Gastvikariat

Zu Gast bei uns!

Ein Vikariat bei uns ist auch als Gast möglich, wenn du auf einer anderen Landesliste stehst.

Vikare und Vikarinnen aus anderen Landeskirchen sind grundsätzlich in der ELKB willkommen. Für ein Gastvikariat wird aber die Zustimmung deiner Heimatkirche benötigt. Wenn das gegeben ist, stellt dir die ELKB einen Ausbildungsplatz zur Verfügung und nimmt die Theologische Anstellungsprüfung ab. Gastvikare stehen jedoch weiterhin in einem Dienstverhältnis zu ihrer Landeskirchen, sie werden zum Beispiel von dort bezahlt.

Frau im Gespräch
GlobalStoc, i-Stock.com

Ansprech­partnerin

Portrait Isolde Schmucker

Kirchenrätin
Isolde Schmucker
089/5595-232
0172-7084531
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Auch bayerische Vikare können einen Antrag auf ein Gastvikariat in einer anderen Landeskirche stellen. Dazu bedarf es eines Motivationsschreibens für das Gastvikariat an die entsprechende Landeskirche. Ein positiver Entscheid erfolgt auch hier in einvernehmlicher und enger Absprache mit der aufnehmenden Landeskirche. Die Theologische Anstellungsprüfung wird in der Gastkirche abgelegt.