Anstellungsfähigkeit
Ein Job fürs Leben
Um sich auf eine Pfarrstelle bewerben zu können, muss man vorher die sogenannte “Anstellungsfähigkeit” erworben haben.
Nach dem Ersten Theologischen Examen folgt das Vikariat, das zweite Examen, die Ordination und darauf der dreijährige Probedienst. Am Ende des Probedienstes steht in der Regel die Feststellung der Eignung für den Pfarrdienst auf Lebenszeit. Daraufhin folgt dann einerseits die Verbeamtung auf Lebenszeit, andererseits kann man sich dann auf freie Pfarrstellen bewerben.
„Anstellungsfähigkeit ist die Fähigkeit, unter Berufung in ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit eine Stelle insbesondere in einer Kirchengemeinde übertragen zu bekommen.“
Teil 3/Kapitel 2, §15Pfarrdienstgesetz der EKD
Damit dürfen sich die Pfarrerinnen und Pfarrer auf alle offenen Stellen in der ELKB bewerben.