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Deine Bewerbung für's Vikariat

Du hast Evangelische Theologie studiert und möchtest Pfarrerin oder Pfarrer werden? Hier erfährst du, welche Abschlüsse anerkannt werden, wie das Bewerbungsverfahren abläuft und wie du dich gut darauf vorbereiten kannst.

So wirst du Vikar:in in Bayern

Du hast Evangelische Theologie studiert – jetzt möchtest du den nächsten Schritt gehen? Für das Vikariat in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern sind bestimmte Studienabschlüsse zugelassen. Im Bewerbungsverfahren geht es darum, wie du Verantwortung übernimmst, mit anderen arbeitest, deine Erfahrungen reflektierst und deinen eigenen Weg als Pfarrerin oder Pfarrer entwickeln möchtest.

Wer kann sich für das Vikariat Bewerben?

Welche Abschlüsse werden anerkannt?

Vor dem Vikariat steht dein Theologiestudium. Mit diesen Abschlüssen kannst du dich für einen Platz im Vikariat bewerben:

Evangelische Theologie (Kirchl. Prüfung / Magister)

Du hast Evangelische Theologie mit Kirchlicher Prüfung oder Magister studiert? Für das Vikariat werden sowohl das Kirchliche Examen aller EKD-Gliedkirchen als auch die Fakultätsexamina der deutschen evangelischen Fakultäten/Fachbereiche bzw. der kirchlichen Hochschule Neuendettelsau anerkannt. Die zugelassenen möglichen Studienorte findest du hier.

Evangelische Theologie (Promotion)

Auch mit einer abgeschlossenen Promotion zum Dr. theol. und einem Rigorosum in mindestens drei Fächern kannst du am Bewerbungsverfahren für das Vikariat teilnehmen.

Master of Theological Studies (Quereinstieg)

Der Master of Theological Studies ermöglicht dir den Quereinstieg ins Vikariat und die Zulassung zum Bewerbungsverfahren. Die möglichen Studienorte findest du hier.

Berufsbegleitender Studiengang ins Pfarramt (Quereinstieg)

Der berufsbegleitende Studiengang der Augustana-Hochschule Neuendettelsau qualifiziert dich direkt für das Vikariat. Das Bewerbungsverfahren absolvierst du bereits vor Beginn des Studiums – danach musst du es nicht noch einmal durchlaufen. Mehr dazu hier.

Was erwartet dich im Bewerbungsverfahren?

Die Aufnahme ins Vikariat erfolgt über ein strukturiertes Bewerbungsverfahren. Dabei geht es nicht nur um deine Studienleistungen – diese sind durch deinen bestandenen Studienabschluss abgebildet. Drei Bausteine zeigen unterschiedliche Seiten von dir – deine Persönlichkeit, dein Verhalten in konkreten Situationen und dein Engagement. Die Bausteine werden nach klaren Kriterien bewertet und zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt. So entsteht ein möglichst faires und nachvollziehbares Bild davon, was du für den Pfarrberuf mitbringst.
Das neue Verfahren startet ab Frühjahr 2027.

Persönlichkeitstest

Der BIP-6F (Bochumer Inventar zur berufsbezogenen Persönlichkeitsbeschreibung – 6 Faktoren) ist ein wissenschaftlich entwickelter Fragebogen zu sechs berufsbezogenen Persönlichkeitsfaktoren – zum Beispiel Engagement, Sozialkompetenz und Stabilität. Du machst ihn frühestens nach deinem Gemeindepraktikum. So kannst du erste Erfahrungen aus der Praxis einbeziehen.

Dein Ergebnis wird mit einem Anforderungsprofil für den Pfarrberuf abgeglichen. Dabei geht es nicht um ein „richtiges“ Pfarrprofil, sondern darum, deine Stärken und mögliche nächste Entwicklungsschritte sichtbar zu machen. Daraus kann im Gespräch mit der Kirchlichen Studienbegleitung ein passender Engagement-Baustein der Profil-KSB entstehen.

So kannst du dich vorbereiten:
Antworte ehrlich und spontan. Überlege vorher, in welchen Situationen du Verantwortung übernommen, im Team gearbeitet, Konflikte erlebt oder Belastungen bewältigt hast. Versuche nicht, ein vermeintlich „richtiges“ Pfarrprofil zu erraten.

Strukturiertes Bewerbungsgespräch

Das Gespräch dauert etwa 60 Minuten und folgt einem festen Leitfaden. Es geht um deine fachlichen, persönlichen und haltungsbezogenen Kompetenzen sowie um konkrete alltagsbezogene Themen – zum Beispiel Nähe und Distanz, Macht und Verantwortung, sowie Prävention sexualisierter Gewalt.

Bewertet wird nach einer fünfstufigen Skala mit klaren Kriterien. In der Regel besteht die Kommission aus einer Dekanin oder einem Dekan, einer Vertretung der Abteilung P und einer Juristin oder einem Juristen. Die Mitglieder bewerten zunächst unabhängig und gleichen ihre Einschätzungen anschließend strukturiert ab.

So kannst du dich vorbereiten:
Reflektiere dein Gemeindepraktikum und andere Erfahrungen. Überlege dir konkrete Beispiele aus Teamarbeit, Konflikten oder Projekten – und was du daraus gelernt hast. Du musst keine perfekten Musterlösungen liefern, sondern deine Perspektive und Entscheidungen nachvollziehbar erklären können.

Engagement

Dein außercurriculares Engagement ergänzt den Persönlichkeitstest und das Gespräch. Es zeigt, wie du tatsächlich Verantwortung übernimmst, Eigeninitiative entwickelst, verlässlich mitarbeitest und Gemeinschaft oder Gesellschaft mitgestaltest.

Bewertet werden bis zu drei aktuelle und aussagekräftige Engagementbereiche. Dazu können zum Beispiel Ehrenamt, kirchliches oder gesellschaftliches Engagement gehören. Auch Elemente aus der freiwilligen Profil-KSB können hier eingebracht werden. Es zählt nicht nur, wie viele Tätigkeiten du vorweisen kannst, sondern auch, wie intensiv und verbindlich du dich engagiert hast. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage eingereichter Nachweise. Hierfür liegt ein standardisiertes Bewertungsraster vor.

So kannst du dich vorbereiten:
Wähle bis zu drei Tätigkeiten aus, die möglichst aktuell und für dich besonders aussagekräftig sind.

Freiwillige Berücksichtigung des Gemeindepraktikums

Das Gemeindepraktikum ist Voraussetzung für das Bewerbungsverfahren. Für Studierende auf der bayerischen Anwärterliste können die Ergebnisse freiwillig in die Gesamtbewertung einfließen. Grundlage dafür ist die standardisierte Rückmeldung deines Gemeindementors / deiner Gemeindementorin. Je nach Ergebnis kann sich dein Gesamtscore um bis zu 0,3 Punkte verbessern.

Wie du zu deiner Ausbildungsregion kommst

Nicht du bewirbst dich auf eine Stelle – die Region bewirbt sich um dich: In Bayern läuft das anders als du vielleicht denkst: Ausbildungsregionen bewerben sich um die Vikarinnen und Vikare – nicht andersherum. Jede Region zeigt, was sie zu bieten hat: welche Orte, welche Einrichtungen, welche besonderen Möglichkeiten. Du bist ein Gewinn für die Region – und das macht sich auch darin bemerkbar, wie das Verfahren gestaltet ist.

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    So geht’s los

    Die Regionen stellen sich vor

    Das Ausbildungsreferat im Landeskirchenamt stellt dir eine Übersicht aller verfügbaren Ausbildungsregionen zur Verfügung – mit den jeweiligen Bewerbungen der Regionen.

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    Du hast die Wahl

    Du wählst deine drei Favoriten

    Aus dem Pool der Regionen gibst du drei Favoriten an und begründest kurz, warum diese für dich interessant sind. Auch persönliche Gründe für bestimmte Regionen gibst du hier mit an.

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    Die Entscheidung

    Die Zuteilung erfolgt

    Das Ausbildungsreferat teilt die Stellen zu – mit dem Ziel, für die gesamte Gruppe die größtmögliche Zufriedenheit zu erreichen. Es gibt kein Punktesystem, das bestimmte Interessen systematisch bevorzugt. Alle genannten Gründe spielen eine Rolle. Ggf. findet vor der Zuteilung noch ein telefonischer Kontakt statt.

Gesa über ihr Vikariat und den Weg ins Theologiestudium

Man muss nicht perfekt glauben.

Deine nächsten Schritte

Das Vikariat beginnt entweder zum 1. September oder zum 1. März. Plane frühzeitig – hier sind die wichtigsten Termine:

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    9 Monate vor Beginn

    Antrag und Lebensläufe einreichen

    Dein ausgefüllter Antrag sowie ein ausformulierter und ein tabellarischer Lebenslauf mit Foto müssen per E-Mail beim Ausbildungsreferat vorliegen. Danach bekommst du eine Eingangsbestätigung und weitere Informationen. Stichtage: 1. Dezember bei Beginn am 1. September, 1. Juni bei Beginn am 1. März.

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    6 Monate vor Beginn

    Weitere Unterlagen vollständig einreichen

    Jetzt müssen außerdem vorliegen: der Kandidatinnen- und Kandidatenfragebogen mit Foto, ein erweitertes Führungszeugnis und ein eine Erklärung zum Gesundheitszustand. Falls nötig, reichst du zusätzlich einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Altersgrenze oder der Vierjahresfrist seit dem Examen ein.

    Nach Eingang deines Antrags erhältst du eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen und Unterlagen.

    Wichtig: Das Führungszeugnis und die Erklärung zum Gesundheitszustand dürfen bei Beginn des Vikariats höchstens ein Jahr alt sein. Für die Vollständigkeit und fristgerechte Abgabe deiner Unterlagen bist du selbst verantwortlich. Gründe für die Befreiung von der Altersgrenze (für ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis): Elternzeit (max. 1 Jahr pro Kind), Pflege von Familienangehörigen, Zivildienst, Wehrdienst, staatl. anerkannter Freiwilligendienst
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    3 Monate vor Beginn

    Bestätigung über Studienabschluss einreichen

    Bei Fakultätsexamen, einem kirchlichen Examen außerhalb der ELKB oder Master of Theological Studies: 3 Monate vor Beginn des Vikariats muss eine offizielle Bestätigung deiner Universität bzw. deiner Landeskirche über den erfolgreichen Abschluss deines Studiums vorliegen. Dein offizielles Zeugnis muss spätestens ein Monat vor Beginn des Vikariats beglaubigt vorliegen. Bei einem kirchlichen Examen der ELKB entfällt dieser Schritt.

    Stichtage Beginn 1. März: 1. Dezember (offizielle Bestätigung der Universität muss vorliegen); 1. Februar (beglaubigtes Zeugnis muss vorliegen) Stichtage Beginn 1. September: 1. Juni (offizielle Bestätigung der Universität muss vorliegen); 1. August (beglaubigtes Zeugnis muss vorliegen)

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen? Dann findest du hier die Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Bewerbungsprozess für das Vikariat. Noch mehr Antworten findest du im FAQ Bereich.

Werde ich nach dem Master of Theological Studies automatisch ins Vikariat der ELKB übernommen?

Nein. Der Studiengang berechtigt dich aber, am Aufnahmeverfahren ins Vikariat teilzunehmen.

Darf man als angehender Vikar selbst in einer psychotherapeutischen Behandlung sein?

Ja, das darf man! Manchmal ist psychotherapeutische Begleitung eine sinnvolle und wertvolle Hilfe. Hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung für ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis geht es nicht darum, ob eine Psychotherapie durchgeführt wurde oder noch durchgeführt wird. Relevant ist, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die Auswirkungen auf die Ausübung der Dienstpflichten haben. Auch wird betrachtet, wie sich etwaige Beeinträchtigungen voraussichtlich entwickeln werden. Die Landeskirche hält sich hierbei an die Grundsätze, die die staatliche Rechtsprechung entwickelt hat. Ob die Eignung vorliegt wird im Landeskirchenamt – und nicht durch den Vertrauensarzt – auf Grundlage des Gutachtens eigenständig beurteilt. Da die Situation bei jedem Menschen anders ist, muss auch jeder Fall einzeln betrachtet und geprüft werden.

Gibt es Altersgrenzen für eine öffentlich-rechtliche Anstellung?

Ja, die gibt es. Die Altersgrenzen sind:

Beginn des Vikariats: das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet (bei Schwerbehinderung das 35.)
Beginn des Probedienstes : das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
Übernahme auf Lebenszeit: das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet

Für alle, die älter sind, gibt es die Möglichkeit einer privatrechtlichen Anstellung.

Bewerbe ich mich selbst auf eine konkrete Vikariatsstelle?

Nein. In Bayern bewerben sich die Ausbildungsregionen um die Vikar:innen. Das Ausbildungsreferat nimmt anschließend die Zuteilung vor und berücksichtigt deine angegebenen Gründe.

Wie finde ich meine Ausbildungsregion?

Die Ausbildungsregionen stellen sich vor. Danach wählst du drei Favoriten aus und begründest, warum diese Regionen für dich interessant sind. Das Ausbildungsreferat stellt auf Grundlage der Angaben von allen Vikar:innen die jeweiligen Regionen fest.

Wann muss ich mich bewerben?

Für einen Beginn am 1. September müssen Antrag und Lebenslauf bis zum 1. Dezember vorliegen. Für einen Beginn am 1. März gilt der 1. Juni als Stichtag.

Wann beginnt das Vikariat?

Das Vikariat beginnt entweder am 1. März oder am 1. September.

Was ist der BIP-6F?

Der BIP-6F ist ein Fragebogen zu berufsbezogenen Persönlichkeitsfaktoren. Er macht deine Stärken und mögliche Entwicklungsschritte sichtbar und wird frühestens nach dem Gemeindepraktikum eingesetzt.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Das Verfahren besteht aus mehreren Bausteinen. Dabei werden deine Persönlichkeit, dein Verhalten in konkreten Situationen und dein Engagement betrachtet.

Kann ich mich schon vor meinem Studienabschluss bewerben?

Ja. Das Bewerbungsgespräch kann bis zu ein Jahr vor deinem Abschluss stattfinden. Die Aufnahme steht dann unter dem Vorbehalt, dass du dein Studium erfolgreich abschließt.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Bewerbung zum Vikariat?

Vor dem Vikariat brauchst du einen anerkannten theologischen Studienabschluss einer deutschen theologischen Fakultät oder der kirchlichen Hochschule in Neuendettelsau. Dazu zählen unter anderem das Kirchliche Examen, ein Fakultätsexamen, eine Promotion zum Dr. theol. und einem Rigorosum in mindestens drei Fächern oder bestimmte Quereinstiegsabschlüsse. Anerkannte Studienorte für das grundständige Studium findest du hier, für den Quereinstieg hier und hier. Abschlüsse von biblisch-theologischen Ausbildungsstätten u.a. werden für eine Aufnahme ins Vikariat nicht anerkannt.

Du möchtest dich fürs Vikariat bewerben?

Informiere dich über die Voraussetzungen, reflektiere deine Erfahrungen und bereite deine Unterlagen in Ruhe vor. Wenn du Fragen zum Bewerbungsverfahren oder zu deinem persönlichen Weg hast, beraten wir dich gerne.

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