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Der Probedienst – dein Ankommen im Beruf

Drei Jahre, in denen du in den Pfarrberuf hineinwächst: mit eigener Verantwortung, einer Gemeinde und einem Team, das dich begleitet.

Auf deiner ersten Stelle als Pfarrer:in

Die Ordination ist dein Startschuss. Was danach kommt, ist der dreijährige kirchliche Probedienst – die Zeit, in der du nicht mehr Vikar:in bist, sondern Pfarrer:in. Du trägst Verantwortung für eine echte Gemeinde, begleitest Menschen in allen Lebenslagen und gestaltest das geistliche Leben vor Ort mit.

Das Wichtigste auf einen Blick

Dauer

3 Jahre (Verlängerung bei Elternzeit möglich)

Umfang

50% oder 100% möglich

Einsatzort

Gemeinde in der ELKB

Fortbildung

FeA-Programm (Fortbildung in den ersten Amtsjahren)

Ziel

Anstellungsfähigkeit: Berufung auf Lebenszeit, ggf. Verbeamtung & Bewerbungsfähigkeit

Die ersten 3 Jahre als Pfarrer:in

Was dich im Probedienst erwartet

Direkt zu Beginn wirst du in deiner Gemeinde im Rahmen eines Gottesdienstes eingeführt und vorgestellt. Von diesem Moment an bist du ihre Pfarrerin oder ihr Pfarrer. In den drei Jahren zeigst du, dass du den Pfarrdienst selbständig und eigenverantwortlich ausüben kannst. Der Probedienst bedeutet nicht, dass du alles sofort können musst. Er gibt dir Zeit, Verantwortung zu übernehmen, Erfahrungen zu sammeln und deinen eigenen Stil zu entwickeln. Am Ende wird deine Anstellungsfähigkeit geprüft. Wenn alles passt – Beurteilung, Fortbildungsnachweis, gesundheitliche Eignung – wirst du in ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit berufen.

Ein Mann mit Brille spricht in ein Mikrofon, hält dabei Unterlagen in der Hand und steht in einem Raum in der Nähe eines Altars, hinter ihm befindet sich eine Leinwand.

Jonas über Vielfalt, Jugendarbeit und warum er Theologie studiert hat

Das ist alles Kirche. Und das ist mein Job.

So kommst du an deine erste Pfarrstelle

Der Weg zu deiner ersten Pfarrstelle ist klar geregelt – und du wirst dabei nicht allein gelassen. So läuft der Prozess ab:

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    Dein erster Schritt

    Deine verbindliche Erklärung

    Du gibst im Erhebungsbogen für den Probedienst an, dass du den Probedienst antreten möchtest – und in welchem Umfang (50 % oder 100 %). Dann bekommst du automatisch alle Infos: eine detaillierte Übersicht über den Ablauf und alles, was du zur Stellenvergabe wissen musst. Klar strukturiert, gut verständlich – du weißt immer, was als Nächstes kommt.

    1. Juli für Start im März 1. Januar für Start im September
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    Möglichkeiten und Interessen ausloten

    Gespräch mit der Regionalbischöfin oder dem Regionalbischof

    Du meldest dich direkt bei der Regionalbischöfin oder dem Regionalbischof deines Wunsch-Kirchenkreises. Im Gespräch geht es um dich: Was ist dir wichtig? Was bringst du mit? Wo siehst du dich? Noch keine festen Zusagen – aber ein echter erster Eindruck, wohin dein Weg gehen könnte.

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    Entscheidung der Probedienstkommission

    Der Stellenpool entsteht

    Auf Grundlage der Gespräche legen die Regionalbischöfinnen und -bischöfe die zu besetzenden Stellen fest – priorisiert nach Bedarf und deinen Interessen. Die Probedienstkommission fasst dann den Gesamtpool für die gesamte ELKB zusammen.

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    Jetzt bist du dran

    Die vorhandenen Stellen werden bekannt gegeben

    Du erfährst schriftlich, welche Stellen zum geplanten Einsatztermin verfügbar sind. Dann bist du dran: Du gibst 3 Prioritäten an – und begründest kurz, welche Stellen besonders gut passen und welche nicht in Frage kommen.

    ca. 5 Monate vor dem Start deines Probedienstes
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    Über wünsche und Vorstellungen sprechen

    Dein persönliches Gespräch

    Du sprichst mit der zuständigen Kirchenrätin oder dem zuständigen Kirchenrat aus dem Personalreferat. Hier kannst du deine Angaben erläutern, Hintergründe teilen und Fragen stellen.

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    Die Entscheidung

    Stellenzuteilung

    Das Personalreferat legt – gemeinsam mit dem Evangelischen Studienseminar und den Regionalbischöfinnen und -bischöfen – fest, wer welche Stelle bekommt. Grundlage: deine Angaben, das Gespräch und die Bedarfe der Kirchenkreise. Ein fairer Prozess, bei dem deine Wünsche wirklich zählen.

Am Ende vom Probedienst

Nach drei Jahren? Deine Anstellungsfähigkeit

Am Ende des Probedienstes wird geprüft, ob du den Pfarrdienst selbständig und eigenverantwortlich ausüben kannst. Für die Anstellungsfähigkeit müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine positive Beurteilung
  • Der Nachweis über die erforderlichen Fortbildungen im FEA-Programm
  • Unterschriebene Bestätigung über deine gesundheitliche Eignung

Ca. sechs Monate vor Ablauf des Probedienstes findet deine Beurteilung statt – das Ergebnis muss spätestens drei Monate vor Ende im Landeskirchenamt vorliegen. Wenn alles passt, erhältst du die Anstellungsfähigkeit. Das bedeutet: Du kannst dich auf jede freie Pfarrstelle in der ELKB bewerben. Und in der Regel wirst du direkt in ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit berufen und – je nach Anstellungsverhältnis – auf Lebenszeit verbeamtet.

Eine Frau mit dunklem Haar, die einen gestreiften Rollkragenpullover und eine schwarze Latzhose trägt, sitzt drinnen und lächelt. Im Vordergrund steht eine Person in einer gelben Jacke.

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen? Dann findest du hier die Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Probedienst als Pfarrerin oder Pfarrer. Noch mehr Antworten findest du im FAQ Bereich.

Gibt es Altersgrenzen für eine öffentlich-rechtliche Anstellung?

Ja, die gibt es. Die Altersgrenzen sind:

Beginn des Vikariats: das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet (bei Schwerbehinderung das 35.)
Beginn des Probedienstes : das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
Übernahme auf Lebenszeit: das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet

Für alle, die älter sind, gibt es die Möglichkeit einer privatrechtlichen Anstellung.

Was passiert nach dem Probedienst?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du die Anstellungsfähigkeit. Damit kannst du dich auf freie Pfarrstellen in der ELKB bewerben. Aktuell freie Pfarrstellen werden monatlich im Amtsblatt der ELKB ausgeschrieben. Dieses findest du im Intranet.

In der Regel wirst du anschließend an deinen Probedienst in ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit berufen. In einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ist das auch der Zeitpunkt deiner Verbeamtung.

Was brauche ich für die Anstellungsfähigkeit?

Am Ende des Probedienstes wird geprüft, ob du die Anstellungsfähigkeit erhältst. Dafür brauchst du insbesondere eine positive Beurteilung, den Nachweis über die erforderliche FeA und die gesundheitliche Eignung.

Die Beurteilung findet in der Regel drei bis sechs Monate vor dem Ende des Probedienstes statt. Das Ergebnis muss spätestens drei Monate vor Ablauf im Landeskirchenamt vorliegen.

Was bedeutet FeA im Probedienst?

FeA steht für „Fortbildung in den ersten Amtsjahren“. Das Programm begleitet dich während des Probedienstes und hilft dir, deine beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und dich mit anderen Pfarrer:innen auszutauschen.

Du weist im Probedienst in der Regel 10 bis 15 Fortbildungstage nach. Dazu kommen 6-9 Tage gemeinsam mit einer Regionalgruppe pro Jahr.

Kann ich den Probedienst in Teilzeit machen?

Ja. Der Probedienst kann grundsätzlich mit 50 oder 100 Prozent absolviert werden. Welcher Umfang für dich passend ist, gibst du im Rahmen der Stellenvergabe an.

Wie läuft die Stellenvergabe für den Probedienst ab?

Etwa acht Monate vor dem geplanten Beginn erhältst du Informationen zum Ablauf. Du erklärst, ob du den Probedienst antreten möchtest und ob du ihn mit 50 oder 100 Prozent beginnen willst.

Danach führst du ein Gespräch mit der Regionalbischöfin oder dem Regionalbischof deines Wunsch-Kirchenkreises. Wenn die verfügbaren Stellen feststehen, erhältst du eine Übersicht und kannst drei Prioritäten angeben. In einem weiteren Gespräch kannst du deine Wünsche und Fragen erläutern.

Die endgültige Zuteilung erfolgt durch das Personalreferat gemeinsam mit dem Evangelischen Studienseminar sowie den Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfen. Dabei werden deine Angaben, das Gespräch und die Bedarfe der Kirchenkreise berücksichtigt.

Arbeite ich im Probedienst in einer eigenen Gemeinde?

Im Probedienst übernimmst du eine konkrete Pfarrstelle und trägst dort selbstständig und eigenverantwortlich Verantwortung. Das kann eine Gemeindestelle sein, aber auch ein anderer kirchlicher Einsatzort. In Gemeindestellen bist du in ein Team mit anderen Hauptamtlichen vor Ort eingebunden.

Wie lange dauert der Probedienst?

Der Probedienst dauert grundsätzlich drei Jahre. Eine Verkürzung oder Verlängerung kann zum Beispiel im Zusammenhang mit Elternzeit möglich sein.

Wann beginnt der Probedienst?

Der Probedienst beginnt nach deinem Vikariat mit deiner Ordination. Die Ordination ist der Schritt, durch den du in das geistliche Amt aufgenommen wirst. Im anschließenden Probedienst arbeitest du nicht mehr als Vikarin oder Vikar, sondern als Pfarrerin oder Pfarrer.

Was ist der Probedienst

Der Probedienst ist deine dreijährige Berufseinstiegsphase nach Vikariat und Ordination. Du bist in dieser Zeit bereits Pfarrerin oder Pfarrer und übernimmst selbstständig Verantwortung in einer Gemeinde oder einem anderen kirchlichen Arbeitsfeld. Du trägst in dieser Zeit schon die Amtsbezeichnung „Pfarrer“ / „Pfarrerin“ und wirst in voller Höhe bezahlt.

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