz zum Freistaat Bayern und anderen staatlichen Dienstherren, die alle eine solche Regelung nicht kennen – gemäß § 3 Kirchliche Beihilfeverordnung (KiBhV, RS 766) auf Antrag einen nach den Dienstbezügen der Person berechneten Zuschuss zu deren Krankenversicherungsbeitrag in Höhe des halben Betrags, der sich aus der Anwendung des ermäßigten Beitragssatzes für freiwillig Versicherte ohne Krankengeldanspruch zuzüglich des vom zuständigen Bundesministerium festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ergibt."
Wenn ich es richtig verstehe bedeutet das, (etwas vereinfacht) die ELKB übernimmt die Hälfte des Beitrags für freiwillig gesetzlich Versicherte.
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100Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Lieber Leser, Liebe Leserin,
Erstmal: Das Examen in der ELKB ist sicher nicht das Schwerste im Raum der EKD. Aber es gibt Landeskirchen in denen es einfacher ist - ja.
Wichtig finde ich aber erstmal auf die objektiven Zahlen zu schauen:
80% bestehen es beim ersten Versuch. Weitere 12 % mit einer Nachprüfung in einem Fach oder beim zweiten Versuch. Am Ende bestehen also 92%.
Das ist eigentlich eine gute Quote.
Wie lange die Vorbereitung dauert kann unterschiedlich sein, die meisten bereiten sich ca. 2 Semester darauf vor und besuchen in dieser Zeit die Repetitorien an ihrer Fakultäten. Auch Lerngruppen sind eine sehr große Hilfe.
Die Examensvorbereitung kann man dann machen, wo man möchte, auch, wenn es sinnvoll ist Kontakt mit anderen zu halten, die das Examen in Bayern machen. Das ist aber dank Zoom etc. heute kein Problem mehr.
Anbei noch einige Tipps, die ich mal als Antwort auf eine vorherige Frage gegeben habe:
Im Examen muss viel gleichzeitig präsent sein. Das alles zu lernen ist aufwendig und muss gut organisiert werden. Aber eben genau darin besteht auch schon ein großer Teil der Leistung. Abgeprüft wird die fachliche Leistung, um die aber bringen zu können, ist die Selbstorganisation, Stressresistenz und ein Umgang mit der Unmöglichkeit alles wissen zu können wichtig. Das sind auch Eigenschaften, die für den Pfarrberuf relevant sind. Genauso, wie die Erkenntnis auf Unterstützung angewiesen zu sein.
Die sollte man sich auch nehmen.
- So bietet die Landeskirche über die KSB jährlich ein Wochenende zum Examenscoaching an. Hier werden wichtige Skills in Selbstorganisation, Planung, Lerntechniken und zum Mindset eingeübt. (Kontakt via KSB oder steve-kennedy.henkel@elkb.de)
- Der LabeT, die Theologiestudierenden der Landeskirche, bieten an „Examensbuddys“ zu vermitteln. Also Menschen, die das Examen schon hinter sich haben und mit denen du dich zu einigen Themen bzw. zu dieser Lebensphase beraten kannst. (Kontakt unter labet@elkb.de)
- Die Fakultäten und Fachbereiche bieten Repetitorien zu den einzelnen Fächern an, die das examensrelevante Wissen aufbereiten.
- Es ist auf jeden Fall sinnvoll sich zum Lernen in Examenslerngruppen zusammenzuschließen.
- Herr Dr. Riedner vom Prüfungsamt der Landeskirche bietet analog und über Zoom Examensgespräche zur Vorbereitung an (Kontakt: guenter.riedner@elkb.de)
- Für Fälle in denen Angst oder Unsicherheit überhand zu nehmen drohen, haben die Universitäten eigene Beratungsstellen für Studierende, die dich therapeutisch durch so eine Zeit begleiten können. Ähnliche Angebote machen viele Evangelische Studierendengemeinden (ESG).
Wer alle diese Möglichkeiten wahrnimmt wird das Examen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bestehen.
Zum Examen im Allgemeinen
Wie gesagt, das Examen ist nichts was man mal „mit links“ macht. Die Examensvorbereitung beinhaltet Krisen und Erfolgserlebnisse. Alles in allem ist es eine anstrengende Zeit. Es ist aber auch die Zeit, in der sich viel im Studienverlauf gelerntes Spezialwissen vernetzt und sich ein größeres Bild formt.
Alle Professionsberufe, mit denen wir das Pfarramt üblicherweise vergleichen, haben solche oder ähnliche Prüfungsverfahren. Vergleiche werden immer an der ein oder anderen Stelle schief, aber um das theol. Examen ins Verhältnis zu setzen mal ein Blick in anderen Professionsberufe.
Mediziner studieren ähnlich lang, wie Theologen, haben schon einen hohen NC und nach dem Studienabschluss folgen weitere 5-6 Jahre Facharztausbildung. Verdienst und Arbeitszeiten unterscheiden sich dann deutlich je nach Fachrichtung, sowie zwischen Klinik und Praxis. Juristen haben zwei deutlich umfangreichere Examen mit höherer Durchfallquote. Der spätere Verdienst ist oft stark von der Examensnote abhängig. Auch Lehrerinnen und Lehrer durchlaufen ein Examen – danach hat der Freistaat Bayern laut Philologenverband jedoch 2020 nur 40% der Bewerber übernommen. Psychotherapeuten machen zwar einen „einfachen“ Universitätsabschluss, müssen dann aber eine dreijährige Therapeutenausbildung absolvieren, für die zwischen ca. 10.000 – 20.000 Euro anfallen. Die Zahl der Praxen ist durch die Kammer begrenzt, sodass es auch schwierig sein kann danach Fuß zu fassen.
Zusammenfassend
Es ging jetzt nicht darum zu sagen „Andere haben es auch schwer“. Es war mir nur wichtig das Examen, das Davor und das Danach, in Perspektive mit vergleichbaren Berufen zu setzen.
Ja, das Examen wird viel Arbeit bedeuten, aber du hast auch sehr gute Chancen beim ersten Durchgang zu bestehen. Danach werden i.d.R. alle ins Vikariat übernommen. In dieser praktischen Ausbildung wirst du bezahlt und musst nicht noch etwas bezahlen. Danach werden wiederum i.d.R. alle in den Pfarrberuf übernommen, was alle Privilegien eines Beamtenverhältnisses mit A13/14 Besoldung bedeutet.
Es wird immer einen Aspekt geben, der in anderen Ausbildungen attraktiver, einfacher oder einsichtiger organisiert ist, aber wer das Examen absolviert, den erwarten gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und ein Beruf der unheimlich viel zurückgibt.
Man sollte Respekt vor dem Examen haben. Zu viel Angst, kann aber eher hinderlich sein. Wer im Bezug auf das Examen unsicher ist, sollte unbedingt die oben genannten Punkte nochmal für sich durchgehen und es ist auch absolut kein Problem (wird einem auch nicht negativ ausgelegt) sich an Herrn Riedner mit der Bitte um Beratung zu wenden. Das Examen ist ein kein Kurzstreckenlauf, sondern ein Marathon. Aber niemand muss das alleine schaffen. Such dir Mitstreiter, Beratung und notfalls auch Hilfe.
Herzlich,
Steve Kennedy HenkelWie zufrieden bist du mit der Antwort?
103Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
27 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
das ist in der Tat ein Thema, dass klarer kommuniziert werden müsste, damit man es gut nachvollziehen kann. Sonst kommt nämlich tatsächlich die Frage nach dem jeweils eigenen Spezifikum der Berufsgruppe auf - und damit bei Pfarrerinnen und Pfarrern auch nach der langen Ausbildung.
Vielleicht aber mal einige Beispiele um etwas zu konkretisieren, was die Idee dahinter ist. Wie ich es verstehe, soll nämlich gerade nicht das jeweilige berufliche Spezifikum der jeweiligen kichl. Berufe aufgegeben werden.
Eine Gemeinde mit zwei Pfarrstellen, die den Konfirmandenunterricht mit der Nachbargemeinde zusammen macht, könnte zB. sagen, sie schreiben eine der beiden Pfarrstellen berufsüberreifend aus, weil sie möchten, dass jemand die Leitung der Gemeinde/Verwaltung macht und die Seniorenarbeit übernimmt, damit die Pfarrperson sich mehr auf den Konfirmanenunterricht konzentrieren können. So eine Leitungsfunktion könnten sowohl Pfarrer, als auch Diakone (es gibt in Bayern z.B. auch Verwaltungsdiakone, die extra dafür ausgebildet sind) oder dazu fortgebildete Religionspädagogen übernehmen - auch könnte jede der genannten Berufsgruppen von ihrer Ausbildung her Seniorenarbeit übernehmen. Für diesen Stellenzuschnitt wäre es also nicht nötig, dass es unbedingt jemand mit dem Ausbildungsprofil einer Pfarrperson macht. Vielmehr kann das bedeuten, dass eine Pfarrperson sich dann vielmehr auf das Fokussieren kann, was ihren Gaben und ihrer Ausbildung entspricht - hier z.B. Konfirmandenunterricht, Gottesdienst, Taufen, Trauungen, Beerdigung oder Schulunterricht.
Was nicht passieren sollte, ist, dass andere Berufsgruppen - quasi als Lückenfüller - auf freie Pfarrstellen berufen werden. Das würde nämlich in der Tat so wirken, als gäbe es kein berufliches Spezifikum mehr. Und das wäre dann tatsächlich auch ein Problem in der Nachwuchsgewinnung.
Die Chance, die ich in der neuen Möglichkeit der Berufsübergreifenden Besetzung aber sehe, ist, dass wir sehr einen Fokus hatten, der alle möglichen Stellen mit Pfarrerinnen und Pfarrern besetzt hat, auch wenn das vom Aufgabenprofil garnicht unbedingt nötig gewesen wäre.
Jetzt soll man sich einfach vorher genau überlegen: Was möchten wir, dass sie Person tut? Und dann schauen, welche Ausbildung die Person dafür mitbringen muss. Das scheint mir schon sinnvoll.
Ich hoffe das hat etwas bei dem Thema geholfen. Wenn weiterer Redebedarf besteht, kann ich gerne eine Mail an Herrn Reimers, der Oberkirchenrat für Personal, weiterleiten.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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004Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Liebe Leserin,
lieber Leser,
wir haben recht viele promovierte Vikarinnen und Vikare und einige promovieren auch nach dem Vikariat.
Während des Vikariats zu promovieren ist hingegen kaum möglich. Das Vikariat ist ein anspruchsvoller Vollzeit-Job, daneben kann man nicht ernsthaft eine Promotion betreiben.
Was schon mal passiert, ist, dass Menschen, die in der Pomotionszeit nicht ganz mit der Promotion ganz fertig geworden sind, diese noch ganz zu Beginn des Vikariats fertig schreiben bzw. Korrekturen einarbeiten bzw., dass Rigorosum oder Disputation noch in dieser Zeit fallen. Aber selbst das ist sehr anspruchsvoll mit dem Vikariat zu vereinen.
Gerne kann ich auch Kontakte zu Menschen vermitteln, denen das so ergangen ist.
Für Promovierte oder Habilitierte, die bereits einer wissenschaftlichen bzw. lehrenden Tätigkeit an der Uni nachgehen und, die das Vikariat absolvieren wollen, bietet die ELKB übrigens das Vikariat im Ehrenamt:
https://www.pfarrer-in-bayern.de/vikariat-im-ehrenamt-290.php
Weiter gibt es für Promovierte und weiter wissenschaftlich interessierte bzw. in der Wissenschaft tätige Pfarrerinnen und Pfarrer in Bayern den Verein "Pfarrer in der Wissenschaft", der sehr aktiv ist und bald auf dieser Seite eine eigene Präsenz haben wird.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
Die kurze Antwort ist: Ja! Ein Dienst wie z.B. das FSJ sind anrechenbar.
Die Rücksprache mit der Rechtsabteilung hat folgendes ergeben:
"In der Vollsitzung des Landeskirchenrats im Mai 2019 wurde beschlossen, das hinsichtlich aller Altersgrenzen für das Vikariat und den Pfarrdienst folgende Zeiten (bis max. 5 Jahre Gesamt) anzurechnen sind:
• Elternzeiten und Zeiten der Kindererziehung im Umfang von einem Jahr pro Kind
• nachgewiesenen Pflegezeiten (als Pflegeperson) im vollen Umfang
• Zivildienst und Wehrdienst sowie freiwilliges soziales Jahr"
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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100Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Lieber Leserin, Lieber Leser,
anbei die Antwort von Herrn Dr. Riedner - dem Leiter des Prüfungsamtes.
Besonders wichtig, finde ich hier auch den letzten Satz.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
"Ja, das ist grundsätzlich richtig. Nicht wie in den meisten anderen Studiengängen werden schon während des Studiums Leistungsnachweise erbracht, die in die Note fürs Examen eingehen. In der Theologie wird, vergleichbar mit dem Jurastudium, am Ende ein großes Abschlussexamen gefordert. Das Examen soll, so heißt es in der Rahmenprüfungsordnung, als zusammenhängende studienabschließende Prüfung durchgeführt werden, weil Theologie eine Ganzheit darstellt und sich die Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten in diesem fächerübergreifenden Gesamtzusammenhang bewegen.
Die Leistungen im Studium sind freilich nicht egal, sondern als bestanden bewertete Sprachkurse, Seminararbeiten oder Aufbaumodule sind die Voraussetzung zur Examensteilnahme.
Und zuletzt: Derzeit wird eine Änderung der EKD-weit geltenden Rahmenprüfungsordnung vorbereitet, die es ermöglicht auch Leistungen aus dem Studium in die Examensnote einzubringen."Wie zufrieden bist du mit der Antwort?
000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
11 -
Lieber Leser, Liebe Leserin,
die Rücksprache mit unserer Juristin der Personalabteilung hat ergeben, dass es für dieses Gerücht keine Grundlage gibt, es ist falsch.
Zitat: "Vielmehr hat es zum 1. Dezember 2022 eine Gehaltserhöhung gegeben."
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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200Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Lieber Leser, Liebe Leserin,
Grundsätzlich ist es so, dass die Landeskirche einen Wechsel nach 10-15 Jahren auf einer Stelle sehr empfiehlt.
Sowohl für Stelleninhaber als auch für eine Gemeinde ist es gut, wenn nach so langer Zeit, wieder „frischer Wind“ durch neue Aufgaben bzw. eine:n neue:n Stelleninhaber:in ins Leben kommt.
Es kann jedoch Situationen geben, in denen beide Parteien für einen längeren Verbleib der Pfarrperson auf der Stelle sind, weil es außerordentlich gut miteinander läuft – weil das Tandem Kirchenvorstand-Pfarrperson ausgesprochen gut funktioniert.
In solchen Fällen wird darauf auch Rücksicht genommen.
Um das abzuklären, soll es ab 10 Jahren auf einer Stelle regelmäßige Gespräche des Dekans / der Dekanin mit Pfarrperson und Kirchenvorstand geben.
Es klingt so, als sei in diesem Fall der Kirchenvorstand zu der Ansicht gelangt, dass es nach so langer Zusammenarbeit nun Zeit für einen Wechsel in der Gemeinde ist. Die Pfarrperson hat das womöglich anders empfunden.
Eine gute Zusammenarbeit über den Zeitraum von 15 Jahren hinaus erfordert es aber, dass beide Seiten ein klares Ja zu dieser Konstellation sagen können – das ist für eine fruchtbare Zusammenarbeit wichtig.
„Gekündigt“ wurde der Pfarrer jedoch nicht. Pfarrerinnen und Pfarrer sind bei der Landeskirche beschäftigt, ein Kirchenvorstand kann sie nicht kündigen, sie bleiben weiter Pfarrerinnen und Pfarrer der ELKB.
Auch „versetzt“ wird diese Pfarrperson nicht – sie bewirbt sich dann einfach auf eine andere Stelle, die sie interessant und ansprechend findet.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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002Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Lieber Leser,
wie schön, dass Du Lust auf den Quereinstieg in den Pfarrberuf hast!
Dazu gibt es in Bayern zwei Wege, den Pfarrverwalter Studiengang in Neuendettelsau und der Masterstudiengang für Postgraduierte, den man an unterschiedlichen Unis (auch berufsbegleitend) studieren kann.
Für den Masterstudiengang ist allerdings Voraussetzung, dass man bereits 5 Jahre in dem Beruf, zu dem einen der akademische Abschluss qualifiziert hat, gearbeitet hat. Es klingt so, als wäre das bei dir nicht der Fall. Dann müsstest du vermutlich noch 4 Jahre warten.
Die 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter werden jedoch vermutlich die Zugangsvoraussetzungen für den Pfarrverwalter erfüllen. Das käme also - so wie sich der Fall nach den wenigen Zeilen darstellt - schon jetzt in Frage.
Das ist jetzt aber nur der Stand, den ich aufgrund der wenigen Informationen hier geben kann. Es lohnt sich auf jeden Fall nochmal den persönlichen Kontakt zu Frau Schmucker (isolde.schmucker@elkb.de) oder mir (steve.kennedy-henkel@elkb.de) zu suchen, damit deinem Fall auch so individuell, wie möglich Rechnung getragen werden kann. Vielleicht fällt uns ja da noch etwas ein.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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100Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
04 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
die Vikariats Besoldung ist ein Anwärtergehalt. Wir bei anderen akademischen Berufen auch (Referendare in der Schule oder Rechtsrefendare) liegt es deutlich niedriger als das Zielgehalt von A 13, weil man ja noch nicht normal arbeitet (man hat z.B. einen zusätzlichen Studientag die Woche, hat Anspruch auf Sonderurlaub zum Examenslernen und ist auch einfach viele Wochen im Jahr im Predigerseminar).
Das Grundgehalt liegt in der ELKB z.Z. bei 1.570,08 Euro.
Das ist aber bei weitem nicht der Endbetrag.
So gibt es Einmalige Leistungen wie etwa den Talazuschuss von 450 Euro oder den Umzungskostenzuschuss in Höhe von zwischen 256 bis knapp 500 Euro.
Und durchgehende Leistungen, wie den
Mietzuschuss (der sich je nach Ballungsraum richtet),
den Fahrtkostenzuschuss,
den Familienzuschlag,
Weihnachtsgeld,
die Beihilfe,
den Telefonzuschuss und andere.
Separat müsste man Leistungen wie kostenlose bzw. bezuschusste Supervision etc. betrachten.
Wie viel dann am Ende rauskommt ist davon abhängig wo man eingesetzt ist, ob man alleinstehend ist, wie viele Kinder man hat und ob und wie viel der Ehepartner/die Ehepartnerin verdient.
Für mehr Details zur Berechnung gerne eine Mail an mich, ich leite sie dann an die entsprechende Stelle weiter: steve-kennedy.henkel@elkb.de
Grundsätzlich ist das Anwärtergehalt (auch in keinem anderem vergleichbaren Beruf) üppig, aber man kann auch als Familie davon leben. Das zeigen die vielen Familien, die gerade jetzt davon leben.
Das auf die Ausbildung folgende Grundgehalt von A 13 ist, wie gesagt, ein sehr gutes Gehalt.
Der Einsatzort wird spätestens 2 Monate - eher etwas früher - vor dem Vikariatsantritt mitgeteilt. In der Regel ist die Vikariatsgemeinde bei der Wohnungssuche vor Ort eine große Hilfe und sehr daran interessiert eine gute Lösung für ihren Vikar, ihre Vikarin zu finden.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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205Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
24 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
für Infos zur Ausbildung und zum Beruf des Religionspädagogen schau einfach mal auf unserer Schwester-Seite vorbei:
https://www.religionspaedagogik-in-bayern.de
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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001Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
01 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
meines Wissens sind Gastvikariate innerhalb der EKD Gliedkirchen grundsätzlich immer möglich.
Es kann nur sein, dass z.B. in einem bestimmten Jahrgang schon alle Plätze im Predigerseminar schon durch Vikare der eigenen Landeskirche belegt sind, weshalb eine Landeskirche, dann beispielsweise keine Gastvikare aufnimmt.
Aber wie gesagt. In aller Regel sind Gastvikariate innerhalb der EKD Gliedkirchen ohne Ausnahmen bestimmter Landeskirchen möglich.
Wenn es um ein konkretes Gastvikariat geht, tritt aber sowieso am besten einfach (und möglichst frühzeitig) mit Frau Schmucker in Kontakt.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
man muss im Pfarrberuf erreichbar sein - wenn man nicht gerade frei hat. Aber das bedeutet nicht, dass man 24/7 immer ans Telefon gehen muss.
Die Praxis, die Kolleginnen und Kollegen üben, ist da recht unterschiedlich. Von nur einem Handy, dessen Nummer alle haben, über den AB bis hin zum Diensthandy, das zu bestimmten Zeiten, wie z.B. Nachts abgeschaltet ist. Jede:r muss eine Praxis finden, die mit der eigenen mentalen Gesundheit vereinbar ist - wer Nachts z.B. nicht schläft, weil er/sie ständig angerufen wird, ist auch auf Dauer Tagsüber nicht dienstfähig und kann nicht gut für andere da sein, die ihn/sie brauchen. Für Fälle, in welchen jemand Nachts einfach nur jemanden zum Sprechen braucht, ist z.B. auch die Telefonseelsorge 24 Stunden besetzt und genau für sowas auch da.
Der einzige Fall indem man wirklich immer erreichbar sein muss, ist, wenn man sich dazu entschieden hat teil eines Notfallseelsorge Teams zu sein und man man für ein diese Woche/diesen Tag (je nachdem wie das im jeweiligen Team geregelt ist) den Dienst am Notfallseelsorge Handy hat. Dann ist man quasi in Bereitschaft.
Im Normalfall kann "erreichbar" kann z.B. aber auch einfach bedeuten den Anrufbeantworter regelmäßig zu checken und dann ggf. zurückzurufen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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400Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
20 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
In Kürze: Ja.
Die meisten Pfarrerinnen und Pfarrer in der ELKB sind im sog. "Öffentlich-Rechtlichen" Dienstverhältnis beschäftigt, das ist das, was man gemeinhin als verbeamtet bezeichnet. Und Ja, das heißt tatsächlich, dass sie weniger Sozialangaben haben als andere und daher auch mehr Netto haben, als jemand mit gleichem Gehalt der privatrechtlich (also normal) beschäftigt ist. Dazu haben sie auch Anspruch auf private Krankenversicherung bzw. Beihilfe. Wenn jemand sich aber dennoch freiwillig gesetzlich krankenversichert möchte, übernimmt die ELKB den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung, was der Staat bei seinen Beamten z.B. nicht macht. So ist es auch gut möglich sich als Beamter in der ELKB auch gesetzlich zu versichern, wenn man das möchte.
Weiter muss man sagen: Bei Pfarrerinnen und Pfarrer, die nicht öffentlich-rechtlich beschäftigt werden (z.B. weil sie schon zu alt waren als sie den Dienst angetreten haben oder größere gesundheitliche Probleme hatten, die eine Verbeamtung nicht möglich gemacht haben) zahlt die ELKB die Differenz, sodass sie am Ende ca. genau so viel netto verdienen, wie ihre verbeamteten Kollegen. Das ist aber in den wenigsten Landeskirchen der Fall.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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40 -
Lieber Leser,
Liebe Leser,
in kürze JA, man kommt da wieder raus. Die Kündigungsfirst liegt da in der Regel sogar unter den üblichen 3 Monaten.
Man muss das bestreben über den Dienstweg einreichen, der Landeskirchenrat beschließt es dann.
Grundsätzlich ist es aber auf jeden Fall gut, sich das gut zu überlegen und auch vorher ins Gespräch mit Vertrauensmenschen im Predigerseminar oder Frei Schmucker zu gehen. Die Landeskirche bietet auch kostenlose bzw. bezuschusste und vertrauliche Supervision oder geistliche Begleitung. Ab dem Vikariat 2026 ist auch ein Spiritual/ eine Spiritualen vorgesehen mit der solche Fragen jenseits des Dienstwegs besprochen werden können.
Natürlich kann man auch immer Kolleginnen oder Kollegen aus dem Kurs sprechen.
Wichtig ist es auf jeden Fall dem ganze eine Chance zu geben, auch, wenn man vielleicht gerade in einer anstrengenden oder schwierigen Phase steckt.
Auch Fragen wie z.B. ein Mentoratswechsel sollten offen mit dem Predigerseminar oder Frau Schmucker kommuniziert werden.
Am Ende kann es sinnvoll sein, das Vikariat auch dann zu Ende zu führen, wenn man perspektivisch nicht in den Pfarrberuf will. Man sammelt viele wichtige Erfahrungen und Kompetenzen (jenseits der akademischen Qaualifikation des 1. Examens), die auch für andere Arbeitgeber bzw. Berufe interessant und hilfreich sind.
Grundsätzlich geht die Abbrecherquote im Vikariat in Bayern gegen null.
Dir alles Gute für deinen Weg!
Und am besten immer schon frühzeitig Menschen mit Verantwortung oder Begleitern/Supervisoren jenseits des Dienstwegs sprechen. Dann bestehen die besten Chancen lösungsorientiert und mit klaren Erwartungen auch durch eine Zeit der Unsicherheit zu gehen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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20 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Es klingt für mich, als gäbe es bei dir zwei Optionen:
Der Pfarrverwalter ist in der Regel dafür da, Menschen, die schon in einem anderen Beruf gearbeitet haben nochmal eine berufliche Umorientierung zu ermöglichen, ohne nochmal ein volles akademisches Pfarramtsstudium absolvieren zu müssen. Man sagt, diese Menschen haben zwar ein kurzes Studium, bringen aber dafür wertvolle Erfahrungen aus ihrer bisherigen Berufs/Lebenserfahrung mit.
Der Pfarrverwalter könnte tatsächlich für dich in Frage kommen - allerdings erst mit der entsprechenden Berufserfahrung. Mindestalter für den Beginn des Studiengangs ist 26 Jahre.
Der akademischere Masterstudiengang "Master of Theological Studies", der einen Zugang zum Vikariat und Pfarrberuf ermöglicht, setzt Berufserfahrung (und einen akademischen Abschluss) voraus.
Beide Ausbildungswege bieten die Möglichkeit dann auch "normale" Pfarrer zu werden.
Für beide Ausbildungswege ist Kirchenrätin Isolde Schmucker die Ansprechpartnerin. An sie kann man sich auch ruhig erstmal mit Gedanken und Plänen wenden. Gemeinsam kann man dann schauen, welches ein guter Weg für dich wäre.
Die andere Option, die ich bei dir sehe, wäre nach der 1. Lehramtsprüfung weiter auf Pfarramt zu studieren. Da böte es sich an, bei der Studienberatung/koordination deiner theologischen Fakultät nachzufragen was dir noch für den Abschluss des Pfarramtsstudiengangs fehlt und diese Module noch "nachzustudieren".
Gleichzeitig dazu würdest du dich bei uns melden und dich auf die Liste der Anwärter auf das geistliche Amt aufnehmen lassen, sodass wir dich hier als Pfarramtsstudent:in führen und du dich dann am Ende zum 1. Theologischen Examen anmelden kannst, um danach ins Vikariat zu gehen.
Schneller ginge vermutlich letzteres.
Aber du kannst dich ja einfach mal bei deiner Studienkoordination erkundigen und dich dann nochmal für eine persönliche Beratung bei uns melden.
Viel Erfolg und herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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01 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
vielen Dank für diese ehrliche und persönliche Nachricht.
In so einem Fall kann es auch sehr hilfreich sein das persönliche Gespräch mit mir oder besonders wegen der Residenzpflicht mit Frau Schmucker zu führen. Gemeinsam kann man schauen, welche Wege es gibt, möglichst viele Interessen zu berücksichtigen.
Grundsätzlich ist es so, dass es keinen Anspruch gibt, an einen bestimmten Ort zu kommen. Es ist jedoch auch nicht Absicht der Landeskirche einen ganz woanders hinzuschicken, als da, wo man hinwollte.
Besonders im Fall beruflich gebundener Ehepartner, von Kindern oder zu pflegenden Verwandten wird besondere Rücksicht genommen.
Es ist jedoch auch so, dass - im Vikariat - auch eine passende Gemeinde und Mentoratsperson gefunden werden muss.
Allerdings ist es im Vikariat bei guten Gründen in der Regel gut möglich von der Residenzpflicht befreit zu werden.
Auch im späteren (Probe)Dienst ist eine Residenzpflichbefreiung nichts ungewöhnliches (besonders bei Teilzeitstellen). Womöglich wird die Tendenz dazu auch noch zunehmen.
Auch da ist es gut mit den Vorgesetzten ins Gespräch zu kommen.
Im persönlichen Gespräch kann man vieles lösen. Und doch möchten ich noch ergänzen, dass es für den Pfarrerdienst nicht unbedingt sinnvoll ist vom Vikariat bis zum Ruhestand in der gleichen Gemeinde zu bleiben.
Allerdings lassen sich da ja ggf mit einem Wechsel in Nahegelegenen Gemeinden oder Funktionsstellen vielleicht auch Modelle finden.
Vielleicht ist es sinnvoll bei "Stress und Sorge" zu dem Thema erstmal einen Schritt nach dem anderen zu gehen und zunächst mit den Verantwortlichen für die nächste Lebensphase (Vikariat = Frau Schmucker, Probedienst = Frau Löser, Stellenbewerbung = Dekan/Regionalbischöfin) ins Gespräch zu kommen.
Dir und deinem Verlobten alles gute für euren weiteren gemeinsamen Weg!
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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200Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
11 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
nein, das stimmt nicht.
Es ist garkein Problem nach dem Examen ein halbes oder ganzes Jahr zu pausieren.
Wichtig ist nur zu bedenken, dann (falls man für das Vikariat direkt nach dem Examen angemeldet war) rechtzeitig bescheid zu geben, dass man erst später ins Vikariat möchte UND dann eigenständig die Anmeldefristen für den Durchgang, an dem man dann ins Vikariat möchte, zu beachten.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Lieber Leser, Liebe Leserin,
es gibt gute Gründe, dass eine Pfarrperson nicht ihre gesamte Dienstzeit in einer Gemeinde verbringt.
Man sollte sich und der Gemeinde auch immer wieder neue Ideen, Herausforderungen und Inspirationen gönnen.
Genau so, kann es aber auch gute Gründe, wieso jemand nicht unbedingt nach genau 10 Jahren gehen muss (wie z.B. ein Bauprojekt in der Gemeinde oder die Schulzeit der eigenen Kinder).
In der Regel findet nach 10 Jahren ein Gespräch mit dem Dekan statt, wo Perspektiven im Bezug auf einen Wechsel erörtert werden. Bei dieser Frage spielt auch der Kirchenvorstand eine Rolle.
Es gibt allerdings automatischen Versetzungen allein aufgrund der Zehnjahresregel.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
nein das stimmt nicht!
Das ist auch einer der Fälle, wo wir dich bitten würden, die Info auch breit zu streuen, dass es sich hierbei um ein Gerücht handelt.
Grundsätzlich, werden Vikare oder Pfarrpersonen meist zu einem Gespräch eingeladen, wenn sie jemanden heiraten, der einer nicht christlichen Weltanschauung oder Religion angehört (was es damit auf sich hat, siehe unten). Durch die besondere Verbundenheit der Kirche mit dem Volk Israel nimmt das Judentum da aber ein Sonderstellung ein.
Zur weiteren Erklärung hier ein Text, mit dem wir schon mal die Frage nach interreligiöser Ehen im Pfarrhaus beantwortet haben:
"Interreligiöse Ehen im Pfarrhaus sind weder "nicht vorgesehen", noch "nicht gewollt".
Es ist jedoch so, dass Pfarrerinnen und Pfarrer eine besonders herausgehobene Rolle in ihrer christlichen Kirche spielen.
Deshalb sind bei einer interreligiösen Ehe zwei Dinge besonders zu beachten:
- Der Partner/ die Partnerin sollte den nötigen Respekt für den christlichen Glauben mitbringen, der dich bei deiner Tätigkeit nicht nur toleriert, sondern dich trotz des unterschiedlichen Glaubens unterstützt und trägt.
- Als Pfarrperson lebst du deinen Glauben öffentlich. Ihr solltet darauf vorbereitet sein, dass es Menschen gibt, die euch fragen, wie ihr euren Glaubensunterschied in eurer Ehe lebt bzw. vereinbart.
Um für diese besondere Situation zu sensibilisieren ist in der ELKB im Vorfeld einer interreligiösen Ehe normalerweise ein Gespräch mit dem Ausbildungsreferat (bei Vikaren) bzw. dem Dekan/der Dekanin bei Pfarrerinnen und Pfarrern vorgesehen.
Daher solltet ihr, wenn eurer Traummensch einer anderen Religion angehört und ihr im kirchlichen Dienst seid, einfach der jeweils zuständigen Person kurz bescheid geben.
WICHTIG: Sinn und Zweck dieses Gesprächs ist NICHT auszudrücken, dass interreligiöse Ehen "nicht vorgesehen" oder "nicht gewollt" wären, sondern eine Sensibilität für die oben genannten Themen zu wecken. Es gibt also keinen Grund Angst vor so dem Gespräch zu haben. Im Gegenteil, ihr solltet zeitnah vor der Hochzeit das Gespräch suchen, dann habt ihr danach den Kopf frei für die Hochzeitsvorbereitungen."
Wenn noch Unsicherheiten bestehen, gerne einfach im Ausbildunsgreferat nachfragen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
Wenn ich an unsere Mitgliederdaten denke, bin ich mir recht sicher, dass wir nur Meldedaten, wie Alter und Geschlecht nachvollziehen können, andere demographische Faktoren eher nicht.
Die Frage nach der demographischen Zusammensetzung der ELKB im Bezug auf Hautfarbe hat mit den Fragen nach Ausbildung und Pfarrberuf in der ELKB allerdings auch nur mittelbar zu tun.
Ich würde dir empfehlen dich mit deiner Frage an die Pressstelle zu wenden, vielleicht gibt es da mehr Informationen dazu: susanne.v.nagell@elkb.de
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
das ist je nach Landeskirche unterschiedlich, in der ELKB wird man im Probedienst aber schon mit dem vollen A 13 Gehalt besoldet, man ist ja schon fertig ausgebildet und ordiniert.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Meines Wissens gibt es dazu keine rechtliche Regelung. Ich würde jedoch empfehlen vor dem Vikariat davon abzusehen.
Mit Kollar ist man nicht einfach als "kirchliche Ansprechperson", sondern vielmehr als Pfarrperson erkennbar. Mit dem ordinierten Amt bzw. der daran gebundenen Ausbildungszeit des Vikariats geht auch eine besondere rechtliche Stellung, wie zum Beispiel im Blick auf die Dienstverschwiegendheit, das Beichtgeheimnis etc. einher. Oder einfach die Erwartung eine seelsorglichen Ausbildung vorweisen zu können. Als Praktikant oder Praktikantin trifft das auf dich nur eingeschränkt oder noch garnicht zu.
Ich würde in dem Fall also lieber keine Erwartungen wecken, die du noch nicht einlösen kannst.
Dennoch ist es sehr sinnvoll auch im Praktikum bereits als kirchliche Ansprechperson erkennbar zu sein. Das kann z.B. durch ein Ansteckkreuz oder ähnliches geschehen oder dadurch, dass dein Mentor/ deine Mentorin oder jemand vom Kirchenvorstand dich in sozialen Situation als Pfarrpraktikant vorstellt.
Viel Spaß, Erfolg und Segen im Praktikum!
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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210Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
ja, klar!
Wenn man im Dienst ist, muss man natürlich vor Ort sein bzw. in einer bestimmten Zeit vor Ort sein können. Aber für freie Tage, Urlaub oder zum Vermieten kann man natürlich eine Ferienwohnung oder eine Zweitwohnung haben. Das ist deine Privatangelegenheit.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
im Prinzip passiert dann erstmal nichts.
Allerdings musst du auf der Anwärterliste stehen, um an der Kirchlichen Studienbegleitung teilnehmen zu können. Und um später Examen und Vikariat machen zu können, musst du die KSB durchlaufen haben. Je später man damit anfängt, desto enger drängt sich das alles am Ende des Studiums, wenn man ohnehin schon mit der Examensvorbereitung beschäftigt ist.
Die Teilnahme an der KSB bedeutet, Beratung und Unterstützung im Studium sowie einen Bildungsgutschein in Höhe von 500 Euro für Seminare zu Themen wie Selbstorganisation, Kommunikation, Spiritualität oder Examens Coaching.
Weiter bekommst du, wenn du auf der Liste stehst 150 Euro Büchergeld pro Jahr und bist einfach besser in den Informationsfluss eingebunden, was Themen, wie Ausbildung und Pfarrberuf angeht. Wir können dir dann auch z.B. Empfehlungsschreiben für bestimmte Auslandsstipendien z.B. vom Lutherischen Weltbund ausstellen.
Kurz: Wenn du auf der Liste stehst hast du eigentlich nur Vorteile.
Für die Landeskirche ist es ein Mittel in Kontakt mit den Studierenden zu sein, für die der Pfarrberuf in Frage kommt. Und dich kostet es nichts - im Gegenteil und erhählst dadurch eine finanzielle und ideelle Förderung.
Darüber hinaus kann man sich jeder Zeit ohne Angaben von Gründen von der Liste streichen lassen. Auch ein Wechsel auf die Liste einer anderen Landeskirche ist jederzeit möglich. Man ist dann nicht mit der ELKB verheiratet.
Die Anmeldung auf die Liste geht jetzt übrigens auch digital ganz online:
https://www.pfarrer-in-bayern.de/anwarterinnenliste-83.php
Herzlich,
Steve
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20 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
Hier die Antwort von unserem Personalchef Oberkirchenrat Stefan Reimers:
1. Die Frage, ob Pfarrerinnen und Pfarrer in Zukunft aus zwei Alternativen wählen können (privatrechtlich angestellt oder öffentlich-rechtlich verbeamtet) ist noch völlig offen. Diese Frage kann auch nur auf Ebene der EKD entschieden werden, weil es das Pfarrdienstrecht betrifft, das einzelne Kirchen nicht nur für sich ändern können. Die ELKB wird also in keinem Fall einen singulären Sonderweg gehen.
2. Die Personalreferent*innen aller Landeskirchen haben beschlossen, alle offenen Fragen zu diesem Thema miteinander zu bearbeiten, um möglicherweise dazu einen Vorschlag zu machen. Dies passiert gerade. Sollte es auf die Alternative unter 1) hinauslaufen, hätte das nur zwei Gründe: Einmal für die Betroffenen eine attraktive Wahlmöglichkeit zu schaffen (es gibt doch einige junge Kolleginnen und Kollegen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht verbeamtet werden möchten) und zum anderen die hohen Kosten der Versorgung im Ruhestand, die bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen entstehen, ein wenig abzubauen. Das ist für die Landeskirchen finanziell durchaus relevant. Kein Grund ist ausdrücklich, Mitarbeitende einfacher und schneller entlassen zu können!
3. Es ist uns völlig klar, dass Pfarrerinnen und Pfarrer sehr spezifisch ausgebildet sind, und deshalb auf dem nichtkirchlichen Arbeitsmarkt nicht so große Chancen haben könnten, wie andere Berufsgruppen. Es geht aber bei allen strategischen Überlegungen nie um das Thema der Entlassungen, sondern vielmehr um das Thema, so viel Nachwuchs wie möglich gewinnen zu können, indem wir unterschiedliche Modelle, Pfarrer bzw. Pfarrerin zu sein, ermöglichen. Wir werden dauerhaft aus heutiger Sicht zu wenig Pfarrerinnen oder Pfarrer haben, deshalb wollen wir die Attraktivität des Dienstes steigern!
4. Trotzdem werden wir auch daran arbeiten müssen, wie Pfarrerinnen und Pfarrer im Lauf ihres Dienstes zusätzliche, zertifizierte Qualifikationen erwerben können, um mehr Möglichkeiten für ihren Dienst/ihre Karriere/ihre persönliche Verwirklichung in unserer Kirche zu bekommen, aber gegebenenfalls auf dem nichtkirchlichen Arbeitsmarkt noch bessere Chancen zu haben. Trotzdem gilt: Bei allen Planungen und Überlegungen der ELKB geht es darum, mehr Menschen für den Beruf zu gewinnen – nie geht es darum, wie wir diese Menschen schneller/einfacher entlassen könnten!
Herzliche Grüße,
Stefan Reimers
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00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
Antwort lautet - Ja, grundsätzlich geht das. Es hängt im konkreten Fall allerdings alles etwas von der Art der Schwerbehinderung ab.
Das Studium ist auf jeden Fall möglich, da immatrikulieren Sie sich einfach an der Uni und wir nehmen Sie auf die Anwärterliste für das geistliche Amt auf.
Ins Vikariat können Sie übernommen werden, wenn Sie die für den Pfarrberuf nötigen Fähigkeiten an Selbstreflexion und Kommunikationsfähigkeit mitbringen. Darüber hinaus müssen vor dem Vikariat alle einmal einen Vertrauensarzt der ELKB besuchen, der Ihnen attestiert, dass Sie den Anforderungen des Vikariats und des Pfarrberufs gewachsen sind.
Die Frage der Verbeamtung ist nochmal anders gelagert. Dafür muss der Vertrauensarzt noch attestieren, dass Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Ruhestandsalter dienstfähig sind. Das ist nicht mehr so streng wie es lange der Fall war, aber es kann natürlich sein, dass eine Schwerbehinderung da eine Rolle spielt. Da informieren Sie sich am besten auch bei staatlichen Stellen, wie da in der Regel bei ihrer konkreten Behinderung verfahren wird.
Grundsätzlich ist es der ELKB aber ein Anliegen auch Pfarren mit Schwerbehinderung zu ermöglichen ihre Berufungen zu leben, auch, wenn eine Verbeamtung nicht in Frage kommt. Daher gibt es auch die Möglichkeit als angestellter Pfarrer bzw. Pfarrerin in der ELKB zu arbeiten. Die dadurch normalerweise entstehendes Gehaltslücke gleicht die ELKB aus, sodass Sie finanziell nicht schlechter gestellt sind, als die verbeamteten Kollegen.
Sehr gerne können Sie sich auch schon jetzt bei mir oder Frau Schmucker melden und Ihren Fall besprechen. Da können wir am besten zusammen in die Zukunft planen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
Hier noch die Antwort auf Ihre in "juristisch" von unserer Rechtsabteilung:
„Der Zugang zum Ev. Theologiestudium setzt lediglich die allgemeine Hochschulreife und eine vorhandene Kapazität bei der jeweiligen Universität voraus. Die Voraussetzungen zur Aufnahme ins Vikariat ergeben sich aus § 3 Vorbereitungsdienstgesetz, die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Dienst als Pfarrer oder Pfarrerin aus § 9 Pfarrdienstgesetz der EKD. Soweit danach eine Schwerbehinderung nicht die Ausübung des Pfarrdienstes wesentlich hindern sollte, steht einer Aufnahme als Pfarrer oder Pfarrerin aus diesem Grund nichts entgegen.
Für die Verbeamtung muss zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung im Hinblick auf die erstrebte Lebenszeitverbeamtung gegeben sein. Diese Feststellung wird maßgeblich auf der Grundlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens getroffen; entscheidend ist demnach der individuelle Einzelfall. Wer diese gesundheitliche Eignung nicht haben sollte, kann aber u.U. in ein privatrechtliches Dienstverhältnis als Pfarrer oder Pfarrerin aufgenommen werden.“
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00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
alle, die das erste Examen bestehen können grundsätzlich immer ins Vikariat übernommen werden.
Was es noch braucht:
Jenseits der akademischen Eignung, die im Examen festgestellt wird brauchen wir noch die Feststellung der gesundheitlichen Eignung (durch einen Besuch beim Vertrauensarzt der ELKB), sowie das Votum der persönlichen Eignung durch die Kirchliche Studienbegleitung (KSB) oder ein Eignungsgespräch, falls du aus einer anderen Landeskirche kommst und daher nicht bei der KSB warst.
Weiter musst du musst (bis zum ersten Examen) Mitglied einer Evangelischen Landeskirche sein.
Und, wie inzwischen überall in der Kinder- und Jugendarbeit benötigen wir ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
„Gesundheitlich Eignung“ bedeutet, dass du den Anforderungen der Arbeit und Ausbildung im Vikariat gewachsen sein musst. Grundsätzlich schließen aber die allermeisten Erkrankungen den Eintritt ins Vikariat nicht aus.
„Persönliche Eignung“ bedeutet, dass du in der Lage sein musst dich selbst zu reflektieren sowie sensibel und konstruktiv mit anderen Menschen umzugehen.
Nur in seltenen Fällen kann die eine oder andere Eignung nicht ausgesprochen werden, sodass du grundsätzlich davon ausgehen kannst, nach dem ersten Examen ins Vikariat übernommen zu werden.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy
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21 -
Lieber Leser, Liebe Leserin,
Examensnote und Vikariatsplatz stehen in der ELKB in keinem Zusammenhang:
Bestanden ist bestanden!
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Liebe Leserin,
die "spirituelle Ausrichtung" der Studierenden gibt derzeit die ganze breite der Volkskirche wieder. Es gibt liberale und das was im volkskirchen Rahmen konservativ ist. Es gibt auch eine Strömung, die man vielleicht als "postevangelikal" labeln könnte - also Studierende, die ursprünglich aus dem freikirchlichen Bereich stammen, sich aber bewusst für den Dienst in der Landeskirche entschieden haben, weil sie die theol. Weite und die unterschiedlichen Strömungen hier schätzen.
Kirchenmusikalisch würde man sagen: Zwischen Gregorianik, Worship, Paul Gerhard und Sakro-Pop findet sich alles in der Studierendenschaft der ELKB.
Eine besondere "Retardationalisierung" kann ich jetzt nicht feststellen.
Davon unabhängig würde ich die Frage nach dem Kollar sehen. Das ist sicher z.Z. beliebter als etwa in den 80ern - es ist im gegenwärtigen Protestantismus allerdings eher Kennzeichen jüngerer, progressiver Kolleginnen und Kollegen. Da hat sich das Deutungsspektrum sehr von "Klerikalismus", hin zu offener, erkennbarer Ansprechbarkeit im öffentlichen und vor allem im digitalen Raum verschoben. Da hilft z.B. ein Blick, wer etwa bei Instagram Koller trägt. Das ist i.d.R. nicht das traditionalistische Spektrum, sondern die jungen Experimentierfreudigen.
Aber auch, wenn das in der ELKB zugenommen hat, ist es zugleich kein weit verbreitetes Phänomen.
Gleiches gilt für Albe und Stola. Die Albe ist in allen Pfarrersgenerationen in den letzten Jahrzehnten beliebter geworden, weil sie sich vom Schwarz des zuweilen als abgehoben und professoral empfundenen Talar abhebt. Zugleich ist auch das kein Massenphänomen und in beiden Kleidungsfragen gibt es keinen wesentlichen Unterschied zu den meisten anderen EKD-Kirchen.
Zur anderen Frage warten wir noch auf das Feedback einer Kollegin :)
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Liebe Leserin,
der Normalfall in der ELKB ist weiterhin, dass Pfarrerin bzw. Pfarrer im Pfarrhaus oder in der Dienstwohnung wohnt, wenn sie im Gemeindedienst sind.
Davon abweichend kann man beantragen nicht im Pfarrhaus/Dienstwohnung zu wohnen.
Ein Vorteil ist einfach, dass es für Pfarrhaus/Dienstwohnung eine gedeckelte Miete gibt. Dadurch wird der Druck des Mietmarktes nicht an Pfarrerinnen und Pfarrer weitergegeben. Das macht auch Sinn, da sie ja nah am Dienstort wohnen sollen und das kann ggf. ja auch eine teuere Gegend sein.
Die Obergrenze der Miete macht es dann z.B. auch möglich über die ganze Dienstzeit schon etwas zurückzulegen für einen Kauf/Bau nach dem Ruhestand oder schon früh eine Immobilie zu kaufen und zu vermieten bevor man sie dann mal selbst braucht.
Grundsätzlich ist es ja auch so, dass der Pfarrberuf ein weites Spektrum an Tätigkeiten bietet. Man kann mit 30 in einer Gemeinde in Franken sein, mit 40 Militärseelsorge woanders machen, mit 50 eine Stelle im Ausland oder im Krankenhaus haben und danach nochmal in einer Gemeinde am Chiemsee arbeiten. Die Möglichkeiten, die die Mobilität des Berufs bietet, muss man sich nicht gleich durch einen Hausbau mit 30 verbauen, der einen womöglich für den Rest des Lebens an eine bestimmte Immobilie bindet.
In Kürze:
Ja, es ist möglich, auch nicht im Pfarrhaus/Dienstwohnung zu wohnen. Man sollte sich aber gut überlegen ob man gleich auf der ersten Stelle ein Haus vor Ort bauen und nicht stattdessen auch die Möglichkeiten von Dienstwohnungen nutzen möchte.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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21-1Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
Die Kurzfassung ist: Nein, das Gerücht stimmt so nicht.
Etwas ausführlicher findest du hier zwei Antworten auf frühere Fragen:
"Ich habe gehört, dass man mit seinem Partner/Partnerin nicht unverheiratet im Pfarrhaus leben darf."
Liebe Leserin, Lieber Leser,
Pfarrerinnen und Pfarrer sollen ein Vorbild im christlichen Leben sein. Das heißt nicht, dass sie perfekt sein sollen – das war noch nie der Anspruch an ein christliches Leben. Vielmehr sollen sie zeigen wie es ist, aus einem Glauben heraus zu leben, der die Gnade und die Liebe Gottes ganz nach vorne stellt. Das gilt auch für die Beziehungen, die sie führen.
Das Kirchenrecht hält fest, dass hierfür „Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung maßgebend sind.“
Diese Werte kommen im „Ja“ der Eheleute zu einander bei der Trauung besonders zum Ausdruck.
Daher – und weil sie selbst ja auch Menschen trauen – sollen Pfarrerinnen und Pfarrer auch, wenn Sie ein einer längeren, festen Beziehung leben, heiraten. So viel zur Theorie.
Die Praxis in Bayern ist sehr lebensnah.
Man muss unterscheiden, ob man in einer anonymen Wohnung in der Stadt lebt, oder in einem Ort, in dem dem Pfarrhaus viel Aufmerksamkeit zukommt. Weiter muss man wohl auch unterscheiden zwischen Paaren, die schon lange zusammen sind und solchen, die sich erst kennenlernen.
In einer Großstadt – wo allgemein Menschen vielleicht auch lebensbiographisch später heiraten – wird es meist kein Problem sein zunächst mit einem Partner auch unverheiratet in eine Dienstwohnung zu ziehen. In einer ländlichen Situation kann hingegen schon mal die Fragen kommen „Wann heiraten Sie denn?“.
Wer als Single in eine Dienstwohnung einzieht, muss nicht gleich nach den ersten Dates einen Antrag machen und zusammenziehen. Jede Gemeinde weiß, dass sich Liebe entwickelt und Beziehungen tragfähig werden müssen – gerade das kann ein Ausdruck von „Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitiger Verantwortung“ sein.
Ich glaube aber auch einfach, dass manche Frage nach einer Hochzeit oft auch dem geschuldet ist, dass die Gemeinde sich gerne mit ihrer Pfarrperson freuen würde.
Nochmal kurz zusammengefasst:
Wenn man in einer Langzeitbeziehung mit einer Pfarrperson lebt, sollte man perspektivisch auch dazu bereit sein zu heiraten und damit diese Beziehung öffentlich unter Gottes Segen stellen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
und
"Pfarrer*in geht nur mit Familie und 4 Kindern. Single, getrennt oder LGBTI* gibt´s nicht."
Lieber Leser, Liebe Leserin,
Der Pfarrberuf ist ein Beruf mit viel Tradition im Hintergrund. Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche haben dazu Bilder im Kopf. Für das Bild der Evangelischen Pfarrperson war sicher prägend, wie Luther seine Familie mit Katharina von Bora gestaltet hat: Geistlicher und theologischer Arbeiter versus Mutter und Hausmanagerin.
Wir sind aber keinesfalls gezwungen alle Bilder, die Menschen zum Pfarrberuf im Kopf haben zu reproduzieren.
Die Landeskirche bevorzugt nicht einen bestimmten Familienstand für ihre Pfarrerinnen und Pfarrer.
Es gibt in der ELKB kinderreiche und kinderlose Pfarrer-Ehen, Singles, Transmenschen und gleichgeschlechtliche Paare.
Es ist allerdings so, dass wir mit den Bildern, die Menschen von Pfarrpersonen im Kopf haben, umgehen müssen. Pfarrerinnen und Pfarrer sind je nach Region, Funktions- oder Gemeindestelle oder auch städtischer oder ländlicher Prägung mal mehr, mal weniger öffentliche Personen. Es ist sicher gut sich zu überlegen, wie man vor Ort über persönliches oder privates kommunizieren möchte. Da gibt es nicht „den einen Weg“. Sicherlich hilfreich ist aber eine klare Kommunikation. Z.B. „Meine Frau ist berufstätig, sie wird den Frauenkreis nicht leiten“ oder „Ja, ich bin Single, aber nein, Sie müssen keinen Partner für mich suchen.“
Die Erfahrung zeigt, dass in den allermeisten Fällen klare Kommunikation und die glaubwürdige Persönlichkeit der Pfarrperson/Familie Gemeinden sehr schnell überzeugt – auch wenn es keine Konstellation war, die sie zunächst im Kopf hatten.
Wenn es in Ausnahmefällen Konflikte geben sollte ist der Dekan/die Dekanin Ansprechpartner bei denen man Unterstützung finden kann.
Herzliche Grüße,
Steve KennedyWie zufrieden bist du mit der Antwort?
404Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
44 -
Lieber Leser, Liebe Leserin,
Ja, es gibt sowohl die Möglichkeit zum den Quereinstieg über die Pfarrverwalter Ausbildung, also auch über den Master of Theological Studies.
Wenn sich die Seite nicht öffnen lässt liegt das an einem technischen Problem und nicht daran, dass es das Angebot nicht mehr gäbe. Manchmal kann sowas am Browser liegen (mit Firefox oder Chrome funktioniert es auf jeden Fall). Wir werden auf jeden Fall unsere technischen Support darüber Informieren.
Auf jeden Fall ist man als Quereinster:in genau so gerne gesehen, wie als grundständig Studierter. Quereinsteiger bringen oft ganz wertvolle Fähigkeiten aus ihrem vorherigen Werdegang und ihrer Lebenserfahrung mit.
Im Folgenden kopiere ich mal den Artikel zum Quereinstig rein.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
Quereinstieg in den Pfarrberuf
Neustart – da wo mein Herz schlägt
Noch mal beruflich noch mal neu starten? Pfarrer oder Pfarrerin werden? Predigen und Gottesdienst feiern, taufen und trauen, Menschen begleiten und beistehen. Ein Quereinstieg in den Pfarrberuf ist auch per Fern- oder Teilzeitstudium möglich.
„Früher musste ich Menschen umwerben, dass sie ihren Mund öffnen und heute mache ich es, damit sie ihr Herz öffnen“, erzählt Pfarrer Dr. Oliver Heinrich. Er war Oralchirurg, bevor er beschloss sein Leben umzukrempeln und Theologie zu studieren.
Berufsbiographien sind heute beweglicher als früher. Wovon ich mit 19 völlig überzeugt war und was mir vielleicht lange viel Spaß gemacht hat, muss nicht für immer das Richtige sein. Im Laufe des Lebens werden unterschiedliche Dinge wichtig und manche Gaben entdeckt man erst mit der Zeit an sich. So nimmt die Zahl der Menschen zu, die sagen: „Ich will jetzt nochmal einer neuen Leidenschaft folgen und Theologie studieren.“ Quereinsteiger bereichern den Pfarrdienst mit Erfahrungen aus ihren bisherigen Berufen, sei es die Kreativität und Gesprächsführungserfahrung des Friseurs oder die Managementfähigkeiten der Bankerin. Quereinstieg ist oft eine Win-WinSituation: Für Quereinsteiger, weil sie einer neuen Berufung nachgehen und für die Kirche, weil sie spannende Menschen mit vielen Kompetenzen für die Arbeit am Reich Gottes gewinnt.
Pfarrerin oder Pfarrer werden – Mit und ohne Abitur:
Der Pfarrverwalter-Studiengang an der Augustana-Hochschule in Neuendettelsau.
Für wen ist der Studiengang? Menschen über 26 Jahre mit mindestens mittlerem Schulabschluss sowie Berufserfahrung, die Vollzeit studieren möchten.
Was beinhaltet der Studiengang? In den 4 Jahren des Studiums wird das biblische Griechisch erlernt, sowie die theologischen Fächer Altes und Neues Testament, Praktische und Systematische Theologie sowie Kirchengeschichte und Interkulturelle Theologie studiert. Wer bereits über eine theologisch-pädagogische Ausbildung und Berufspraxis verfügt, kann das Studium auch in einem Studienjahr – oder berufsbegleitend in 2 Jahren – absolvieren.
Was kommt danach? Pfarrverwalter werden in der ELKB ins Vikariat und in den Pfarrdienst übernommen.
Mehr Infos dazu hier: https://augustana.de/studium/pfarrverwalterinnen.html#c1873
Schon mal was studiert:
Der Master of Theological Studies für Postgraduierte an unterschiedlichen Universitäten in ganz Deutschland.Für wen ist der Studiengang? Menschen mit einem Hochschulabschluss in einem Nicht-Theologischen Fach mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
Was beinhaltet der Studiengang? Der Master bietet ein gehaltvolles Theologiestudium, für das in der Regel grundlegende, funktionale Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch erworben werden. Der Studiengang kann berufsbegleitend (3 Jahre) oder Vollzeit (2 Jahre) absolviert werden.
Was kommt danach? Absolventen des Master of Theological Studies werden in der ELKB ins Vikariat und in den Pfarrdienst übernommen.
Den Masterstudiengang kann man derzeit zum Beispiel in Greifswald, Heidelberg, Mainz, Marburg, Wuppertal oder Frankfurt studieren.
Ansprechpartnerin in der ELKB für den Masterstudiengang ist Kirchenrätin Isolde Schmucker. Bei Frau Schmucker können Sie sich auch auf die Anwärterliste für Master of Theological Studies eintragen lassen, wenn Sie gerne in verbindlichem Kontakt mit der Landeskirche bleiben möchten.
Kirchliche Studienbegleitung für Quereinsteiger
Auch Studierende des Master of Theological Studies (M.Th.St.) können das Beratungs- und Förderprogramm der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) der ELKB in Anspruch nehmen.
Weiterbildungsmaster sind – vor allem, wenn sie berufsbegleitend studiert werden – ein umfangreiches Programm zusätzlich zum „normalen“ Alltag. Wenn Sie sich entscheiden die KSB in Anspruch zu nehmen, soll das für Sie nicht noch ein weiterer Punkt sein, der abgearbeitet werden muss. Die KSB soll Sie vielmehr unterstützen:
Sie berät und begleitet Sie auf Wunsch durch die Hochs und Tiefs Ihres Studiums. Weiterhin kann Sie auch auf Ihre persönlichen Fragestellungen zum Bereich Pfarrberuf und Vikariat hin orientieren.
Sollten Sie die Vermittlung von Praktika oder ein Job Shadowing wünschen, vermittelt die KSB Ihnen Plätze, die zu ihren je individuellen Bedürfnissen und Profil passen. Sie kann Ihnen auch eine gemeinsame Auswertung und Reflexion am Ende anbieten.
Die KSB bietet grundständig Studierenden ein Bildungsprogramm mit Seminaren/Angeboten zu den Themen Kommunikation und Spiritualität, die finanziell unterstützt werden. Auch als Master of Theological Studies haben Sie Anspruch darauf.
Umfassende Informationen finden Sie unter www.studienbegleitung-elkb.de
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00 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
wir freuen uns über dein Interesse in Pfarrer:in in Bayern werden zu wollen.
Das ist auf jeden Fall möglich, auch, wenn du derzeit noch in Österreich studierst.
Wie genau das am besten abläuft hängt etwas davon ab, wie weit du schon mit dem Studium bist.
Deshalb würde sich das weitere Vorgehen am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch klären lassen.
Wenn du z.B. unter steve-kennedy.henkel@elkb.de oder isolde.schmucker@elkb.de Kontakt mit uns aufnimmst, können wir gerne etwas vereinbaren.
Herzliche Grüße nach Österreich,
Steve Kennedy HenkelWie zufrieden bist du mit der Antwort?
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10 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
von solch einem Vorschlag haben wir keine Kenntnis.
Der Pfarrberuf ist kein 9 to 5 Job. Er verbindet die Sicherheit einer Beamten-Stelle mit vielen Freiheiten, die eher einer freiberuflichen Tätigkeit ähneln.
Oft zeigt sich das an flexiblen Arbeitszeiten und freier Arbeitseinteilung. Während des Lockdowns sind die Vorteile der derzeitigen Regelung besonders sichtbar geworden. Viele Gemeindeangebote sind ersatzlos weggefallen. Egal ob eine Pfarrperson mit viel Kraft und Kreativität neue Formate entwickelt hat, oder diese Zeit eher für sich selbst genutzt hat: Niemand musste in Kurzarbeit und es gab keine Gehaltskürzungen. Im Gegenteil, es gibt im März 2022 einen steuerfreien Corona Bonus.
Für den Pfarrberuf gilt als Arbeitszeit die sog. "oszillierende 48 Stunden" Woche. Das bedeutet, dass es übers Jahr gesehen arbeitsintensive und stressige Zeiten gibt (wie z.B. vor Ostern oder Advent und Weihnachten) aber auch ruhigere Zeiten, wie die lange Sommerzeit. In manchen Wochen wird man mehr als 48 Stunden arbeiten - in manchen deutlich weniger.
In diesen 48 Stunden ist auch Zeit für theologisches Lesen oder geistliche Dinge wie persönliches Gebet vorgesehen. Wer also vor dem Arbeitstag morgens betet, der arbeitet quasi schon.
Es gibt im Pfarrberuf niemand der für dich Stunden notiert, es gibt keine Stechuhr, wie in anderen Berufen.
Allein die Pfarrperson ist dafür verantwortlich zu schauen, dass sie nicht zu viel oder zu wenig arbeitet.
Bei einem Beruf mit so vielen spannenden Aspekten, wird es in der Regel eher die Aufgabe sein, dafür zu sorgen, dass man nicht zu viel arbeitet. Dabei ist unterstützt die Landeskirche einen zum Beispiel auch die Supervisionsangebote. Denn ein Pfarrer, der vor lauter Arbeit kein Land mehr sieht, kann viele Dinge auch nicht mehr angemessen wahrnehmen.
In Dienstvereinbarungen wird mit Hilfe der Dekanin festgelegt, was zum Dienst einer konkreten Pfarrstelle gehört. Wenn du den Eindruck hast, dass das strukturell nicht zu schaffen ist, dann solltest du deine Dekanin darauf ansprechen, dass die Dienstordnung geändert werden muss.
"Weglassen" ist immer schwierigerer als neues dazu nehmen - aber am Ende dient es der Arbeitsqualität. Daher sollte niemand ein schlechtes Gewissen haben so etwas anzumerken.
Weiter gibt es (nicht nur für Pfarrpersonen) das Salutogenese Programm der Landeskirche.
Hier kann man z.B. jährlich 5-10 Tage (zusätzlich zum normalen Erholungsurlaub) für Exerzitien aus dem Beruf aussteigen oder im Rahmen von "Atem holen" alle 5 Jahre für 3-4 Wochen eine geistliche Auszeit nehmen.
Solche Angebote sind für dich in deinem Alltag da! Du musst nicht erst warten, bis du nicht mehr klar kommst.
Mache davon ruhig regelmäßig gebrauch.
Jetzt ist es etwas mehr Text geworden, aber ich denke es war gut das Thema Arbeitszeiten etwas einzuordnen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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520Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
40 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
In aller Kürze zu dem Gerücht: Das ist falsch.
Um das Jahr 2025 wird es vermutlich 13-16 % weniger Pfarrpersonen geben als 2019.
Auf die Hälfte von 2019 wird die Zahl der Pfarrpersonen vermutlich erst in Mitte der Dreißiger Jahre fallen. Aber Statistiken, die so weit in die Zukunft projizieren, sind immer mit Vorsicht zu genießen.
Weitere Projektionen findest du auf der Website des Landesstellenplans:
https://landesstellenplanung-elkb.de/informieren/personalprognose/
In den kommenden Jahren wird sich einiges an unserer Kirche ändern. Alles in allem gehen wir auf eine schlankere, agilere Kirche zu.
Aber es gibt – jetzt und in Zukunft – eine Ungleichzeitigkeit. In manchen Gegenden existiert eine lebendige, traditionelle Kirchlichkeit und wird es wohl auch noch lange tun. Andere Regionen der Landeskirche agieren schon immer in der Diaspora oder sind bereits seit vielen Jahren auf Kreativität und Erfindungsreichtum angewiesen, um etwa im säkularen Kontext größerer Städte zu arbeiten.
In Zukunft wird diese Kreativität, der Erfindungsreichtum und Kooperationen mit anderen immer wichtiger werden.
Man kann diese Entwicklung in einem Verfallsnarrativ erzählen: „Alles wird schlechter“.
Und ja, manches liebgewonnene wird es so vielleicht nicht mehr geben.
Aber die Wahrheit ist, Kirche hat seit 2000 Jahren Veränderungsprozesse gestaltet. Die Kirche des 2. Jahrhunderts war anders als die des Hochmittelalters, die der Reformation anders als die der 50er Jahre.
Aber es kommt auch auf das Mindset an. Viele Jahre konnte die Kirche im Nachkriegsdeutschland verwaltet werden, Gestaltung war eher „Spielbein“. Das wird sich umkehren. Es ist immer noch wichtig, dass manche Dinge gut verwaltet werden (zum Beispiel die Gehälter der Mitarbeitenden), aber viel mehr muss in Zukunft an jedem Ort, in jeder Region geschaut werden, wie dort am besten auf die Bedürfnisse geantwortet werden kann.
Das Augsburger Bekenntnis als Grundlagentext unserer Kirche sagt, das was Kirche dafür sorgen, dass „das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden“. Das eröffent einen unheimlich breiten Spielraum dafür, wie Kirche und Pfarrberuf in Zukunft gestaltete werden können.
Ideen dafür, wie das gelingen kann, probieren gerade die MUT Projekte überall in der Landeskirche aus:
https://mut-elkb.de/
Pfarrerinnen und Pfarrer werden mutiger sein müssen, Neues auszuprobieren, sie werden aber gabenorientierter arbeiten können und in multiprofessionellen Teams Unterstützung und Inspiration mit anderen Professionen austauschen.
Wie solche Zukunftsprozesse gut angegangen werden können, dafür entwickelt das PuK Team mit den Playern aus der Region Ansätze und Ideen:
https://puk.bayern-evangelisch.de/
Letztlich ist unsere Botschaft - das Evangelium in Worten, Ideen, Begleitung, Hilfe, Trost, Lachen, Leiden fürs Leben lernen und Sakramenten in die Welt zu bringen – zu wichtig, als dass es durch Verfallsnarrative verdeckt werden dürfte.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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2-10Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
zunächst mal etwas grundsätzliches zu dieser Seite:
Es geht hier darum über Gerüchte das Theologiestudium oder den Pfarrberuf betreffend Aufzuklären, die unter Interessenten, Studierenden oder Berufsanfängern kursieren. Beispiele hierfür sind etwa unten stehende Fragen nach interreligiösen Ehen im Pfarrhaus, das Thema Verbeamtung und Psychotherapie, nach dem Examen oder andere.
Fragen persönliche Einzelfälle betreffend können hier in der Regel, wenn überhaupt, nur unzureichend beantwortet werden. Solche Fragen gehören besser in ein persönliches Gespräch mit Vorgesetzten, Kirchenjuristinnen oder der Rechtsberatung des Pfarrervereins, wo auch wirklich der ganze Einzelfall betrachtet werden kann.
Zur Frage: Nein, so pauschal ist es nicht richtig, dass eine Tätigkeit als Psychotherapeut im Ruhestand nicht erlaubt wäre.
Es ist aber so, dass Pfarrerinnen und Pfarrer sog. "Nebentätigkeiten" genehmigen lassen müssen. Ein sehr einfaches Beispiel wäre zum Beispiel, dass eine Pfarrerin nicht neben ihrem Dienst auch als "freie" Bestattungsrednerin Geld verdienen dürfte, wohingegen es kein Problem wäre, wenn Sie etwa an der Uni ein Seminar in Theologie gibt oder Radioandachten schreibt. Nicht immer sind die Fälle so klar, daher sind die Regeln für solche "Nebentätigkeiten" in der Nebentätigkeitsverordnung aufgestellt. In diesem Fall wäre es also gut einen Blick dort hinein zu werfen und sich dann ggf. beraten zu lassen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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12 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
eine Verlängerung des Studiums durch die Pandemie sollte für überhaupt keine Probleme bei der Verbeamtung sorgen.
Für die Verbeamtung sollten Sie zum Antritt des Vikariats das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Sollten Sie doch älter sein, gibt es nochmal etwas Spielraum.
Nach Vikariat (in Zukunft ja 2 Jahre) und Probedienst (3 Jahre) sollten Sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dann ist eine Lebenszeitverbeamtung noch möglich.
FSJ, Elternzeit (auch im Studium immer beantragen!) oder (vollzeit) Pflegezeiten werden von Ihrem Alter nochmal abgezogen, sodass sie nicht ins Gewicht fallen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Auf Basis der Stichworte ergibt sich folgende Antwort:
Es gibt keine Rentenkürzung bei Pfarrwitwen/Pfarrwitwern und es sind keine geplant.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Lieber Leser.
Liebe Leserin,
danke für die Geduld, hier mussten wir erst Rat bei den Juristen einholen.
Die kurze Antwort: Vermutlich Ja.
Die ausführliche Antwort:
Damit die Landeskirche die die TV-L Beschlüsse übernimmt, müssen diese erst für Bayern umgesetzt werden.
Der bayerische Finanzminister Füracker hat im November 2021 angekündigt:
"Wir werden das Ergebnis des Tarifabschlusses 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern übertragen."
Dies ist z.Z. noch nicht geschehen. Da die steuerfreie Corona-Prämie nur bis März 2022 ausgezahlt werden kann, ist aber damit zu rechnen, dass die Umsetzung vorher erfolgt.
Die Landeskirche übernimmt derartige bayerische Regelungen nach § 11 PfBesG (Pfarrer Besoldungs Gesetzt) automatisch für angestellte, wie auch beamtete Pfarrpersonen und Vikare. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der Landeskirchenrat Bedenken dagegen äußern, dann müsste eine abweichende Regelung getroffen werden. Letzteres gilt jedoch z.Z. als eher unwahrscheinlich.
Wir hoffen, das war das Warten wert :)
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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10 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
gundsätzlich ist es eher unüblich, den Probedienst nicht in der Gemeinde zu leisten.
Wenn aber etwa eine Stelle (hier im Schuldienst) z.B. lange vakant ist oder es sehr gewichtige familiäre Gründe gibt oder ein besonderes kirchliches Interesse vorliegt, diese Stelle mit Ihnen zu besetzen kann es Ausnahmen von der Regel geben.
Es lohnt sich auf jeden Fall selbst zu prüfen, welche guten Argumente es für eine solche Ausnahme gäbe und dann ganz offen mit den Vorgesetzten bzw. mit Frau Löser ins Gespräch zu gehen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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10 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
ja, das stimmt. Auf Bezüge gibt es 65% Weihnachtsgeld und auf Familienzuschläge (Ehegatte/Kinder) 84,29%.
Weihnachtsgeld ist in Deutschland eine Leistung, die der Arbeitgeber anbieten kann, aber nicht muss. Ungefähr jeder 2. der Arbeitnehmer in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld.
Auch die Höhe ist unterschiedlich. In der Banken Branche sind es oft 90-100% des sonstigen Gehalts, im Einzelhandel etwa ca. 60%.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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21 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
das ist völlig falsch, es gibt keine Überlegungen die Werbung für den Pfarrberuf einzustellen.
Im Gegenteil, wir sind gerade dabei mit den anderen Berufen in der Kirche daran zu arbeiten gemeinsam eine größere Schlagkraft zu entwickeln.
Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch in der Kirche auswirken. Daher ist es besonders wichtig gut und gezielt zu werben, damit wir weiterhin viele Pfarrer, Diakoninnen, Religionspädagogen, Verwaltungskräfte oder Erzieher haben um dem Evangelium ein Gesicht zu geben.
Egal, wie langfristig die Altersversorgung aussehen wird, ob mit Pension oder Rente (auch da ist aktuell keine Änderung absehbar), es wird immer hauptberufliche Pfarrerinnen und Pfarrer geben.
Da dieses Gerücht so falsch ist und auch Ängste schürt wäre es super, wenn du unsere Antwort auch an die Quelle weiter gibst, damit das Gerücht nicht noch mehr Leute verunsichert.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
PS: Danke fürs freundliche Feedback! :)
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20 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
Das ist falsch!
Grundsätzlich muss man wirklich aufpassen, wie lange man zehn Jahre alte Geschichten, zudem noch aus anderen Landeskirchen, weitergeben möchte.
Interreligiöse Ehen im Pfarrhaus sind weder "nicht vorgesehen", noch "nicht gewollt".
Es ist jedoch so, dass Pfarrerinnen und Pfarrer eine besonders herausgehobene Rolle in ihrer christlichen Kirche spielen.
Deshalb sind bei einer interreligiösen Ehe zwei Dinge besonders zu beachten:
- Der Partner/ die Partnerin sollte den nötigen Respekt für den christlichen Glauben mitbringen, der dich bei deiner Tätigkeit nicht nur toleriert, sondern dich trotz des unterschiedlichen Glaubens unterstützt und trägt.
- Als Pfarrperson lebst du deinen Glauben öffentlich. Ihr solltet darauf vorbereitet sein, dass es Menschen gibt, die euch fragen, wie ihr euren Glaubensunterschied in eurer Ehe lebt bzw. vereinbart.
Um für diese besondere Situation zu sensibilisieren ist in der ELKB im Vorfeld einer interreligiösen Ehe normalerweise ein Gespräch mit dem Ausbildungsreferat (bei Vikaren) bzw. dem Dekan/der Dekanin bei Pfarrerinnen und Pfarrern vorgesehen.
Daher solltet ihr, wenn eurer Traummensch einer anderen Religion angehört und ihr im kirchlichen Dienst seid, einfach der jeweils zuständigen Person kurz bescheid geben.
WICHTIG: Sinn und Zweck dieses Gesprächs ist NICHT auszudrücken, dass interreligiöse Ehen "nicht vorgesehen" oder "nicht gewollt" wären, sondern eine Sensibilität für die oben genannten Themen zu wecken. Es gibt also keinen Grund Angst vor so dem Gespräch zu haben. Im Gegenteil, ihr solltet zeitnah vor der Hochzeit das Gespräch suchen, dann habt ihr danach den Kopf frei für die Hochzeitsvorbereitungen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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30 -
Lieber Leser, Liebe Leserin,
das ist tatsächlich ein Gerücht.
EKD weit werden alle Ausbildungen und Abschlüsse untereinander anerkannt.
1. Mit dem ersten Examen aus einer EKD Kirche kann man problemlos ins Vikariat in Bayern aufgenommen werden. Das passiert auch garnicht so selten.
2. Bei einem Fakultätsabschluss gibt es eine Einzelfallprüfung. Wenn hier deutlich weniger nachgewiesen werden kann, als im kichl. Examen verlangt wird, kann es z.B. sein, dass noch etwas nachgeholt werden muss. Manche Fakultätsabschlüsse kommen z.B. quasi ohne Praktische Theologie aus und das ist ja nicht ganz unwichtig, wenn man Pfarrerin oder Pfarrer werden möchte. In solchen Fällen wendet man sich am besten einfach an Herrn Riedner vom Prüfungsamt um eine pragmatische Lösung zu finden.
3. Wer ein Gastvikariat in Bayern macht kann i.d.R. auch problemlos übernommen worden. Auch das kommt öfter vor - ich selbst bin so nach Bayern gekommen.
4. Auch wer Vikariat in einer anderen EKD Kirche gemacht hat, kann nach einem Personalgespräch i.d.R. recht einfach in der ELKB übernommen werden. Hier sollte man darauf achten, dass im Vikariat auch Pädagogik und RU vorkamen und geprüft wurden.
Alles in allem ist die ELKB also sehr offen für Menschen aus anderen Landeskirchen mit ihren jeweiligen Prüfungen und Ausbildungen. Auch mit einem Fakultätsabschluss ist eine Übernahme durchaus möglich - entweder, weil er als solcher anerkannt wird oder wenn noch fehlende Leistungen nachgereicht werden.
Im Zweifel einfach eine persönliche Mail an mich schreiben, ich leite sie dann an Herrn Riedner (Examen), Frau Schmucker (Vikariat) oder Frau Löser (Probedienst) weiter. Oder sich direkt bei den entsprechenden Personen melden. Sie werden schnell sehen, dass viel möglich ist.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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30 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Die Landeskirche gewährt einen Talarzuschuss in Höhe von 450 Euro.
Zu Beginn bzw. während des Vikariats gibt es noch einige weitere Zuschüsse, wie etwa zum Umzug, zur Miete, zur Rentenversicherung und ggf. natürlich ein Familienzuschlag.
Hier ein Link zu den wichtigsten Anträgen. Zum Beispiel auch den für den Talarzuschuss:
https://www.pfarrer-in-bayern.de/dokumente-155.php
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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200Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
20 -
Liebe Lerserin, Lieber Leser,
Ja - das ist ein Beitrag, den alle Kirchenmitglieder leisten, wenn sie es sich leisten können :)
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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11 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
zu unserem Pfarrdienst gehört es systemimmanent dazu, dass wir in unserem Berufsleben immer wieder die Stelle wechseln. So haben wir als Pfarrer und Pfarrerinnen die Möglichkeit, immer neue Erfahrungen mit Menschen an unterschiedlichen Orten zu sammeln und uns weiter zu entwickeln. Die Gemeindeglieder haben die Chance, mit unterschiedlichen Pfarrern und Pfarrerinnen in Beziehung zu treten und gemeinsam ein Stück des Glaubenslebens zu gehen.
Dabei ist es so geregelt, dass nach 10 Jahren auf einer Stelle im Mitarbeiterjahresgespräch mit dem Dekan, der Dekanin ein Wechsel thematisiert wird. Nach 15 Jahren ist der Wechsel dann vorgesehen. Wenn es triftige Gründe gibt, kann der Kirchenvorstand beschließen, dass ein Pfarrer, eine Pfarrerin weiter auf einer Stelle verbleibt.
Herzliche Grüße
Ihre Dorothea LöserWie zufrieden bist du mit der Antwort?
400Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
Ja - die ELKB bietet Auslandsvikairate an.
Auslandsvikariate laufen in der ELKB unter der Kategorie "Spezialvikariat": https://www.pfarrer-in-bayern.de/spezialvikariate-121.php
Spezialvikariate schließen sich immer an das reguläre Vikariat an. Das kann das sog. "Auslandsvikariat" sein oder z.B. eine Zeit bei der Krankenhausseelsorge, beim Kirchentag, in der Wirtschaft, der Diakonie oder etwas anderes.
Sie werden immer im Laufe des Vikariats ausgeschrieben. Dann kann man sich jede:r Vikar:in dieses Jahrgangs/Kurses darauf bewerben.
Neben dem Ausbildunsgreferat ist immer auch ein "Fachreferat" für das jeweilige Spezialvikariat zuständig. Dieses entscheidet dann auch mit dem Ausbldungsreferat, welche Bewerbung am besten zur Stelle passt.
Bei Auslandsvikariaten ist das Ökumenereferat mit Kirchenrätin Maria Stettner zuständig.
Konkrete Voraussetzungen sind - jenseits des absolvierten Vikariats - in der Regel an die konkret ausgeschriebene Stelle gebunden, wie etwa bestimmte Sprachkenntnisse.
Wer bereits im Vikariat ist und sich für ein Auslandsvikariat interessiert, der kann gerne ein unverbindliches Gespräch mit Frau Stettner suchen, Sie kann etwas über mögliche Orte, Erfahrungen und Partnerkirchen erzählen.
https://oekumene.bayern-evangelisch.de/lutherisch-sein-in-bayern-und-weltweit.php
Wer sich für die genauen Bedigungen des Auslandsvikariats interessiert, erfährt mehr bei Frau Schmucker.
https://www.pfarrer-in-bayern.de/abteilung-f-personal-147.php
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy HenkelWie zufrieden bist du mit der Antwort?
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21 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
viele Landeskirchen haben alternative Wege in den Pfarrberuf, die aus Traditionen heraus gewachsen sind. Der von Ihnen erwähnte Weg hat auch seine Historie. In Bayern gibt es den Pfarrverwalterstudiengang an der Augustana Hochschule, der in der ELKB einen alternativen Zugang zum Pfarrberuf darstellt. Er ist auch Nichtakademikern geöffnet. Einen weiteren in der ELKB und EKD anerkannten alternativen Zugang repäsentieren die Weiterbildungsmasterstudiengänge der verschiedenen Universitäten. Der von Ihnen erwähnte Zugang wird in Bayern daher nicht anerkannt.
Herzliche Grüße
Isolde Schmucker
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00 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
meine Nachfragen haben folgendes ergeben:
- Es gibt keine Pläne 50% aller Pfarrhäuser abzustoßen.
- Es ist aber wohl so, dass bei Renovierungen in Zukunft Zuschüsse der Landeskirche davon abhängen werden, ob die Gemeinde ein sinnvolles Konzept für die Nutzung ihrer Immobilien hat. Es wird also nicht mehr jede Renovierung bezuschusst. Wenn aber eine Pfarrperson auf eine neue Stelle kommt und in das Pfarrhaus einzieht, wird es selbstverständlich renoviert.
Es ist aber so, dass es schon jetzt mehr Pfarrhäuser/Dienstwohnungen als Stellen gibt. Wenn diese Häuser in der Gemeinde nicht sinnvoll genutzt oder vermietet werden können, macht es natürlich Sinn die Kirchengemeinden nicht mit Baulasten zu beschäftigen. Kirche besteht nicht aus (Pfarr)Häusern.
Was die Attraktivität des Berufs angeht. Durchaus nicht alle Pfarrpersonen legen Wert darauf im Pfarrhaus zu wohnen. Oft wurden sie für Großfamilien gebaut - für Familien mit weniger Kindern oder Singles sind manchmal andere Lösungen besser. Deswegen kommt es nicht selten vor, dass Pfarrpersonen eine zu ihren Bedürfnissen besser passende Mietwohnung bewohnen. Auch das Wohnen im eigenen Haus ist unter bestimmten Voraussetzungen denkbar.
Weil Pfarrer aber (wenn sie sich nicht extra davon befreien lassen) im Gebiet der Gemeinde wohnen sollen, wird es auch weiterhin Pfarrhäuser oder Dienstwohnungen geben. Darauf haben Pfarrpersonen ab mehr als 75% Stellenumfang ein Recht.
Letztlich ist es doch das, was die Attraktivität des Arbeitgebers ausmacht und nicht, dass jede*r per se in ein 400 Quadratmeter Pfarrhaus ziehen muss.
Also:
Pfarrhäuser und Dienstwohnungen für unsere Pfarrerinnen und Pfarrer wird es weiterhin geben!
Aber unbewohnte Pfarrhäuser, die nicht sinnvoll anders genutzt werden können, werden verkauft oder anderweitig (z.B. als Ertragsobjekt) genutzt.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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202Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
22 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
lassen Sie mich vorwegschicken, dass uns in der ELKB ein wertschätzender Kommunikationsstil wichtig ist. In die Reform des Vikariats haben Vikarinnen und Vikare, Probedienstler, Menschen vom Pfarrer-Verein und Mitarbeitende des Predigerseminars, Dekane:innen, des Ausbildungsreferats und des Prüfungsamts viel Zeit und Energie gesteckt. Bitte überlegen Sie noch einmal ob es respektvoll oder auch nur sinnvoll ist, deren Ideen und Engagement per se als „Quatsch“ zu bezeichnen.
Als Antwort in Kürze:
Modularisierung bedeutet genau das, was Sie so vehement einfordern – lernen, Schwerpunkte zu setzten und zu priorisieren. Insofern sollte die Agenda des Vikariats 2026 Ihren Vorstellungen sehr entgegen kommen.
Etwas ausführlicher:
Unsere Wahrnehmung ist, dass Vikarinnen und Vikare mit immer Kompetenzen bereits ins Vikariat kommen. Sie haben teilweise schon eine KSA Ausbildung, haben schon in Personalmanagement in der Wirtschaft gearbeitet oder viel Erfahrung in liturgischer Praxis gesammelt. Es erscheint nun nicht sinnvoll, alle diese Menschen mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen eine uniforme, standardisierte Ausbildung aus dem vergangenen Zeiten durchlaufen zu lassen. Ein modulares System ermöglicht es bereits im Vikariat, sich auf eine Aufgabe zu konzentrieren und Kirche in den verschiedenen Systemen wahrzunehmen, sowie Schwerpunkte zu setzen. Das heißt einerseits eine grundlegende Ausbildung sicherzustellen, aber auch (gaben- und interessenorientiert) ausgehend von den vorhandenen Fähigkeiten schon über ein Standard-Programm hinaus zu gehen.
Was das Haus angeht.
Das Vikariat 2026 hat in Zusammenarbeit mit PS-Team, Vikarinnen und Vikaren und Probedienstlern erarbeitet, was die Anforderungen an ein Predigerseminar im 21. Jahrhundert sein müssen. Das derzeitige PS spiegelt die architektonischen Anforderungen von vor knapp 40 Jahren wieder. Die aus den inhaltlichen Anforderungen entwickelten baulichen Bedürfnisse für ein PS können dann sowohl in einer Renovierung/Umbau der bisherigen Immobile, als auch bei einem möglichen Umzug umgesetzt werden. Dies entspricht dem Design Grundsatz „Form follows Funktion“, also dass die äußere Gestalt den inhaltlichen/funktionalen Bedürfnissen folgen wird. Dass bei der Frage, in welcher Immobilie das am besten umgesetzt werden kann, auch finanzielle Aspekte eine Rolle spielen, muss sich auch von selbst verstehen. Es wird aber nicht die Leitfrage sein.
Weiter geht es im Vikariat 2026 bei weitem nicht nur um Modularen Aufbau und das Haus. Es geht damit eine deutliche Entschlackung des 2. Examens einher, eine Veränderung weg von „Beschulung“ hin zu eingenständigerem verantwortlichem Arbeiten, mehr Fachmentor:innen, die Einführung von Geistlichen Begleiter:innen, die außerhalb der Bewertungsstruktur stehen, eine Stärkung jahrgangsübergeifender Regionalgruppen und vieles mehr.
Schauen Sie sich dazu gerne das Interview mit Frau Schmucker auf unserer Seite an oder kontaktieren Sie Frau Schmucker oder das Predigerseminar persönlich.
https://www.pfarrer-in-bayern.de/73AFF5B258F643B796AEF902439CFE84.php
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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202Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
01 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Das ist eine recht juristische Frage, daher die Antwort von unserer Juristin Frau Riemer:
"Eine Schwangerschaft während der Corona-Pandemie bedeutet nicht automatisch, dass ein umfassendes Beschäftigungsverbot besteht. Es ist immer die individuelle Situation entscheidend.
Einzig für die Schule gilt:
In Bayern ist es schon seit Beginn der Corona-Lage im Jahr 2020 so, dass Schwangere vom Präsenzunterricht befreit sind und nur Distanzunterricht geben. Da unsere Pfarrerinnen, Religionspädagoginnen und Vorbereitungsdienstlerinnen auch in staatlichen Schulen eingesetzt sind, verhalten wir uns hier wie der Staat – Schwangere erteilen also keinen Präsenzunterricht. Distanzunterricht können sie natürlich geben.
Bei allen anderen Tätigkeiten gilt:
Die individuelle Situation ist entscheidend. So ist das bei Schwangerschaften immer, nicht nur in Corona-Zeiten. Arzt oder Ärztin und Schwangere besprechen die gesundheitlichen Risiken des konkreten Berufs und auf dieser Grundlage wird geschaut, ob es ein Beschäftigungsverbot braucht, wie dieses ausgestaltet werden kann, etc.
So kann es also dazu kommen, dass eine Schwangere nicht mehr arbeiten darf, eine andere nur noch ein paar ihrer Tätigkeiten wahrnimmt und eine andere (nahezu) „normal“ weiterarbeiten kann."
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
siehe die vorherige Antwort :)
Herzlich,
Steve Kennedy HenkelWie zufrieden bist du mit der Antwort?
000Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Lieber Leser.
liebe Leserin,
wir beantworten jetzt hier einfach mal die Fragen - und nicht die Unterstellungen :)
Hier die Antwort unserer Juristin Frau Riemer:
"Ein Beamtenverhältnis oder öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ist tatsächlich durch ein lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis geprägt; das heißt aber nicht, dass eine privatrechtlich beschäftigte Person deswegen keine Loyalitäts- und Treuepflichten hätte oder gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Fürsorge hätte.
Der Unterschied besteht darin, dass ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis auf Dauer – im wahrsten Sinne des Wortes – angelegt ist. Es dauert von der Einstellung bis zum Tod. Auch öffentlich-rechtlich Beschäftigte im Ruhestand stehen damit noch in einem (passiven) Dienstverhältnis zum Dienstherrn. Sie erhalten z.B. Versorgungsbezüge und Beihilfeleistungen, ihre Witwen/Witwer und Waisen haben eigene finanzielle Ansprüche gegen die Landeskirche. Zugleich können die Ruheständler und Ruheständlerinnen einem Disziplinarverfahren unterzogen werden.
Privatrechtlich beschäftigte Pfarrer und Pfarrerinnen sind im aktiven Dienst – also von der Einstellung bis zum Renteneintritt – finanziell den öffentlich-rechtlich beschäftigten Kollegen und Kolleginnen völlig gleichgestellt. Ihr Dienstverhältnis endet mit dem Renteneintritt, sie erhalten dann Rente über die Deutsche Rentenversicherung. Die Rechte und Pflichten aus der Ordination behalten aber selbstverständlich auch die privatrechtlich Beschäftigten nach ihrem jeweiligen Renteneintritt.
Dadurch, dass also alle ordiniert sind und über die Ordination gleiche Rechte und Pflichten haben, fällt der Unterschied im Dienstverhältnis im Alltag damit gar nicht auf.
Die Pfarrverwalterlaufbahn ist der Berufszugang in den Pfarrberuf für Quereinsteiger. Haben diese ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen und wurden sie in ein Pfarrverwalterdienstverhältnis (auf Probe) aufgenommen, so erhalten sie eine Besoldung nach P 1 (oder eine entsprechende privatrechtliche Vergütung). Es ist richtig, dass die P 1-Besoldung etwas niedriger ist als die A 13-Besoldung, mit der die Pfarrer und Pfarrerinnen ihren Probedienst beginnen.
Hintergrund ist, dass die Pfarrverwalter und Pfarrverwalter doch einen deutlich kürzeren Weg in den Pfarrberuf bewältigt haben als die „vollstudierten“ Theologen und Theologinnen. Aber auch für Pfarrverwalter und Pfarrverwalterinnen ist damit nicht das finanzielle Ende gesetzt:
Nach einer Bewährung im Beruf und dem Ablegen eines Kolloquiums können Pfarrverwalter und Pfarrverwalterinnen auch noch „Pfarrer“ oder „Pfarrerin“ werden und werden dann als solche besoldet (oder vergütet). Die Quereinsteiger haben also einen etwas kürzeren Berufszugangsweg und müssen dafür in der Praxis zeigen, dass sie den vollstudierten Theologen- und Theologinnenkollegen im Alltag des Pfarrberufs in nichts nachstehen."
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy HenkelWie zufrieden bist du mit der Antwort?
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12 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
das kann stimmen. Denn wir verwenden die Besoldungstabellen des Freistaats Bayern, der bekanntermaßen bundesweit - im Vergleich der Bundesländer - mit am besten, u.U. sogar am besten zahlt. Der Wert ist unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-ANL_3) zu finden. Der Wert ist ebenso auch in unserer Tabelle zum Pfarrbesoldungsgesetz (PfBesG) dargestellt. Zudem stufen wir kontinuierlich hoch nach bestimmten Dienstzeiten bis in ein Grundgehalt nach Besoldungsgruppe 14 . Diesen Weg gehen nicht alle Gliedkirchen der EKD mit.
Aber vielleicht ist ja auch spannend zu hören, dass die ELKB ein große Kirche ist und damit eine Vielfalt an verschiedenen Pfarrstellen anbieten kann.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Herzliche Grüße
Ihre Isolde Schmucker
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00 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
hier die Antwort unserer Kirchenjuristin Frau Riemer:
"Die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für eine Beschäftigung bei der ELKB – weder für die Angestellten noch für die öffentlich-rechtlich Beschäftigten (=Beamten).
Die deutsche Staatsbürgerschaft wird allerdings grundsätzlich vom Freistaat Bayern für diejenigen verlangt, die Religionsunterricht an Schulen erteilen. Es gibt aber auch hier die Möglichkeit, mit dem Freistaat im Einzelfall ins Gespräch zu kommen, allerdings keine Garantie, dass der Freistaat die Person dann in die Schule lässt
Das Gerücht, man brauche als Pfarrer oder Pfarrerin der ELKB die deutsche Staatsbürgerschaft, ergibt sich daher wahrscheinlich aus dem grundsätzlichen Erfordernis auf der Seite des Staates für den RU. Und nachdem der RU in der ELKB zum Pfarrdienst gehört, wird da schnell beides vermischt, was ja auch naheliegend ist.
Für die ELKB selbst ist das Bekenntnis aber doch wichtiger als der Pass :)
Und ja, das Amt des Landesbischofs oder der Landesbischöfin kann auch im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis wahrgenommen werden, denn auch der Landesbischof oder die Landesbischöfin ist dem Grunde nach ja Pfarrer oder Pfarrerin."
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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10 -
Lieber Leser, Liebe Leserin,
Das Vikariat 2026 heißt so, weil es auf andere (durch PuK angestoßene) Prozesse Bezug nimmt, von denen auch manche das Jahr 2026 im Namen tragen.
Tatsächlich soll "Vikariat 2026" viel früher abgeschlossen sein und in die Umsetzung gehen.
Frau Schmucker, die das Projekt leitet rechnet damit, dass es 2022 inhaltlich zum Abschluss kommt. Pilotpriojekte werden dann schon beginnen.
Ab 2023 rechnet Frau Schmucker damit, dass die neue Struktur von "Vikariat 2026" sukzessive implemetiert wird.
Wer jetzt noch studiert, wird sehr sicher schon neue Elemente oder die ganz neue Struktur mitbekommen.
So oder so ist es aber auch gut, wenn du dich für Veränderungen einsetzt, von denen zwar nicht mehr du, aber die Generation nach dir profitieren wird.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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101Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
11 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Die Stellen als Schulpfarrer sind sogenannte Stellen mit „allgemeinem kirchlichem Auftrag“. Sie werden im Amtsblatt ausgeschrieben und wie alle Pfarrstellen mit A13/14 besoldet (also ja man kann davon leben!).
Wenn du die Ausbildung zum Pfarrer bzw. zur Pfarrerin durchlaufen hast, kannst du dich nach dem Probedienst auf eine solche Stelle bewerben.
Grundsätzlich hilft ein gutes Examen immer, wichtig ist aber vor allem, dass du schon durch deinen guten Religionsunterricht aufgefallen bist (z.B. in 2. Examen und in der Beurteilung am Ende des Probedienstes) oder, dass du beispielsweise schon durch Fortbildungen ein besonderes Interesse am Thema Religionsunterricht gezeigt hast. Es gibt auch gezielte Qualifikationsmaßnahmen für solche Stellen.
Wenn du jetzt schon weißt, dass du am liebsten nur oder hauptsächlich im Bereich Religionspädagogik arbeiten möchtest ist vielleicht auch die Ausbildung zur Religionspädagogin bzw. zum Religionspädagogen etwas für dich:
https://www.religionspaedagogik-in-bayern.de/
Als Pfarrperson hast du natürlich die Möglichkeit nach einer Zeit in der Pädagogik wieder in andere Bereiche des Berufsfeld Pfarrdienstes zu wechseln.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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00 -
Lieber Leser, liebe Leserin,
Nein, das stimmt nicht! Von wem auch immer du dieses Gerücht gehört hast, du solltest ihn/sie darauf aufmerksam machen, dass das falsch ist.
Die ELKB hat für die Pension ein doppeltes System aus der Deutschen Rentenversicherung Bund und kirchl. Pensionsfonds. Für beide werden sobald du ins Vikariat trittst bereits deine Pensionsansprüche mit jedem Dienstjahr abgeführt. Das heißt, man schaut nicht bei deinem Ruhestandseintritt was die Kirche noch an Geld für dich übrig hat, sondern jedes Jahr wird Geld für deine Pension zurückgelegt.
Die Pension ist also nach allem was vernünftig anzunehmen ist, sicher.
Und in der ELKB - im Gegensatz zu anderen Landeskirchen - sogar doppelt abgesichert.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
Für alle, die es gern ganz genau und in Paragrafen haben, füge ich euch noch die Antwort von Frau Dr. Koch an, die auch für die Pensionen zuständig ist:
„Nein, es stimmt nicht, dass die Jahrgänge, die jetzt ins Vikariat kommen, bei Eintritt in den Ruhestand voraussichtlich keine Pensionen mehr erhalten.
Wer in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgenommen ist, erhält ab Ruhestandsbeginn das sog. Ruhegehalt (landläufig auch als Pension bezeichnet) nach den zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand geltenden Regelungen des Kirchlichen Versorgungsgesetzes (KVersG, RS 750). Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Bezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet (§ 8 Abs. 3 KVersG) und durch Anwendung eines Vomhundertsatzes (Ruhegehaltssatz) auf die ruhegehaltfähigen Bezüge ermittelt (§ 15 Abs. 1 KVersG), wobei der Höchstruhegehaltssatz derzeit 71,75 v. H. beträgt.
Wie die Regelungen in 35 Jahren aussehen werden, lässt sich heute natürlich noch nicht sagen. Nach menschlichem Ermessen werden sie aber in 35 Jahren nicht mehr dieselben sein wie heute.“
Wer sich für mehr Details interessiert, kann sich im Intranet (https://www2.elkb.de/intranet/node/3471) die „Informationen über Krankenversicherung und Beihilfe sowie Versorgung und Rentenversicherung für Mitarbeitende der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis“ runterladen. Auf Wunsch maile ich es dir auch gerne zu. Anfrage an steve-kennedy-henkel@elkb.de
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201Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
21 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
ganz kurz: Ins öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ( = Beamtenverhältnis) kann nur übernommen werden, wem vom Vertrauensarzt/der Vertrauensärztin attestiert wird, dass er oder sie so fit ist, dass sie einerseits dem Pfarrberuf körperlich und psychisch gewachsen sind und andererseits, dass sie aller Voraussicht nach bis zur Pension arbeitsfähig bleiben und nicht vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt werden müssen. Hierbei wird eine Prognoseentscheidung getroffen – wie auch bei staatlichen Beamten und Beamtinnen.
(Bitte bis zum Ende lesen!)
Der erste Teil erklärt sich von selbst. Der Pfarrberuf ist wunderschön, aber auch anstrengend. Wer in den Dienst tritt muss diesen Herausforderungen gesundheitlich gewachsen sein, sonst leidet die Arbeit, die Gemeinde und am allermeisten der/die Betroffene selbst.
Anders als früher ist es aber z.B. nicht per se ein Problem, wenn du schon mal eine Psychotherapie gemacht hast. Es ist der ELKB lieber, wenn du dich mit Problemen schon früh beschäftigt und sie bearbeitet hast, dich also selbst gut kennst, als wenn du alles verdrängst und aufschiebst bis du nach der Lebenszeitverbeamtung zusammenbrichst.
Bestimmte Erkrankungen müssen bei der Untersuchung angegeben werden und dürfen nicht verschwiegen werden. Hierzu können euch aber die Vertrauensärzt*innen in jedem Fall beraten. Wichtig zu wissen: Meist ist eine solche angabepflichtige Erkrankung auch kein „K.O-Kriterium“. Es kann aber sein, dass ihr euch im Rahmen der Einstellungsuntersuchung dann zusätzlich einem Facharzt oder einer Fachärztin vorstellen müsst, damit die Prognose (s.o.) fachlich korrekt getroffen werden kann. Das klärt alles der Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin mit der ELKB.
Der zweite Teil bedeutet: Bei Beamten gehen Dienstgeber (die Kirche) und Dienstnehmer (die Pfarrperson) ein besonderes, lebenslanges Treueverhältnis ein. Du bist in deiner Arbeit loyal und verlässlich zur Kirche und die Kirche versorgt dich wiederum dein Leben lang. Das bedeutet aber auch – anders als bei Angestellten – trägt die Kirche auch mehr Kosten: Bei langer Krankheit wird die Besoldung fortgezahlt (anders als bei Angestellten, die nach sechs Wochen in der Entgeltfortzahlung der Krankenkasse sind) und bei einer Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit vor deinem eigentlichen Ruhestandseintrittsalter trägt die ELKB schon ab diesem Zeitpunkt deine Versorgungskosten (=Pension). Das kann je nach Alter erheblich sein.
Die Kirche trägt mit diesem „Kostenrisiko“ auch eine Verantwortung für die dafür nötigen Gelder – Kirchensteuergelder.
Pfarrpersonen von denen die Vertrauensärzte annehmen müssen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bis zum regulären Ruhestand im Dienst bleiben können, können aber als Angestellte übernommen werden.
ALSO: Wer nicht verbeamtet werden kann, kann trotzdem Pfarrer:in werden!
Er oder sie arbeitet dann als Angestellte Pfarrperson.
Beim Staat oder anderen Landeskirchen würden sie dadurch netto weniger verdienen, aber die ELKB gleicht dieses Minus aus, sodass verbeamtete und angestellte Pfarrer gleichviel verdienen.
WICHTIG ist nochmal festzuhalten, dass für die Amtsärztliche Untersuchung das entscheidende Kriterium die Einschätzung über das wahrscheinliche Erreichen des Ruhestandsalters im dienstfähigen Zustand gilt. Auch viele chronische Erkrankungen verhindern dies nicht unbedingt. Es empfiehlt sich diesbezüglich ggf. vor der vertrauensärztlichen Untersuchung nochmal mit den eigenen (Haus)Ärzten Rücksprache zu halten und sie um eine Einschätzung zu bitten und sich diese Arztbriefe mitgeben zu lassen.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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100Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
20 -
Lieber Leser, Liebe Leserin
Zunächst mal: Ja, (vor allem das 1.) Examen ist eine Belastungssituation. Aber es ist auch schaffbar. 80% bestehen es beim ersten Versuch. Weitere 12 % mit einer Nachprüfung in einem Fach oder beim zweiten Versuch. Am Ende bestehen also 92%.
Im Examen muss viel gleichzeitig präsent sein. Das alles zu lernen ist aufwendig und muss gut organisiert werden. Aber eben genau darin besteht auch schon ein großer Teil der Leistung. Abgeprüft wird die fachliche Leistung, um die aber bringen zu können, ist die Selbstorganisation und Stressresistenz und ein Umgang mit der Unmöglichkeit alles wissen zu können wichtig. Das sind auch Eigenschaften, die für den Pfarrberuf relevant sind. Genauso, wie die Erkenntnis auf Unterstützung angewiesen zu sein.
Die sollte man sich auch nehmen.
- So bietet die Landeskirche über die KSB jährlich ein Wochenende zum Examenscoaching an. Hier werden wichtige Skills in Selbstorganisation, Planung, Lerntechniken und zum Mindset eingeübt. (Kontakt via KSB oder steve-kennedy.henkel@elkb.de)
- Der LabeT, die Theologiestudierenden der Landeskirche, bieten an „Examensbuddys“ zu vermitteln. Also Menschen, die das Examen schon hinter sich haben und mit denen du dich zu einigen Themen bzw. zu dieser Lebensphase beraten kannst. (Kontakt unter labet@elkb.de)
- Die Fakultäten und Fachbereiche bieten Repetitorien zu den einzelnen Fächern an, die das examensrelevante Wissen aufbereiten.
- Es ist auf jeden Fall sinnvoll sich zum Lernen in Examenslerngruppen zusammenzuschließen.
- Herr Dr. Riedner vom Prüfungsamt der Landeskirche bietet analog und über Zoom Examensgespräche zur Vorbereitung an (Kontakt: guenter.riedner@elkb.de)
- Für Fälle in denen Angst oder Unsicherheit überhand zu nehmen drohen, haben die Universitäten eigene Beratungsstellen für Studierende, die dich therapeutisch durch so eine Zeit begleiten können. Ähnliche Angebote machen viele Evangelische Studierendengemeinden (ESG).
Wer alle diese Möglichkeiten wahrnimmt wird das Examen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch bestehen.
Zum Examen im Allgemeinen
Wie gesagt, das Examen ist nichts was man mal „mit links“ macht. Die Examensvorbereitung beinhaltet Krisen und Erfolgserlebnisse. Alles in allem ist es eine anstrengende Zeit. Es ist aber auch die Zeit, in der sich viel im Studienverlauf gelerntes Spezialwissen vernetzt und sich ein größeres Bild formt.
Alle Professionsberufe, mit denen wir das Pfarramt üblicherweise vergleichen, haben solche oder ähnliche Prüfungsverfahren. Vergleiche werden immer an der ein oder anderen Stelle schief, aber um das theol. Examen ins Verhältnis zu setzen mal ein Blick in anderen Professionsberufe.
Mediziner studieren ähnlich lang, wie Theologen, haben schon einen hohen NC und nach dem Studienabschluss folgen weitere 5-6 Jahre Facharztausbildung. Verdienst und Arbeitszeiten unterscheiden sich dann deutlich je nach Fachrichtung, sowie zwischen Klinik und Praxis. Juristen haben zwei deutlich umfangreichere Examen mit höherer Durchfallquote. Der spätere Verdienst ist oft stark von der Examensnote abhängig. Auch Lehrerinnen und Lehrer durchlaufen ein Examen – danach hat der Freistaat Bayern laut Philologenverband jedoch 2020 nur 40% der Bewerber übernommen. Psychotherapeuten machen zwar einen „einfachen“ Universitätsabschluss, müssen dann aber eine dreijährige Therapeutenausbildung absolvieren, für die zwischen ca. 10.000 – 20.000 Euro anfallen. Die Zahl der Praxen ist durch die Kammer begrenzt, sodass es auch schwierig sein kann danach Fuß zu fassen.
Zusammenfassend
Es ging jetzt nicht darum zu sagen „Andere haben es auch schwer“. Es war mir nur wichtig das Examen, das Davor und das Danach, in Perspektive mit vergleichbaren Berufen zu setzen.
Ja, das Examen wird viel Arbeit bedeuten, aber du hast auch sehr gute Chancen beim ersten Durchgang zu bestehen. Danach werden i.d.R. alle ins Vikariat übernommen. In dieser praktischen Ausbildung wirst du bezahlt und musst nicht noch etwas bezahlen. Danach werden wiederum i.d.R. alle in den Pfarrberuf übernommen, was alle Privilegien eines Beamtenverhältnisses mit A13/14 Besoldung bedeutet.
Es wird immer einen Aspekt geben, der in anderen Ausbildungen attraktiver, einfacher oder einsichtiger organisiert ist, aber wer das Examen absolviert, den erwarten gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und ein Beruf der unheimlich viel zurückgibt.
Man sollte Respekt vor dem Examen haben. Zu viel Angst, kann aber eher hinderlich sein. Wer im Bezug auf das Examen unsicher ist, sollte unbedingt die oben genannten Punkte nochmal für sich durchgehen und es ist auch absolut kein Problem (wird einem auch nicht negativ ausgelegt) sich an Herrn Riedner mit der Bitte um Beratung zu wenden. Das Examen ist ein kein Kurzstreckenlauf, sondern ein Marathon. Aber niemand muss das alleine schaffen. Such dir Mitstreiter, Beratung und notfalls auch Hilfe.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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008Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
02 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
NEIN, das ist ein Gerücht. Es gibt in der ELKB KEINE Altersuntergrenze zur Aufnahme ins Vikariat.
Für die Verbeamtung gibt es aber eine Obergrenze. Man sollte das 33. Lebensjahr (bei Vorliegen einer Schwerbehinderung das 35. Lebensjahr) bei Beginn der Vikariats noch nicht vollendet haben. Davon kann es aber Ausnahmen geben (besonders bei Erziehungs- oder Pflegezeiten sowie FSJ zum Beispiel).
Wer älter ist kann trotzdem ins Vikariat gehen und Pfarrer*in werden, dann eben im privatrechtlichen Dienstverhältnis. Die ELKB gleicht, anders als der Staat oder die meisten anderen Landeskirchen, die dadurch normalerweise entstehenden finanziellen Einbußen aus, sodass verbeamtete und angestellte Pfarrpersonen gleich viel netto verdienen.
Wenn ihr diesbezüglich aber Fragen zu eurem persönlichen Einzelfall habt, ist ein Beratungsgespräch mit uns oder einer unserer Juristinnen auf jeden Fall sinnvoll. Das Arbeitsrecht kann auch auf viele Einzelfälle eingehen. Kommt gerne auf mich zu, ich vermittele dann ein Gespräch.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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310Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
31 -
Liebe Leserin, Lieber Leser,
Pfarrerinnen und Pfarrer sollen ein Vorbild im christlichen Leben sein. Das heißt nicht, dass sie perfekt sein sollen – das war noch nie der Anspruch an ein christliches Leben. Vielmehr sollen sie zeigen wie es ist, aus einem Glauben heraus zu leben, der die Gnade und die Liebe Gottes ganz nach vorne stellt. Das gilt auch für die Beziehungen, die sie führen. Das Kirchenrecht hält fest, dass hierfür „Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung maßgebend sind.“ Diese Werte kommen im „Ja“ der Eheleute zu einander bei der Trauung besonders zum Ausdruck. Daher – und weil sie selbst ja auch Menschen trauen – sollen Pfarrerinnen und Pfarrer auch, wenn Sie ein einer längeren, festen Beziehung leben, heiraten. So viel zur Theorie.
Die Praxis in Bayern ist sehr lebensnah. Man muss unterscheiden, ob man in einer anonymen Wohnung in der Stadt lebt, oder in einem Ort, in dem dem Pfarrhaus viel Aufmerksamkeit zukommt. Weiter muss man wohl auch unterscheiden zwischen Paaren, die schon lange zusammen sind und solchen, die sich erst kennenlernen. In einer Großstadt – wo allgemein Menschen vielleicht auch lebensbiographisch später heiraten – wird es meist kein Problem sein zunächst mit einem Partner auch unverheiratet in eine Dienstwohnung zu ziehen. In einer ländlichen Situation kann hingegen schon mal die Fragen kommen „Wann heiraten Sie denn?“. Wer als Single in eine Dienstwohnung einzieht, muss nicht gleich nach den ersten Dates einen Antrag machen und zusammenziehen. Jede Gemeinde weiß, dass sich Liebe entwickelt und Beziehungen tragfähig werden müssen – gerade das kann ein Ausdruck von „Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitiger Verantwortung“ sein. Ich glaube aber auch einfach, dass manche Frage nach einer Hochzeit oft auch dem geschuldet ist, dass die Gemeinde sich gerne mit ihrer Pfarrperson freuen würde.
Nochmal kurz zusammengefasst: Wenn man in einer Langzeitbeziehung mit einer Pfarrperson lebt, sollte man perspektivisch auch dazu bereit sein zu heiraten und damit diese Beziehung öffentlich unter Gottes Segen stellen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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321Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
21 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Das ist wohl eher ein Gerücht.
Zunächst ist die für Gottesdienste vorgesehene Amtskleidung für Pfarrerinnen und Pfarrer der Talar oder die Able+Stola.
Es kann aber sein, dass man in einem bestimmten sozialen Setting, einem lockeren Gottesdienst/Andacht oder auf Social Media auch ohne Talar als Pfarrperson erkennbar sein möchte. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Zur Ordination bekommte jede und jeder beispielsweise von der ELKB ein silbernes Antseckkreuz geschenkt.
Weiter ist in Bayern auch das sog. "Amtshemd" und (seltener) der "Lutherrock" gebräuchlich. Beide werden auch in weiblicher Ausführung geschneidert.
Dann gibt es darüber hinaus auch die Möglichhkeit des Kollarhemds. Hier gibt es vor allem aus Schweden, Großbritannien und den USA auch schicke Schnitte für Männer und Frauen von denen einige auch nachhaltig produziert werden.
Alle genannten Kleidungsstücke werden z.Z. in Bayern von Frauen und Männern getragen.
Am besten ist es hier sich einfach mal online etwas durchzuklicken, weil wir hier keine Werbung für bestimmte Unternehmen machen möchten.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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400Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
20 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
derzeit sind nach Auskunft der Versorgungsabteilung keine Kürzungen der Versorgung geplant.
Auch, wenn sich die Einnahmesituation perspektivsch verändern wird, gehen wir derzeit davon aus, dass es auch für Pfarrerinnen und Pfarrer beim Beamtenverhältnis mit Besoldung A 13/14 bleiben wird.
Mir persönlich ist während der Corona-Lockdowns mit Gespräch mit selbstständigen oder angstellten Freunden noch einmal besonders klar geworden wie priveligiert diese Form der Anstellung und Bezahlung ist.
Die Pfarrer-Ausbildung ist umfangreich und der Beruf ist wunderschön aber anspruchsvoll. Das Gehalt ist - und bleibt - so, dass man davon gut Leben kann, ohne sich noch viele Gedanken übers Geld machen zu müssen.
Die Bezahlung bayrischer Pfarrerinnen und Pfarrer ist zukunftsfähig und muss den Vergleich mit anderen Berufen nicht scheuen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy HenkelWie zufrieden bist du mit der Antwort?
121Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
das ist tatsächlich ein irreführendes Gerücht. Es trifft auf manche andere Landeskirchen zu, aber nicht auf unsere. Tatsächlich kann man Examenskandidat sein, ohne an einem bayerischen Studienort zu studieren. Das Studium ist ein Ort großer Freiheit.
Es ist auch erstaunlich, wie bunt und vielgestaltig unsere Prüfungskommissionen besetzt sind, aus ganz Bayern, vielen anderen Hochschulorten in Deutschland und sogar aus der Schweiz. Das verhindert, so das Denken unserer Landeskirche, eine provinzielle Theologie und gibt die Chance, sich von allen möglichen Orten auf dieses Examen vorzubereiten, zudem mehr an der Sache als nur an lokalen Beziehungen orientiert. Wir freuen uns über Erfahrungen, die Sie an diesen anderen Orten machen können!
Viel Erfolg im Studium und den anstehenden Prüfungen
wünscht
Ihre
Isolde Schmucker
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500Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
10 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
Der Pfarrberuf ist ein Beruf mit viel Tradition im Hintergrund. Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche haben dazu Bilder im Kopf. Für das Bild der Evangelischen Pfarrperson war sicher prägend, wie Luther seine Familie mit Katharina von Bora gestaltet hat: Geistlicher und theologischer Arbeiter versus Mutter und Hausmanagerin.
Wir sind aber keinesfalls gezwungen alle Bilder, die Menschen zum Pfarrberuf im Kopf haben zu reproduzieren.
Die Landeskirche bevorzugt nicht einen bestimmten Familienstand für ihre Pfarrerinnen und Pfarrer.
Es gibt in der ELKB kinderreiche und kinderlose Pfarrer-Ehen, Singles, Transmenschen und gleichgeschlechtliche Paare.
Es ist allerdings so, dass wir mit den Bildern, die Menschen von Pfarrpersonen im Kopf haben, umgehen müssen. Pfarrerinnen und Pfarrer sind je nach Region, Funktions- oder Gemeindestelle oder auch städtischer oder ländlicher Prägung mal mehr, mal weniger öffentliche Personen. Es ist sicher gut sich zu überlegen, wie man vor Ort über persönliches oder privates kommunizieren möchte. Da gibt es nicht „den einen Weg“. Sicherlich hilfreich ist aber eine klare Kommunikation. Z.B. „Meine Frau ist berufstätig, sie wird den Frauenkreis nicht leiten“ oder „Ja, ich bin Single, aber nein, Sie müssen keinen Partner für mich suchen.“
Die Erfahrung zeigt, dass in den allermeisten Fällen klare Kommunikation und die glaubwürdige Persönlichkeit der Pfarrperson/Familie Gemeinden sehr schnell überzeugt – auch wenn es keine Konstellation war, die sie zunächst im Kopf hatten.
Wenn es in Ausnahmefällen Konflikte geben sollte ist der Dekan/die Dekanin Ansprechpartner bei denen man Unterstützung finden kann.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy
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700Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
30 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
Die kurze Antwort ist: Nein, du wirst im Vikariat nicht einfach ins "hinterste Eck" gesteckt.
Die längere Antwort ist folgende: Vor dem Vikariat fragen wir schriftlich ab für welche Art Gemeinde (Arbeitsschwerpunkt, Sozialsturktur, Stadt/Land etc) du dich interessierst und welche Gegend für dich gut wäre. Dann laden wir dich zu einem "Kennelerngerspräch" Gespräch ein um dich eben kennenzulernen. Dabei kann der Einsatzort auch nochmal zur Sprache kommen. Sobald wir mit allen gesprochen haben gehen das Predigerseminar und die Ausbildungsabteilung daran potentielle Mentorinnen und Mentoren in den jeweiligen Wunsch-Regionen anzusprechen. Dann wird geschaut, wie man möglichst gut möglichst vielen Interessen von möglichst allen gerecht werden kann.
Das bedeutet, wenn 20 Vikare alle in eine Stadt wollen, werden die meisten diesen Wunsch nicht erfüllt bekommen - dann haben in der Regel diejenigen mit wichtigen familiären Gründen vorrang.
Üblicherweise verteilen sich die Interessen und Wünsche aber schon recht breit, sodass wir vielen gerecht werden bzw. gute Alternativen bieten können.
Es ist aber schon so, dass man keinen Anspruch etwa auf eine bestimmte Stadt hat. Da die Vergabe von den Wünschen der Vikare, den Mentorinnen und den Gegebenheiten in den Gemeinden abhängig ist, ist die Zuteilung ein komplexer Prozess.
Sicher ist: Du wirst nicht in deine Heimatgemeinde kommen und du solltest auch bei deinen Wünschen nicht eine konkrete Gemeinde, sondern eine Region angeben. Aber sicher ist auch, du wirst nicht bewusst ganz woanders eingesetzt als du es in der anfänglichen Abfrage angeben hast.
Siehe dazu auch den Clip mit Frau Schmucker auf unserem Intsa Kanal mehr_als_ja_und_amen
Herzlich,
Steve Kennedy HenkelWie zufrieden bist du mit der Antwort?
600Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
90 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
Die meisten unserer Studierenden bestehen das 1. Examen im ersten Durchgang.
Das ist also durchaus möglich und wir empfehlen auch es so anzupeilen.
Natürlich ist es aber möglich, die Prüfungsordnung bestmöglich zum Betonen der eigenen Stärken und Ausgleichen der eigenen Schwächen auszunutzen. Wie etwa im genannten Fall.
Bevor man aber zu so einer Maßnahme schreitet lohnt ein offenes Gespräch z.B. mit Herrn Riedner vom Prüfungsamt:
https://www.pfarrer-in-bayern.de/094B13FE144F48D0B087AC0279CEDFE2.php
Die Studierendenvertretung der ELKB, der LabeT, vermittelt auch Kontakte und Mentorings für das Examen:
https://www.labet.de/
labet@elkb.de
Und es ist immer eine gute Idee sich mit Menschen, die gerade ihr Examen bestanden haben und Kommilitonen aus dem eigenen Jahrgang bzw. der eigenen Lerngruppe zu besprechen.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
Wie zufrieden bist du mit der Antwort?
100Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
00 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Wie in anderen Berufen auch (etwa bei Lehrern, aber in anderer Form auch z.B. bei Steuerberatern) ist es so, dass die Ausbildung der angehenden Pfarrerinnen und Pfarrer in der Hand der Landeskirchen liegt. Meistens gilt - oder galt - wo man herkommt, da tritt man nach dem Examen auch in den Dienst.
Es gab schon immer Landeskirchen, die gerne Externe in ihren Dienst übernahmen und solche, die damit zögerlicher waren.
Grundsätzlich gilt aber:
Ein Theologisches Examen in einer EKD Gliedkirche wird von allen anderen Landeskirchen anerkannt.
Auch ist inzwischen der Wechsel zwischen den Landeskirchen erheblich leichter geworden!
Es ist kein Ausnahmefall mehr, dass ein Pfarrer auch nach einigen Dienstjahren noch die Landeskirche wechselt.
Dies ist allerdings, da z.B. inzwischen Pensionsansprüche in der vorherigen Landeskirche aufgelaufen sind, die dann übertragen werden müssen, deutlich komplexer, als wenn einfach eine Studentin von einer Landesliste auf eine andere wechselt.
Daher ist die Faustregel schon richtig:
Wer auf jeden Fall wechseln möchte, sollte dies möglichst früh z.B. im Studium tun oder ein Gastvikariat in der Wunschkirche ausprobieren.
Für diejenigen die sich auf eine bestimmte Stelle bewerben oder die aufgrund biographischer Veränderungen die Landeskirche wechseln wollen, können oft Wege gefunden werden. Ob das geht, hängt in der Regel von der Landeskirche ab zu der man wechseln möchte.
Grundsätzlich ist man als Pfarrerin oder Pfarrer auch nicht an Deutschland gebunden!
Die EKD hat 120 Geistliche weltweit in ihren Auslandsgemeinden im Einsatz.
https://www.ekd.de/Auslandsgemeinden-10753.htm
Und auch die ELKB unterhält ein weltweites Netzwerk an Partnerkirchen bei denen ein Einsatz im Ausland möglich ist.
https://handlungsfelder.bayern-evangelisch.de/weltweites-netzwerk-der-landeskirche.php
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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03-1Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
40 -
Liebe Leserin,
vielen Dank für diese wichtige Frage! Gerade um dieses Themengebiet gibt es viele Gerüchte.
Grundsätzlich ist es so:
Allein der Umstand, professionelle psychologische oder psychotheraupeutische Hilfe in Anspruch genommen zu haben, ist kein Hindernis für die Übernahme in den Dienst der ELKB. Er ist vielmehr Ausweis dessen, dass jemand Probleme, die er oder sie erkannt hat oder zu haben meint, mit professioneller Hilfe zu lösen versucht (hat).
Bei der Gesundheitsüberprüfung sagt ein „Ja“ auf die Frage „Waren Sie schon einmal in psychotherapeutischer (o.ä.) Behandlung?“ ohnehin nichts über die Details aus, muss aber wahrheitsgemäß gegeben werden.
Für die Frage der Übernahme in den Dienst der ELKB ist die Dienstfähigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung über die Übernahme relevant und wird von einem Vertrauensarzt oder einer Vertrauensärztin begutachtet. Selbstverständlich wird dann ärztlicherseits nachgefragt, um die Frage der Dienstfähigkeit zu beurteilen. Details bleiben bei der Vertrauensärztin oder dem Vertrauensarzt, die oder der nur das ärztliche Urteil „Geeignet“ oder „Ungeeignet“ für den Dienst an die Landeskirche weitergibt.
Wir wollen Pfarrerinnen und Pfarrer in unserem Dienst haben, die ihre Persönlichkeit reflektieren und die gefestigt und stabil ihren Dienst tun können. Die Entscheidung - ggf. schon im Studium - in einer Therapie an sich/ an Problemen zu arbeiten kann gerade für einer hohe Selbstreflexionsfähigkeit sowie für Verantwortung und Selbstsorgekompetenz sprechen. Das wird keinem zum Nachteil ausgelegt, im Gegenteil.
Die Gesundheitsprüfung ist dazu da, sicherzustellen, dass die angehenden Pfarrerinnen und Pfarrer auch auf Dauer dienstfähig sind. Nur, wenn Vertrauensärzte zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht gewährleistet ist, wirkt sich das negativ auf die Anstellungsfähigkeit aus.
Also:
Setzten Sie sich mit sich selbst auseinander, reflektieren Sie sich und wenn sie Probleme haben, ziehen Sie geistliche, supervisorische oder therapeutische Hilfe hinzu. Das ist der beste Weg für eine lange und gesunde Ausübung des Pfarrberufs.
Wenn es dazu konkretere Fragen gibt, wenden Sie sich gerne auch telefonisch an uns. Frau Schmucker ist da eine gute Ansprechpartnerin.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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502Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
22 -
Lieber Leser,
manchmal ist es tatsächlich so, dass es beim miteinander der Berufe in der Kirche etwas holpert. Jede und jeder hat seinen jeweiligen Beruf mit guten Absichten ergriffen und lebt ihn mit Herzblut aus. Manchmal kommt es da zu Reibungen zwischen Berufen oder Arbeitsgebieten darüber, was jetzt gerade als wichtig empfunden wird.
Meiner Ansicht nach gibt es aber auch viele gut funktionierende Teams - und gerade die sind erfolgreich, weil sich alle ihn ihren Berufen, Begabungen und Stärken unterstützen und ergänzen.
Das sollte als Ziel für die Zusammenarbeit auch in der Ausbildung vermittelt werden.
Der landeskirchliche Prozess "Miteinander der Berufe", der auch auf dieser Seite beschrieben wird, beschäftigt sich ausdrücklich damit wie die Wertschätzung der Berufe untereinander erhöht werden kann. Dabei wird zum Beispiel auch darüber nachgedacht ob bestimmte Abschnitte der Ausbildung zusammen absolviert werden können, damit man nicht erst auf der ersten Stelle auf die anderen Berufe trifft. Aber dieser Prozess ist nicht abgeschlossen. Du sollst nur wissen - hier ist einiges in Bewegung.
Wenn es um konkrete Fällte geht, kannst du dich gerne bei uns melden.
Herzlich,
Steve Kennedy Henkel
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021Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
02 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
zunächst bitte ich die Verspätung zu entschuldigen, wir hatten etwas Krankenstand.
Nun zur eigentlichen Frage.
Tatsächlich ist es so:
Im Vikariat ist kein Mentorenwechsel vorgesehen. Wenn es besondere Gründe für einen Mentorenwechsel gibt, folgt daraus (wenn der Wechsel nicht durch einen Stellenwechsel des Mentors o.ä. begründet ist) eine Eignungsprüfung des Vikars/der Vikarin am Ende des Vikariats. Um so einen Wechsel zu organisieren sollte man sich vertrauensvoll an das Predigerseminar wenden.
Die Regelung sollte, wie ich vermute, tatsächlich die Teamfähigkeit der Vikare sicherstellen.
Aber natürlich ist auch im Landeskirchenamt bekannt, dass es manchmal Gründe gibt, die einen Wechsel des Mentors / der Mentorin mehr als sinnvoll für die Weiterführung des Vikariats erscheinen lassen. Dies hat nicht unbedingt etwas mit der Eignung des Vikars oder der Vikarin zu tun.
Daher sind die Eignungsabklärungsgespräche zwar z.Z. noch ein Automatismus. In den letzten 4 Jahren (das ist nur der Zeitraum den ich verifizieren konnte, da es davor einen anderen Stelleninhaber gab) wurde aber niemand aufgrund eines solchen Eignungsabklärungsgesprächs für "ungeeignet" befunden.
Grundsätzlich gilt:
Im Vikariat sollte der Mentor nicht gewechselt werden. Wenn Sie aber gewichtige und nachvollziehbare Gründe für einen Wechsel haben, wird Ihnen dieser nicht zum Nachteil ausgelegt.
Weiter wird die Vikariatsausbildung z.Z. im Prozess Vikariat 2026 überarbeitet. Ob der bisherige Automatismus (Wechsel=Eignungsprüfung) dabei bestehen bleibt ist mehr als offen. Finale Ergebnisse des Prozesses liegen aber noch nicht vor.
Ich hoffe das klärt die Lage etwas.
Herzliche Grüße,
Steve Kennedy Henkel
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112Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
21 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
ich war leider die letzten Tage krank. Es kann immer mal sein, dass ich in Urlaub oder außer Gefecht bin. Manchmal muss ich mir auch das Wissen bei Anderen organisieren um eine Frage z.B. rechtssicher beantworten zu können. Der Normfall soll aber sein, dass die Fragen binnen 72 Stunden beantwortet sind.
Bisher sind alle Fragen beantwortet worden und wir haben noch nie eine Frage gelöscht.
Sorry und herzliche Grüße,
SteveWie zufrieden bist du mit der Antwort?
11-20Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
-15 -
Liebe Leserin, lieber Leser,
das ist ein Produkt aus der Gerüchteküche, in dem Zweierlei zusammengerührt ist, was dann aufstößt.
Die Zutaten im Einzelnen:
Mutterschutz: In den 6 Wochen vor der Geburt kann die Vikarin freiwillig arbeiten, wenn sie z.B. ein Projekt beenden möchte o.ä.. Im Mutterschutz nach der Geburt darf die Mutter nach dem Gesetzgeber nicht arbeiten. Trotzdem bedeutet der Mutterschutz keine automatische Verlängerung des Vikariats. Wenn z.B. ein PS-Kurs in die Zeit des Mutterschutzes fällt, kann der in der Regel zusammen mit einem anderen Jahrgang nachgeholt werden.
Arbeit nach 20 Uhr: Dieser Punkt ist für den ganzen Zeitraum der Schwangerschaft einschlägig und hängt mit einer Besonderheit im Pfarrberuf zusammen. Wir arbeiten ja „antizyklisch“ zu einem Großteil der Ehrenamtlichen und haben deswegen viele Teamsitzungen und Gremien abends. Diese Arbeit ist grundsätzlich auch Teil der Gemeindephasen im Vikariat. Wenn die Vikarin während der kompletten Schwangerschaft nicht nach 20 Uhr arbeiten möchte oder es aus gesundheitlichen Gründen nicht darf, wenden sich die Vikarin und Mentor/Mentorin an den Ansprechpartner im Predigerseminar. Zusammen und für den individuellen Fall wird geklärt, ob und wie die Ausbildung trotz der Einschränkungen in dem ursprünglich geplanten Zeitraum absolviert werden kann.
Grundsätzlich versuchen wir ein „two in one“: Die Sicherheit und Gesundheit der Schwangeren und des Kindes gewährleisten und der Vikarin einen ebenso schnellen wie sinnvollen Abschluss der Ausbildung ermöglichen.
Grüße aus dem Predigerseminar,
Regina FritzWie zufrieden bist du mit der Antwort?
-130Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
4-1 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der Landeslisten. Das heißt, dass man i.d.R. in seiner Heimatkirche auch Examen macht und in den Dienst tritt.
Damit soll es zum Beispiel nicht zu einem "Abwerbe-Wettbewerb" unter den Landeskirchen kommen.
Wenn aber Studierende, die nicht aus der ELKB kommen mit dem Interesse in Bayern zu arbeiten an uns heran treten, gehen wird damit in der Regel aber sehr positiv um.
- Wer noch auf keiner landeskirchlichen Liste steht wird zum Gespräch ins Landeskirchenamt eingeladen. Hier geht es darum ob der Bewerber oder die Bewerberin rüber bringen kann, wieso sie sich für den Pfarrberuf interessieren und wieso sie gerne nach Bayern möchten. In der Regel steht am Ende die Aufnahme auf die Bayrische Liste der Theologiestudierenden.
- Wer schon auf einer anderen Liste steht, kann unter den gleichen Bedingungen nach Bayern wechseln. Hier gibt dann i.d.R. die Heimatkirche des Kandidaten ihre Zustimmung und übersendet der ELKB die Personalakte.
- Wer nach dem Examen in einer anderen Landeskirche in Bayern ins Vikariat gehen möchte kann entweder ein Gastvikariat machen um Bayern kennenzulernen. Oder er bekundet seine Motivation nach Bayern zu wechseln. In diesem Fall findet vorher - weil wir den Kandidaten dann garnicht kennen - ein sog. Eignungsabklärungsgespräch statt. Hier sollen die ELKB und der Kandidat oder die Kandidatin sich kennenlernen. Auch hier sollte man sagen können, wieso man gerne nach Bayern kommen würde. Steht am Ende für beide ein OK, kann der Kandidat in Bayern ins Vikariat übernommen werden. Auch während des Gastvikariats in Bayern ist so ein Wechsel jeder Zeit möglich. Auch hier gibt es dann ein Eignungsabklärungsgespräch.
In Kürze: Es gibt einige Wege nach Bayern zu wechseln. Wir bewerben das aus Respekt vor den anderen Landeskirchen nicht offensiv, aber wer sich mit seinem Interesse bei uns meldet hat gute Chancen übernommen zu werden.
Zu dem Thema findest du auch einen Text auf der Website:
https://www.pfarrer-in-bayern.de/ubernahme-aus-anderen-landeskirchen-172.php
Herzlich,
Steve
P.S. Ich bin selbst im Gastvikariat erst nach Bayern gewechselt :)Wie zufrieden bist du mit der Antwort?
110Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
01 -
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
zur Zeit sind 54% der Studierenden auf der Bayrischen Liste weiblich. Das ist eine leichte Mehrheit, aber im Grunde haben wir ein ausgeglichenes Verhältnis, sodass auch absehbar Männer und Frauen im Pfarrberuf in den Gemeinden gleichstark vertreten sein dürften.
Herzliche Grüße,
SteveWie zufrieden bist du mit der Antwort?
1-10Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
01 -
Lieber Leser,
Liebe Leserin,
Wir von der Nachwuchsgewinnung der ELKB schauen unseren Studierenden natürlich nicht ins Schlafzimmer.
Dennoch gehe ich eher davon aus, dass es sich hierbei zumindest in dieser allgemeinen Formulierung um ein Gerücht handelt.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist aber eine große Kirche in der unterschiedliche Frömmigkeitsprofile ihren Platz haben.
Es kann daher vermutet werden, dass es unter unseren Studierenden sowohl solche gibt, die mit dem Sex bis zur Verlobung oder Ehe warten, als auch solche, die ihre Sexualität auf andere Weise verantwortlich leben.
Herzliche Grüße,
Steve
PS. Da ich letzte Woche krank war, bitte ich die Verspätete Beantwortung zu entschuldigen.Wie zufrieden bist du mit der Antwort?
2-10Rattenfänger Antwort oder was dazugelernt?
3-1 -