Bewerbung auf eine Pfarrstelle

Überzeugen und begründen

Als Pfarrerin oder Pfarrer steht man seiner Gemeinde jederzeit als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung. Deshalb achten wir bei der Bewerbung besonders darauf, dass Bewerberinnnen oder Bewerber zur Gemeinde passen.

Bei der Besetzung freier Stellen halten wir uns an das Verfahren der Pfarrstellenbesetzungsordnung. Alle freien Stellen werden im monatlich erscheinenden Amtsblatt ausführlich ausgeschrieben. Alle wichtigen Informationen über die Gemeinde, Gebäude, ehrenamtliche Strukturen und das Umfeld sind darin enthalten. Jede anstellungsfähige Pfarrperson kann sich auf diese Stellen bewerben.

Frau schreibt Notizen auf
mumininan, i-Stock.com

Wir empfehlen bei Interesse für eine bestimmte Stelle das Gespräch mit der Dekanin und dem Amtsinhaber sowie einen Besuch in der Gemeinde. Dabei bekommt man einen ersten Eindruck davon, ob die Stelle zu einem passt beziehungsweise ob man selbst zu der Stelle passt.

Wenn die Chemie stimmt, ist der nächste Schritt eine schriftliche Bewerbung. Diese wird per E-Mail und zusätzlich auf dem Dienstweg eingereicht. Hier kann der Dekan als Vorgesetzter in seiner Stellungnahme die Gaben und Fähigkeiten seines Pfarrers und seiner Pfarrerin für die genannte Stelle nochmals hervorheben.

Tipps für die Bewerbung

  • In dem Anschreiben sollten persönliche Eigenschaften oder Kenntnisse erwähnt werden, die eine Bereicherung für die Gemeinde sein könnten. Es ist wichtig zu erklären, warum einen gerade diese Gemeinde anspricht und man sich eine gute Zusammenarbeit vorstellen kann.

  • Im Lebenslauf sollten alle Studienorte, das Vikariat und der Probedienst aufgelistet werden sowie alle Kenntnisse, die dort erworben wurden. Auch alle anderen praktischen Erfahrungen oder Fähigkeiten sollten unbedingt erwähnt werden. Dazu zählt beispielsweise die freiwillige Mitarbeit in einer Gemeinde, das Auslandsstudium oder welches Musikinstrument man beherrscht. Des weiteren ist es wichtig, im Lebenslauf die Abschlüsse und kirchlichen Examina aufzuzählen.

Einmal im Monat findet eine Sitzung der Personalkommission des Landeskirchenrats statt, in der alle Personalien verhandelt und entschieden werden. 

In der ELKB haben wir ein alternierendes Besetzungsverfahren, bei dem im Wechsel vom Landeskirchenrat und dem Kirchenvorstand entschieden wird: Wenn der Landeskirchenrat eine Stelle vergibt, wird die aus den Bewerbungen ausgewählte Person dem Kirchenvorstand nahegelegt. Dieser kann den Vorschlag nur bei begründeten schwerwiegenden Bedenken ablehnen.
 Entscheidet bei der nächsten zu vergebenden Stelle der Kirchenvorstand über deren Besetzung, legt der Landeskirchenrat drei Vorschläge vor. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in ihrer Heimatgemeinde vom Kirchenvorstand beim Gottesdienst besucht und anschließend zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Kirchenvorstand wählt dann eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus.