FAQ zum Vikariat
Gute Frage!
Sicher hast du ganz viele Fragen zum Vikariat. Die Antworten darauf findest du in unserer Liste. Wenn du noch mehr wissen möchtest, nimm doch Kontakt mit uns auf, wir helfen dir gerne weiter.
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Zur Erstanschaffung eines Talars gibt es einen Zuschuss seitens der ELKB in Höhe von 450 Euro. Ein Antrag ist unter Vorlage der Originalrechnung an das Landeskirchenamt zu richten ( F.4.8. Sachbearbeiterin: Frau Bianca Behrens, Tel. 089 5595-392).
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Vikarinnen, die sofort nach der Mutterschutzfrist oder nach der Elternzeit wieder in den Dienst einsteigen möchten, planen mit dem Predigerseminar gemeinsam die individuelle Fortsetzung des Vikariats (z.B. Verbleib im aktuellen Kurs, Wechsel in einen anderen Kurs etc.).
Selbstverständlich kann auch während des Vikariats von Müttern und Vätern bis zu dreimal Elternzeit in Anspruch genommen werden. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich dadurch unter Berücksichtigung der versäumten Ausbildungsabschnitte.
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Das Teilzeitvikariat ist noch in der in der Erprobungsphase. Das Teilzeitvikariat dauert vier Jahre und setzt die Bereitschaft voraus, dass die Vikarin oder der Vikar im Teildienst durchschnittlich halbjährlich die Kursgruppe im Predigerseminar wechselt.
Daneben kann nach 18 Monaten Vikariat oder später ein Teilzeitvikariat aufgrund von Elternzeit beantragt werden. Die Vikariatszeit im Teildienst verdoppelt die noch verbleibende Zeit des Vikariates. Im Fall von 12 Monaten bis Vikariatsende auf 24 Monate im Teildienst oder im Fall von sechs Monaten bis Vikariatsende auf 12 Monate im Teildienst.
Das Predigerseminar verfügt über alle Informationen und Erfahrungen zu den Rahmenbedingungen des Teilzeitmodells sind. -
Die Kirchengemeinde, in der das Vikariat absolviert wird, übernimmt gemäß § 3 Mietzuschussbekanntmachung die Gebühren für dienstliche Telefongespräche. Darüber hinaus können Vikarinnen und Vikare, die eine Flatrate haben, diese für dienstliche Telefongespräche nutzen. Die Kosten werden mit einem Pauschalbetrag von 12,50 Euro monatlich durch die Kirchengemeinde übernommen.
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Nach bisheriger Regelung stehen Vikarinnen und Vikaren jährlich 36 Kalendertage Urlaub zu (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 PfUrlV – RS 508). Im ersten Ausbildungsjahr bemisst sich die Länge des Urlaubs anteilsmäßig nach den Dienstmonaten. Der Urlaub muss am Ausbildungsort über den Dienstweg beantragt werden.
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Vikarinnen und Vikaren im Vorbereitungsdienst stehen außerdem 12 Arbeitstage Sonderurlaub zur Vorbereitung auf die Theologische Anstellungsprüfung zu, die nicht am Stück genommen werden müssen.Vikarinnen und Vikaren im Vorbereitungsdienst stehen außerdem 12 Arbeitstage Sonderurlaub zur Vorbereitung auf die Theologische Anstellungsprüfung zu. Die Sonderurlaubstage müssen nicht am Stück genommen werden.
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Auf die Familiensituationen nehmen wir bei der Vergabe der Einsatzorte im Vikariat Rücksicht.
Es gibt für Vikarinnen und Vikare mit Kind die Möglichkeit, den Einsatzorte im Vikariat in räumlicher Nähe zum Predigerseminar zu wählen, um eine verlässliche Kinderbetreuung für beide Ausbildungsteile – Gemeinde und Predigerseminar – nutzen zu können.
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Die besonderen Herausforderungen, die ein Vikariat für Familien mit sich bringt, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Mütter und Väter, insbesondere Alleinerziehende, können mit der Unterstützung der ELKB rechnen. Wir setzen uns dafür ein, dass berufliche und familiäre Verpflichtungen in Einklang gebracht werden können.
Die Standards der Ausbildung sind auch für Vikarinnen und Vikare mit familiären Verpflichtungen verbindlich. Die zweite Ausbildungsphase ist neben der Ausbildung der anderen pastoralen Kompetenzen in besonderer Weise an der Weiterentwicklung personaler Kompetenz orientiert. Diese Weiterentwicklung erfordert Zeit und Raum.
Grundsätzlich sind Vikarinnen und Vikare nur verpflichtet, während der Kurszeit anwesend zu sein. So können diejenigen, die in Nürnberg und Umgebung eingesetzt sind, problemlos Kontakt zu ihrer Familie halten und etwa Abends nach Hause fahren.
Stillende Mütter können ihr Kind selbstverständlich ins Predigerseminar mitbringen – zusammen mit einer Begleitperson, die das Kind während der Kurszeiten beaufsichtigt. Kinderbetreuungskosten von 100 € pro Kurswoche werden vom Ausbildungsreferat gezahlt. Die Kosten für die Unterbringung der Begleitperson im Predigerseminar übernimmt das Predigerseminar. Für die Verpflegung der Betreuungsperson wird der Sachbezugswert in Rechnung gestellt, derzeit für das Frühstück 1,57 €; das Mittagessen 2,87 € und das Abendessen 2,87 € beträgt.
Tritt in einem besonderen Fall bein „Betreuungsnotstand" ein und ist die Betreuung nicht gewährleistet , können auch ältere Kinder mit einer Betreuungsperson in das Predigerseminar mitgebracht werden. Auch in diesen Fällen wird für die Verpflegung der Betreuungsperson der Sachbezugswert in Rechnung gestellt, die Kosten der Unterbringung im Predigerseminar trägt das Predigerseminar.
Darüber hinaus können Kinder bis zum Alter von drei Jahren und eine Betreuungsperson mitgebracht werden, wenn im Predigerseminar genügend Raumkapazität vorhanden ist.
Im Predigerseminar gibt es unterschiedliche Möglichkeiten Eltern in der Aufgabe zu unterstützen, den Anforderungen der Familienarbeit und der Ausbildung gerecht zu werden. Hierbei werden in den meisten Fällen individuelle Möglichkeiten gesucht, da die Familiensituationen und Bedürfnisse sehr verschieden sind.